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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Ceejay am 10. April 2017, 12:48:33

Titel: Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Ceejay am 10. April 2017, 12:48:33
Hallo,

Da ich ja ein befristeten Vertrag habe, ist die Möglichkeit ergeben das ich ein Freistellungsantrag stellen kann. Alternativ sag ich brauche da frei für persönliche Angelegenheiten.
Jetzt ist die Frage, falls das mit der BW nicht klappt und ich dann auf die Verlängerung hoffe, sieht das besser als das ich nicht die Intention habe zu gehen. Andererseits ist der Arbeitsmarkt knallhart.

Was würdet ihr tun?
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: schlammtreiber am 10. April 2017, 13:43:36
Zitat von: Ceejay am 10. April 2017, 12:48:33
Andererseits ist der Arbeitsmarkt knallhart.

Die Arbeitslosenquote ist so niedrig wie seit 1981 nicht mehr, die Beschäftigungsquote ist die höchste seit Ewigkeiten, die Wirtschaft wächst... der Arbeitsmarkt ist also sehr freundlich zu nennen.

Aber ich weiß, nachdem man jahrzehntelang (ca. 1990 - 2005) nur gehört hat, dass alles immer schlimmer und härter wird, braucht es Zeit, bis sich das setzt.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: BulleMölders am 10. April 2017, 15:34:13
Respekt Schlammi, ich habe mir den Beitrag nun fünf mal durchgelesen und habe immer noch nicht kapiert was der TE jetzt wirklich wissen will.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: ToMA am 10. April 2017, 15:52:20
Zitat von: BulleMölders am 10. April 2017, 15:34:13
Respekt Schlammi, ich habe mir den Beitrag nun fünf mal durchgelesen und habe immer noch nicht kapiert was der TE jetzt wirklich wissen will.

Das hatte ich beim ersten Durchlesen auch gedacht!

Die Frage des TE lautet wohl:  einen Tag (privaten) Urlaub für die Eignungsfeststellung nehmen oder Sonderurlaub beantragen und dafür aber "auffliegen", dass man nicht mehr unbedingt bei diesem Arbeitgeber bleiben möchte, was man ihm aber negativ für seine Zukunftsaussichten im Betrieb anlasten könnte. :D

Meine Empfehlung wäre, mit offenen Karten spielen. Was hättest Du zu verlieren?
Dass sich Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt umschauen, ist ja mehr als einleuchtend, vor allem, wenn man nur einen Zeitvertrag hat.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 10. April 2017, 16:12:28
Warum nicht einfach Urlaub nehmen? Die Freistellung  kann man noch für andere Sachen nutzen.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: HerrZog am 10. April 2017, 16:24:20
Da der Vertrag derzeit befristet ist stellt sich mir die Frage garnicht.

An deiner Stelle würde ich übrigens erst einmal an meinen Grammatikkenntnissen arbeiten. Ich musste auch zwei mal lesen, bevor ich verstanden habe was du überhaupt willst.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: ulli76 am 10. April 2017, 17:19:22
Die Fähigkeit, sich verständlich auszudrücken gehört nicht mehr zum Anforderungsprofil der Bundeswehr.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: miT am 11. April 2017, 01:13:40
Dann kommt man in die Cyber Abwehr. Da wird mit 1 und 0 kommuniziert
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 10:58:57
Da ich aktuell (noch) disziplinarischer Vorgesetzer in der freien Wirtschaft bin und da auch schon ein paar Jahre Erfahrung in
verschiedenen Firmen habe, würde ich dir STRIKT abraten, deinen Arbeitgeber etwas von deiner Intention zu Bundeswehr zu gehen
wissen zu lassen. Zumindest so lange, bis bei der Bundeswehr etwas spruchreif ist.

Aus meiner Erfahrung stehen Mitarbeiter, bei denen eine Intention zum Verlassen des Unternehmens bekannt ist, sofort auf der internen
Abschussliste; auch wenn die eigentlich einen guten Job machen.

Leider ist es in Deutschland so, dass viele Chefs allergisch reagieren, wenn die Wechselintention eine MA bekannt ist.
Daher wäre mein Tipp, entweder nen Tag Urlaub oder Gleitzeit zu nehmen.

Es soll auch Leute geben, die sich für den Tag krank melden; davon kann ich nur abraten! Wenn das rauskommt das du nicht krank sondern
bei der Eignungsfeststellung warst, kann das richtig Ärger geben. Und da der Soldat später eh zur Wahrheit verpflichtet ist, finde ich eine Lüge noch vor Dienstantritt gegenüber dem aktuellen Arbeitgeber verwerflich....
Noch dazu, wenn du auf dem Weg zur Eignungsfeststellung einen Unfall hast, wird es doppelt unlustig.

Also: Nimm Urlaub oder Gleitzeit für einen privaten, nicht verschiebbaren Termin! Was du in deiner Freizeit macht, geht deinen AG nämlich nix an....
Abklärung der Eignung
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Tasty am 11. April 2017, 11:31:18
Zitat von: Deepflight am 11. April 2017, 10:58:57
Da ich aktuell (noch) disziplinarischer Vorgesetzer in der freien Wirtschaft bin und da auch schon ein paar Jahre Erfahrung in
verschiedenen Firmen habe, würde ich dir STRIKT abraten, deinen Arbeitgeber etwas von deiner Intention zu Bundeswehr zu gehen
wissen zu lassen. Zumindest so lange, bis bei der Bundeswehr etwas spruchreif ist.

Also: Nimm Urlaub oder Gleitzeit für einen privaten, nicht verschiebbaren Termin! Was du in deiner Freizeit macht, geht deinen AG nämlich nix an....

Sehe ich genauso, so habe ich das auch gemacht. Einfach Urlaub nehmen, der Rest geht den aktuellen Arbeitgeber erst was an, wenn der Wechsel konkret wird.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 11. April 2017, 11:55:35
Der TE ist ja eh befristet angestellt. Muß er halt selbst wissen ob eine Weiterbefristung, oder eine Entfristung wahrscheinlich ist, und ob er dies mit der Freistellung riskieren will.

Davon würde ich es abhängig machen. Ansonsten Urlaub.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Chriz89 am 11. April 2017, 14:12:13
Ich habe für die Eignungsfeststellung auch Urlaub genommen und kann nur raten dies zu tun.

Die Erfahrung, dass viele Arbeitgeber allergisch reagieren, wenn man sich nach etwas neuem umschaut habe ich auch gemacht. Bei einer sehr gut arbeitenden Kollegin wurden dann plötzlich "Fehler" bei ihren Arbeiten gefunden und sie wurde nur sehr unfreundlich behandelt.
Sollte es bei der Eignungsfeststellung dann nicht klappen verspielst du so außerdem eine Weiterbe- oder Entfristung deiner jetzigen Arbeitsstelle.
Wenn natürlich von vornherein die Stelle nur befristet ausgelegt ist und keine Möglichkeit auf Verlängerung des Vertrages besteht, dann würde ich mit offenen Karten dem Chef gegenüber spielen.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 14:58:35
"....dann würde ich mit offenen Karten dem Chef gegenüber spielen."

BITTE NICHT!!!!
Selbst wenn es eine Stelle ist, die so oder so befristet ist, möchtest du ein (hoffentlich gutes) Arbeitszeugnis, dass dich bei der Suche
nach einem neuen Job unterstützt.
Es gibt genug Chefs, die dir in solchen Fällen eine Retourkutsche via Arbeitszeugnis reindrücken würden.

Nimm dir Urlaub, ist die sicherste Variante und du machst auf keinen Fall was falsch.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: wolverine am 11. April 2017, 15:20:42
Zitat von: Deepflight am 11. April 2017, 14:58:35
Selbst wenn es eine Stelle ist, die so oder so befristet ist, möchtest du ein (hoffentlich gutes) Arbeitszeugnis, dass dich bei der Suche
nach einem neuen Job unterstützt.
Es gibt genug Chefs, die dir in solchen Fällen eine Retourkutsche via Arbeitszeugnis reindrücken würden.
Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?!
Bei aller Liebe, aber das scheint mir jetzt schon etwas allzu weit hergeholt. Es mag solche Chefs im Einzelfall geben. Das sind dann aber wohl Psychopathen. :-\
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Tasty am 11. April 2017, 15:30:15
Zitat von: wolverine am 11. April 2017, 15:20:42
Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?! 

Davon war aber nirgends die Rede. Und wenn man sich die Alternative einer Weiterbeschäftigung zB durch Vertragsverlängerung zumindest als Option erhalten will, kann es unvorteilhaft sein, ein "ich such mir eh was anderes" zur Schau zu stellen.
Reserven (in diesem Falle Handlungsoptionen) zu schaffen, hat noch nie geschadet.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 11. April 2017, 15:42:34
Es kommt doch darauf an  was er für ein Verhältniss zum Chef hat oder wie es mit der Lage aussieht.

Hangelt man sich in dem Unternehmen von einer Befristung zur nächste (bis alles ausgeschöpft), oder hat man die "Sachgrund" Befristungen der DPAG usw. ?

Oder ist von einer Entfristung auszugehen?

Ich würde es davon abhängig machen. Aber das weiß doch letzendlich nur der TE. Ist man unbefristet, dann muss ja sowieso Urlaub nehmen, weil da die Freistellung ja wohl schwierig wird..
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: wolverine am 11. April 2017, 16:07:27
Zitat von: Tasty am 11. April 2017, 15:30:15
Zitat von: wolverine am 11. April 2017, 15:20:42
Weil sich ein Arbeitnehmer auf einer befristeten Stelle, die nicht verlängert oder entfristet wird, nach einer anschließenden Beschäftigung umschaut?! 

Davon war aber nirgends die Rede. Und wenn man sich die Alternative einer Weiterbeschäftigung zB durch Vertragsverlängerung zumindest als Option erhalten will, kann es unvorteilhaft sein, ein "ich such mir eh was anderes" zur Schau zu stellen.
Reserven (in diesem Falle Handlungsoptionen) zu schaffen, hat noch nie geschadet.

Im zitierten Teil steht eindeutig, dass der befristete Arbeitnehmer sich die Chance auf ein Zeugnis erhalten möchte, das ihm bei der Jobsuche hilft. Das wird doch nur erstellt, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Also war davon schon die Rede und hierauf bezog ich mich auch.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Tasty am 11. April 2017, 16:16:11
Zitat von: wolverine am 11. April 2017, 16:07:27
Im zitierten Teil steht eindeutig, dass der befristete Arbeitnehmer sich die Chance auf ein Zeugnis erhalten möchte, das ihm bei der Jobsuche hilft. Das wird doch nur erstellt, wenn das bestehende Arbeitsverhältnis endet. Also war davon schon die Rede und hierauf bezog ich mich auch.

Die Chance, ja ... falls eine Fristverlängerung oder Entfristung nicht möglich (oder gewollt) sein sollte - so muss man es doch wohl konservativ zu Gunsten des TO lesen.

Im Übrigen ist mir völlig schleierhaft, wieso man wegen eines Urlaubstages so einen Zirkus machen kann  ???
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 16:35:46
Richtig!

Ich hab in meinem Leben genug Firmen von Innen gesehen um euch zu sagen, dass diese "Psychopathen" nicht
so selten sind, wie man meint. Ihr könnt ein noch so gutes Verhältnis mit eurem Chef haben, wie es aussieht sobald
er weiß das ihr gehen wollt, wisst ihr erst wenn ihr es ausprobiert habt! Vielleicht geht es 3 oder 4 mal gut, spätestens
beim 5. Chef werdet ihr euch wundern; und ein schlechtes Arbeitszeugnis tragt ihr ein Leben lang mit euch, oder ihr habt
ne Lücke im Lebenslauf.

Und da man nie weiß wie der gute Mann / die gute Frau so reagiert kann ich nur jedem raten, erst was zu sagen, wenn
ihr was Neues in der Tasche habt.

Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 16:38:45
im Übrigen seh ich das wie Tasty, nimm Urlaub und gut ist, dann biste auf jeden Fall save
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 11. April 2017, 16:41:26
ZitatIm Übrigen ist mir völlig schleierhaft, wieso man wegen eines Urlaubstages so einen Zirkus machen kann

Man sollte mind. 2 besser  3 Tage einplanen, wenn er das Verfahren für SaZ am Karrc meint. Zusätzlich braucht man ja noch 1 oder 2 Tage für die Bewerbung.

Ich kann das schon verstehen das es mit Urlaub schwierig ist, bei mir ist da auch jedesmal ein Kampf, wenn man Kollegen hat die bei 80 Tagen Resturlaub sind, und "Vorgesetzte" die nur Scheimer sind hat.

Aber der TE müßte sich ja eh spät. 3 Monate vor Ablauf der Befristung bei der Agentur gemeldet habe, also was soll ihm passieren? Befristungen sind schlimm genug. Wäre es die erste wäre ich vorsichtig, wäre es schon die zweite wäre es mir egal.

Ot:
Ganz hart ist es ja bei der DPAG:

1. Befristung 6 Wochen
2. 3 Monate
3. 1 Jahr

Danach mit "Sachgrund" (Urlaubs,Krankheits,Schwangerschaftsvertretungen) Verträge von 2 Monaten, 1 Monaten usw.

Ot ende

Zitatim Übrigen seh ich das wie Tasty, nimm Urlaub und gut ist, dann biste auf jeden Fall save
Ich weiß nicht ob du ahnst wie schwierig das manchmal sein kann..
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: schlammtreiber am 11. April 2017, 16:45:28
Zitat von: Deepflight am 11. April 2017, 16:35:46
ein schlechtes Arbeitszeugnis tragt ihr ein Leben lang mit euch

So was ist per Anwalt zügig zu beseitigen, nur als Anmerkung.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: wolverine am 11. April 2017, 16:52:11
Ich wollte das jetzt nicht sagen. Sonst heißt es wieder, ich hätte monitäre Eigeninteressen ... ;D

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: StOPfr am 11. April 2017, 16:58:23
Zitat von: mailman02 am 11. April 2017, 16:41:26
Ich weiß nicht ob du ahnst wie schwierig das manchmal sein kann..

Was ist denn daran so schwierig, Urlaub zu bekommen?
Lebe ich auf einem fremden Planeten, wenn ich davon ausgehe, dass es den Arbeitgeber nichts angeht, wofür ich Urlaub nehmen möchte (wenn ich noch über Anspruch verfüge)? 
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: wolverine am 11. April 2017, 17:05:58
Naja, Urlaub ist schon so eine Sache. Da bin ich selbst ziemlich geplagt mit.  :-[ Aber ein oder zwei Tage bekomme sogar ich hin. Nur bei einer oder mehreren Wochen wird es schon kompliziert. Und man muss hinterher doppelt reinarbeiten. :-\
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 17:06:32
Klar hilft da ein Anwalt, ist dann halt die Frage oder der TE sich den leisten kann, oder will (sofern seine Rechtsschutz das nicht abdeckt).
Zumal auch ein Anwalt dir kein beliebig gutes Zeugnis durchsetzen kann; "wohlwollend" bedeutet da leider nicht unbedingt auch "gut" als Note. Ob das dann förderlich ist, steht auf nem anderen Blatt.

Natürlich ist Urlaub nehmen für sowas mitunter schwierig, kenn das selbst; dennoch eben doch die "sicherste Variante".
Zumal in den Gesetzen steht, dass Urlaub auch - bis auf enge Grenzen - zu gewähren ist, sehe ich das aber eher wie @StOPfr

Aber um ehrlich zu sein, ich denke wir schweifen gerade etwas ab.
Dem TE gehts nur drum, zu welcher Alternative wir raten, und ich glaube unsere -wie ich finde erfrischende - Diskussion bringt ihm nicht viel.

Daher würde ich folgende Antwort als Konsenz vorschlagen:


"Versuch - wenn es geht - Urlaub zu nehmen und deinem Chef nichts zu sagen, dann bist du in jedem Fall sicher.
Wenn das nicht geht oder er sich quer stellt musst du ohnehin versuchen ihn zu einer Freistellung zu bewegen und das
wird - wenn überhaupt - nur mit Offenheit ggü. deinem Chef zu erreichen sein.
Sofern dein Arbeitsverhältnis zeitnah (ca. 4 Wochen) ausläuft, kannst du ggf. sogar einen Rechtsanspruch auf bezahlte
Freistellung nach §629 BGB haben. Das wäre dann aber wohl ein Fall für @wolverine "
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 11. April 2017, 17:33:48
ZitatLebe ich auf einem fremden Planeten, wenn ich davon ausgehe, dass es den Arbeitgeber nichts angeht

In einer guten Firma, ja.

Aber bei uns ist es so, das man um Urlaub regelrecht betteln muss, es egal ist wann man fragt, es kann nie sofort entscheiden werden, und dann kann es noch gestrichen werden. Andere "Kollegen" haben über 80 Tage Resturlaub, mir wurden zum 1.3  die 5 Tage vom letzten Jahr gestrichen.
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Tasty am 11. April 2017, 18:00:56
Zitat von: mailman02 am 11. April 2017, 17:33:48
In einer guten Firma, ja.
Aber bei uns ist es so, das man um Urlaub regelrecht betteln muss, es egal ist wann man fragt, es kann nie sofort entscheiden werden, und dann kann es noch gestrichen werden. Andere "Kollegen" haben über 80 Tage Resturlaub, mir wurden zum 1.3  die 5 Tage vom letzten Jahr gestrichen.

Zugegeben \ot ... aber warum arbeitest Du dann in dieser Firma? Stehst Du auf SM, oder ist das Schmerzensgeld so gigantisch attraktiv?
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: mailman02 am 11. April 2017, 18:04:25
Weder das eine noch das andere(Stundenlohne 10,30 hurra). Wir haben sogar nur den Mindestanspruch an Urlaubstagen

Aber es ist  immer noch besser als ALG1 oder ALG2. Aber vermutlich ist es für ab 4.10.17 "rum".
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Tasty am 11. April 2017, 18:06:43
Zitat von: mailman02 am 11. April 2017, 18:04:25
Weder das eine noch das andere(Stundenlohne 10,30 hurra). Wir haben sogar nur den Mindestanspruch an Urlaubstagen

Ach Du sch*****
Titel: Antw:Auswahlverfahren - frei nehmen oder freistellen lassen
Beitrag von: Deepflight am 11. April 2017, 18:35:45
Wollen wir zurück zum Thema?  ;)