Moin Moin zusammen,
ich möchte gerne wissen, ob wer Erfahrungen in Punkto Laufbahnwechsel gemacht hat, nachdem er eine interne BFD-Maßnahme erfolgreich abgeschlossen hat.
Mir geht es da um Maßnahmen, welche zum Berufsabschluß führen.
Z.B. Fachlagerist oder Kraftfahrer im EU-Güterverkehr. Beides Lehrgänge welche nur 6 Monate gehen, aber einen anerkannten Berufsabschluß bringen sollen.
Ich spiele mit dem Gedanken in ferner Zukunft einen Laufbahnwechsel anzustreben, weil ich in meiner aktuellen Verwendung mehr erreichen möchte.
Aktuell bin ich MatBewSoldat in der PzTruppe, habe BCE, ADR und MunSachkunde A, sowie einige Einsätze hinter mir.
Könnte man mit den oben genannten internen Maßnahmen echt in die Feldwebellaufbahn kommen?
Sprich z.B. TransportFeldwebel, MatDispo oder MBF?
Laut BFD ja, kann mir dass nicht wirklich vorstellen. Sind ja nur 6 Monate Ausbildung.
Desweiteren war die Rede davon, dass man nicht mal den normalen CAT-Test machen müsste, sondern nur einen Test für den jeweiligen Verwendungszweig.
Das Ganze Bewerbungsverfahren wäre nicht so Umfangreich, wie man es eigentlich vom Karrierecenter kennt.
Das wäre angeblich der Fall wenn man ne Bewertung und ne Empfehlung vom KpChef bekommen würde.
Wer kann mich mal aufklären.
Gruß und schönes Wochenende
ZitatKönnte man mit den oben genannten internen Maßnahmen echt in die Feldwebellaufbahn kommen?
Schau halt im AVK SK nach, ob diese Berufsbilder dort als verwertbar aufgeführt sind.
ZitatDesweiteren war die Rede davon, dass man nicht mal den normalen CAT-Test machen müsste, sondern nur einen Test für den jeweiligen Verwendungszweig.
Das Ganze Bewerbungsverfahren wäre nicht so Umfangreich, wie man es eigentlich vom Karrierecenter kennt.
Das wäre angeblich der Fall wenn man ne Bewertung und ne Empfehlung vom KpChef bekommen würde.
Beim Wechsel in eine Fw-Lfb wird der komplette Test gemacht ohne Sport und Medizin, die werden vorher in der Truppe abverlangt. Bei Wechsel in die Uffz-Lfb wird kein Test im KarrC Bw fällig.
ZitatWer kann mich mal aufklären.
Ihr Spieß und Ihr PersFw in der Einheit. Die haben sogar Zugriff auf die entsprechenden Regelungen im Intranet der Bundeswehr.
Falls die Berufsausbildung verwertbar sein sollte, ist es jedenfalls unerheblich, ob sie durch eine Maßnahme des BFD erworben wurde. Der etwaige Laufbahnwechsel ist schließlich auch für die spätere Wiedereingliederung in das zivile Erwerbsleben von Bedeutung.
Ich habe so eine Maßnahme über den BFD gemacht.
Bürokaufmann in sieben Monaten.
Habe danach auf der Grundlage die Laufbahn gewechselt. Klappt also.
Du schreibst nach den 6 Monaten zusammen mit normalen Prüflingen, sprich Azubis im dritten Lehrjahr die Abschlussprüfung. Ist quasi ein normaler Gesellen- oder Facharbeiterbrief. Wie du oder ich das ganze später mal im Zivilen verkaufen sehen wir dann ja. ;)