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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Aliki am 10. April 2017, 08:07:18

Titel: Versetzung bei beschiedener Verfügung?
Beitrag von: Aliki am 10. April 2017, 08:07:18
Hallo zusammen,

angenommen Soldat x hat eine Verfügung auf seinem Dienstposten bis 2020.
Nun soll der Soldat, gemäß dem S1-StOffz, in der selben Besoldungsstufe und Verwendung zu einem anderen Standort versetzt werden.

Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?
Meine Frage zielt grundsätzlich darauf ab, welchen Stellenwert die Verwendungsdauer auf der Verfügung hat, wenn der Soldat dann doch wieder versetzt wird.
(Ohne dass es jetzt Handlungsbedarf im Sinne Standortschließung, Strukturmaßnahmen etc. gäbe)
Titel: Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
Beitrag von: Ralf am 10. April 2017, 09:07:33
Keine bindende, man kann jedoch versuchen mit Vertrauensschutz zu argumentieren. Da müssen schon außergewöhnliche Umstände vorliegen, wenn davon abgewichen werden muss.
Titel: Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
Beitrag von: ulli76 am 10. April 2017, 09:31:05
WARUM soll der Soldat versetzt werden? Wurde er zur beabsichtigten Versetzung angehört?
Titel: Antw:Versetzung bei beschiedener Verfügung?
Beitrag von: LwPersFw am 10. April 2017, 09:45:37
Zitat von: Aliki am 10. April 2017, 08:07:18

Was sind nun die rechtlichen Rahmenbedingungen bei einer solchen Maßnahme?


Siehe Zentralerlass B-1300/46   ( ggf. i.V.m. A-1300/14 )