Moin,
muss am Sa nächste Woche Überstunden schieben in meiner Einheit und weil Feiertag und Wochenende ist, wollte ich wissen, ob man die Überstunden doppelt angerechnet bekommt oder "normal"?
DANKE
Die werden nicht doppelt angerechnet, allerdings bei SaZ/BS als "Dienst zu ungünstigen Zeiten" vergütet. Genaue Regularien stehen in der Erschwerniszulagenverordnung (oder wie auch immer das neuerdings heißen mag ;)).
Super, danke 8)
Noch vergessen: Die Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist unabhängig von dem zu gewährenden Dienstzeitausgleich von Amts wegen zuzuerkennen.
Früher gabs es mal eine gesonderte Rechnung, wenn man 24-Dienst an einem Sonntag und am folgenden Montag normal Dienst hatte. Da gabs dann zwei Anrechnungsfälle >16 h.
(Sonntag etwa 0700 - 0000 und Montag 0000 bis 1630 o.ä)
Daher vermutlich die Frage ob da was doppelt angerechnet wird. Ist in Zeiten SAZV aber jetzt auch anders :)
Und wenn der TE FWDL ist?
Übrigens ist der Begriff Mehrarbeit wenn es um Dienst im Rahmen der SAZV geht und nicht Überstunden. Wenn es um Dienst als Ausnahme von der SAZV geht sieht es wieder anders aus.
Gruß Andi
Bin SaZ, und hatte nur von meiner Freundin beiläufig gehört, dass man das doppelte an Stunden angerechnet bekäme im zivilen
Aber bin nun schlauer und alles geklärt, danke nochmals
Ist Samstag wirklich ein "Feiertag"? Mir wäre nur der Karfreitag und Oster-Sonntag/Montag bewusst.
Nein, Ostersamstag ist kein Feiertag.
ZitatZulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten
Die Zulage beträgt für Dienst
an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, 5,13 Euro je Stunde,
an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr 1,21 Euro je Stunde sowie
im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 2,41 Euro je Stunde.
quelle: bundeswehr.de