Hallo zusammen,
angenommen Soldat x hat eine Verfügung auf seinem Dienstposten bis 2020.
Nun soll der Soldat, gemäß dem S1-StOffz, in der selben Besoldungsstufe und Verwendung zu einem anderen Standort versetzt werden.
Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?
Meine Frage zielt grundsätzlich darauf ab, welchen Stellenwert die Verwendungsdauer auf der Verfügung hat, wenn der Soldat dann doch wieder versetzt wird.
(Ohne dass es jetzt Handlungsbedarf im Sinne Standortschließung, Strukturmaßnahmen etc. gäbe)
Keine bindende, man kann jedoch versuchen mit Vertrauensschutz zu argumentieren. Da müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenn davon abgewichen werden muss.
WARUM soll der Soldat versetzt werden? Wurde er zur beabsichtigten Versetzung angehört?
Zitat von: Aliki am 10. April 2017, 08:07:18
Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?
Siehe Zentralerlass B-1300/46 ( ggf. i.V.m. A-1300/14 )