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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: TimoP23 am 13. April 2017, 10:21:10

Titel: Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: TimoP23 am 13. April 2017, 10:21:10
Hallo Kameraden,
ich folgendes Problem ich hab zurzeit Urlaub und bin eigentlich in Mittenwald stationiert, nun hab ich seit 3 Tagen Lungenschmerzen und starken Husten. Eigentlich müsste ich ja zur nächsten Kaserne zum Arzt, nur der ist von mir Hin und Zurück 170km entfernt und auch nur mit dem Auto erreicht bar. Wollte schon im Sanbereich von Mittenwald anrufen die haben aber heute geschlossen.
Kann mir jemand helfen?
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Dainese0407 am 13. April 2017, 10:28:15
Entweder zum nächsten Truppenarzt (egal welche Kaserne / TSK ), oder wenn es akut und der Truppenarzt zu weit weg ist, hilft auch die Notaufnahme eines jeden Krankenhauses.
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: dunstig am 13. April 2017, 10:32:02
Klick mich

Dort stehen die Kontaktdaten sämtlicher Einrichtungen in deiner Nähe inkl. Bereitschaftsdienst der Bw. Einfach mal probieren, bis du jemanden erreichst, der dir dann sagen wird, was du weiter unternehmen sollst. Dann kannst du nichts falsch machen und dich auch im Nachhinein darauf berufen.

Ansonsten gibt es dort auch das "Merkblatt für Soldatinnen und Soldaten bei Erkrankung außerhalb des Standortes" zum Download.
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Andi8111 am 13. April 2017, 10:53:55
Komisch, ich habe gerade im SanBereich in Mittenwald angerufen und da hat jemand abgenommen....
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: TimoP23 am 13. April 2017, 12:17:51
Zitat von: Andi8111 am 13. April 2017, 10:53:55
Komisch, ich habe gerade im SanBereich in Mittenwald angerufen und da hat jemand abgenommen....

habe um 10 angerufen, da hat keiner abgenommen
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Andi8111 am 13. April 2017, 12:24:20
Ich will jetzt nicht wieder diese ganze, mir unliebsame Diskussion, unbelehrbare und kognitiv unausgereifte Soldaten auf Ihre Pflichten hinzuweisen, vom Zaun brechen und mal dies hier sagen: Ein einmaliger Anruf entbindet einen nicht von der Pflicht.
Mir ist es egal, was Sie machen. Solange Sie sich strikt, wie Sie bei der Belehrung in der Grundausbildung erfahren haben, an das Merkblatt für Soldaten, die außerhalb des Standortes erkranken, halten.
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Tommie am 14. April 2017, 12:39:22
Zitat von: TimoP23 am 13. April 2017, 10:21:10Hallo Kameraden,
ich folgendes Problem ich hab zurzeit Urlaub und bin eigentlich in Mittenwald stationiert, nun hab ich seit 3 Tagen Lungenschmerzen und starken Husten. Eigentlich müsste ich ja zur nächsten Kaserne zum Arzt, nur der ist von mir Hin und Zurück 170km entfernt und auch nur mit dem Auto erreicht bar. Wollte schon im Sanbereich von Mittenwald anrufen die haben aber heute geschlossen.
Kann mir jemand helfen?

Wenn Sie die Nummer anrufen, die auf den Seiten des ZSanDstBw verlinkt ist, also die 0800-9726378, dann landen Sie in der Regel beim OffzFü des regional zuständigen SanUstgZ. Dieser Soldat bzw. diese Soldatin sollte in der Lage sein, Ihnen weiter zu helfen, auch mit einer Behandlung in einer zivilen Einrichtung, zumindest in Notfällen!

Aber auf´s Töpfchen gehen können Sie noch alleine, oder ;D ?
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Getulio am 14. April 2017, 13:03:54
Zitat von: Tommie am 14. April 2017, 12:39:22
Dieser Soldat bzw. diese Soldatin sollte in der Lage sein...

Ich brech ab, jetzt fängt schon Tommie hier das Gendern an.  :o  ;)
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Tommie am 14. April 2017, 14:31:01
Na ja, ich weiß zufällig, dass an Ostern im Bereich des SanUstgZ München eine Soldatin den OffzFü-Dienst hat, deswegen habe ich das so geschrieben ;) ! Ans "gendern" dachte ich dabei eher weniger, mehr an die nette Kameradin ;) !
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: Standortfremd am 15. April 2017, 22:22:16
Naja, nen OffzFü von den Sani's hat man da nicht unbedingt am Hörer.

War nen HG, der die Daten fein säuberlich in den PC gehackt hat.

Ich weiß dass, weil ich heute morgen zufällig bei der 0800-Nummer angerufen habe.

Habe mir die Schulter verrenkt und konnte den Arm kaum noch bewegen, daher war ich heute im örtlichem Krankenhaus.

Ansonsten mal googeln, da bekommt man das Merkblatt als PDF zum downloaden.

Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: KlausP am 15. April 2017, 22:46:02
Bekommt man das nicht mehr nach Dienstantritt mit entsprechender Belehrung in die Hand gedrückt?

Okay, das nützt natürlich auch nix, wenn das in der Kaserne im Spind eingeschlossen bleibt ...  ::)
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: BSG1966 am 16. April 2017, 08:31:05
So, der TE ist über das Verhalten bei Erkrankung außerhalb des Standorts aufgeklärt worden, nehme ich an.

Da ich zugunsten des TE davon ausgehe, dass er des Lesens mächtig ist und daher einfach (wie die meisten Soldaten bei den meisten Belehrungen) nicht aufgepasst hat, hier der ultimative Service:

https://www.unibw.de/stosanz/dokumente/Merkblatt-1

DAS!!! Merkblatt bei Erkrankung außerhalb des Standorts!
Titel: Antw:Arzt besuch außerhalb der Kaserne
Beitrag von: ulli76 am 16. April 2017, 09:23:33
An sich ist es ganz einfach:
Kommunikation und Planung verhindert vermeidbare Kosten. Wobei das mit der Kommunikation inzwischen das Hauptproblem ist.

Planung: Gibt es am Wohn/Aufenthaltsort ein SanZ und haben die einen Bereitschaftsdienst? Wie ist die aktuelle Regelung zu "angemessener Entfernung".
Ist ein SanZ in angemessener Entfernung- das kontaktieren.
Ist keins in der Nähe- das eigene kontaktieren.
Ist da keiner Erreichbar- Hotline.
Und dann je nach Krankheitsbild zum KV-Notdienst oder in die NFA des nächsten Krankenhauses.
Merkblatt mitnehmen, falls der Arzt nicht weiss, wie das mit der Abrechnung ist.
Wichtig: In der Apotheke nichts bezahlen!
Bei Unstimmigkeiten-Hotline anrufen.

Sobald man wieder im Dienst ist- SanZ kontaktieren. Bei längerer Krankheit am nächsten Werktag.