Guten Tag,
folgende Situation. Ich bin als OG im GeZi einer Kompanie als Hilfe tätig, 300km von "daheim" entfernt. Ich bin seit 7 Wochen daheim aufgrund eines Virus, der nun "ausgeheilt" ist und ich am Dienstag wieder anreisen müsste. Nun ist es so, das ich eine Tochter von 4 Jahren habe, mit derer Mutter ich getrennt bin. Meine Tochter wohnt auch bei meiner Ex-Lebensgefährtin und ich sehe Sie regelmäßig am Wochenende.
Nun hat meine Ex-Lebensgefährtin ihr drittes Kind, von einem dritten Vater bekommen vor einigen Tagem, leider leidet jedes Ihrer Kinder darunter, besonders meine Tochter, dies hat nun auch der Kinderarzt festgestellt, das Entwicklungsstörungen vorliegen, da meine Tochter nicht gefördert wird. Mir bricht es das Herz das zu sehen und zu spüren, also genieße ich jede Minute die ich sie haben darf trotz meiner "KzH - Zeit", habe sogar schon eine Woche länger den Status in Anspruch genommen, obwohl ich es eigentlich schon schaffen hätte können aber nur bei dem Gedanke wieder 300km von meiner Tochter entfernt zu sein mir schlimme Magenkrämpfe und Durchfälle bereitet. So auch heute wieder mit dem Gedanken an Montag Abend, wieder fahren zu müssen. Noch dazu bin ich in meiner Kompanie der Simulant nach der langen Krankheit. Selbst Spieß und Chef haben schon abfällige Bemerkungen gemacht ..
Um eines vorweg zu sagen, ich Diene gerne, Sehr gerne aber all diese Sachen machen es mir momentan, so wie es ist unmöglich. In meiner näheren Umgebebung gibt es 3 Kasernen, in die Ich versetzt werden könnte, um tägich bei meiner Tochter zu sein und sie hier zu unterstützen. Ich habe einen Eid abgelegt, ebenfalls habe ich mir auch geschworen, das niemals etwas über meine Tochter geht.
Mein Truppenarzt, wo ich mich Standortfremd Krankgemeldet habe, sagte mir ich solle meinen Dienst 300km weiter weg tuen, das würde mich ablenken und mir würde es Psychisch besser gehen, so das auch meine extremen Magen-Darm Probleme aufhören würden.
Nun möchte ich mal eure Meinung hören, wie ihr Handeln würdet? Eine Versetzung dauert warscheinlich ewig. Wobei ich mich in alle 3 Kasernen sofort auf irgend einen Posten setzen lassen würde um hier bei meiner Prinzessin zu sein.
Was soll man da groß raten?
Das einzig zielführende ist, mit Ihren Vorgesetzten zu Reden und eventuell den Sozialdienst mit ins Boot zu hohlen.
Wenn der Fall so gravierend ist wie Sie ihn schildern, dann sollte es mich nicht wundern, wenn eine Versetzung nicht auch mal ganz schnell gehen könnte.
Was ist daran gravierend? Wenn nun jedes Kind mit Entwicklungs"störungen" ein Härtefall bei einem Versetzungsgesuch wäre, ginge morgen gleich das rumgeschippere in der Nation los.
Letztendlich hat man sich ja ohne Zwang dafür entschieden, 300km von "daheim" entfern seinen Dienst zu tun. Was wäre denn wohl die Alternative für den TE gewesen.......
Nun, damit, dass Sie täglich möglichst nah bei Ihrer Prinzessin sind, wird es nicht getan sein. Haben Sie denn schon einmal Verbindung mit dem Jugendamt aufgenommen, um etwas gegen die Entwicklungsstörungen zu unternehmen? Das sind ja Dinge, die man professionell angehen sollte und nicht durch Hals-über-Kopf-Entscheidungen in Ihrem dienstlichen Umfeld. Schließlich wird Ihre Prinzessin ja auch den von Ihnen verdienten Unterhalt benötigen und nicht von Ihrer grenzenlosen Liebe alleine leben können.
Um dienstlich eine Lösung zu finden, können Sie mit Spieß, Chef, Sozialdienst, Pfarrer sprechen. Aber wie gesagt, bei dem Umfeld, das Sie hier andeuten benötigen Sie mehr Hilfe als bloß einen Standortwechsel, Sie wirken vollkommen überfordert.
Als OG bist du doch noch nicht lange dabei. Die Situation ist doch nicht erst seit ein paar Wochen so. Die Frage kommt leider immer wieder auf: wieso nimmt man eine Arbeitsstelle in weiterer Entfernung an, wenn es eigentlich nicht wirklich zu den eigenen Lebensumständen passt.
ZitatNoch dazu bin ich in meiner Kompanie der Simulant nach der langen Krankheit. Selbst Spieß und Chef haben schon abfällige Bemerkungen gemacht ..
ist ja auch nicht von der Hand zu weisen
Zitathabe sogar schon eine Woche länger den Status in Anspruch genommen
Versuch es halt mit einem Versetzungsantrag, ich sehe jedenfalls auch den Zwang nicht wirklich. Es ist bei der Beurteilung ob Härtefall regelmäßig einzubeziehen, ob die Situation selbst herbeigeführt wurde.
Du solltest den Tipp meines Vorposters berücksichtigen und dir insgesamt helfen lassen.
Frage am Rande:
- wer hat das Sorgerecht? ( Und damit auch die Pflicht?)
- wieviel Besuch ist geregelt?
- wie oft warst Du im letzten Jahr bei der Tochter? Und davor?
- warum Stelle 300 km weit weg genommen?
@Ralf und F_K: Das ist doch alles seine Privatsache und gar nicht Gegenstand der Frage.
Hier geht es doch einzig und allein u Ratschläge und Hilfe, wie er schnellstmöglich heimat ah versetzt werden kann. Alles andere hat euch doch gar nicht zu interessieren.
Lieber Tasty:
Wer dem TE helfen möchte, muss schon die Situation hinreichend verstehen.
Ohne Infos kann der schon gegebene Ratschlag nur lauten: Stell halt einen Antrag und gehe am Dienstag zum Dienst.
Natürlich ist das wichtig, wenn es um die Beurteilung geht, ob es ein Härtefall ist oder nicht. Eine ganzheitliche Betrachtung ist immer ein Teil der Lösung.
Geholfen wäre ihm mit Ratschlägen, welche Argumente seinen Antrag am schnellsten und wahrscheinlichsten als Härtefall durchgehen lassen.
Also z.B. welche Schlüsselbegriffe in seinem Antrag auftauchen sollten, welche Argumentationslinie erfolgversprechend ist und welche Atteste, Bescheinigungen sich positiv auswirken.
Und diese Schlüsselbegriffe müssen nicht die Realität widerspiegeln? ???
Genau - und dazu muss man die Situation verstehen.
Warten wir einfach auf Antworten des TEs.
Hat er z. B. kein Sorgerecht, ist das Thema Härtefall "durch".
Nein, nicht unbedingt. Denn es müsste ja erst einmal wirklich ein Härtefall vorliegen. Denn halbseidene Tipps zu geben, obwohl so die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, ist nicht nur unfair anderen Soldaten gegenüber, sondern ein Vortäuschen falscher Tatsachen.
Und um das bewerten zu können, bedarf es mehr Informationen. Denn wenn die Situation schon vorher vorlag, fällt eine Härtefallregelung regelmäßig flach. Und da "suche" ich sicherlich keine "Argumentationslinien". Das unberechtigte Ausnutzen solcher sinnvollen Instrumente führt dazu, dass Kameraden bei wirklich berechtigtem Interesse ggf. benachteiligt werden.
Mal n ganz anderer Ansatz: Lässt sich die Entwicklungsstörung auf eine Vernachlässigung zurückführen und würde der Arzt das auch so bescheinigen? Dann wäre es vielleicht eine Idee, das (alleinige) Sorgerecht einzuklagen. Verdammt aufwändig, aber die Versetzung ist ja auch nicht eben so aus dem Handgelenk geschüttelt (siehe Reaktionen hier).
Zitat von: derog am 16. April 2017, 17:49:43
also genieße ich jede Minute die ich sie haben darf trotz meiner "KzH - Zeit", habe sogar schon eine Woche länger den Status in Anspruch genommen, obwohl ich es eigentlich schon schaffen hätte können
Da wunderst du dich, dass du als Simulant abgestempelt wirst?
Zitat von: wolverine am 16. April 2017, 21:27:40
Und diese Schlüsselbegriffe müssen nicht die Realität widerspiegeln? ???
Dem TE geht es darum, daheim bei seiner Tochter zu sein. Ob seine Situation als Härtefall im Sinne der Bürokraten zu werten ist, kann (und wird) ihm im Kern ziemlich egal sein - verständlicherweise. Er denkt die Dinge vom Ende her.
Zitat von: Tasty am 16. April 2017, 21:22:47
Geholfen wäre ihm mit Ratschlägen, welche Argumente seinen Antrag am schnellsten und wahrscheinlichsten als Härtefall durchgehen lassen....
Und von dir kommt nichts in diese Richtung. Lediglich dumme anmache Richtung anderer
User.... Aber ist man ja gewohnt von dir.
An den TE:
Als aller erstens sollten Sie Ihrem Chef und Spiess gegenüber mal die Karten auf den Tisch legen.
Dann wackeln Sie zum Sozialdienst.
Und dann suchen Sie Rat bei einem Anwalt für Familienrecht.
Was Sie auf keinen Fall weiter machen sollten ist, sich dem Dienst zu entziehen durch KzH Schreibung. Damit lösen Sie keine Probleme. Ich bin in meinen Feldjägergedanken eigentlich auch schon einen Schritt weiter, aber egal. Hüten Sie sich vor unüberlegten Aktionen.
Ihre Tochter wird es Ihnen danken, wenn sie überlegt und gut geplant an die Sache ran gehen und sich nicht blind zu irgendwelchen Aktionen hinreißen lassen.
Ja und?! :o Die "Bürokraten" werden das aber am Schluss entscheiden. Es gibt nun einmal in den seltensten Fällen irgendeinen Zauberspruch mit dem man gegen die rechtlichen Bestimmungen seine Wünsche durchsetzt. Ein bisschen weiß ich gerade nicht, wer hier naiver ist: der TE oder Sie. :-\
Und wenn es so einfach wäre, leihen Sie doch etwas von Ihrem Zaubersalz und dann muss er morgen nicht zum Dienst und ist übermorgen versetzt, selbstverständlich bei Teilzeitarbeit und vollem Gehalt.
Es ist nun einmal nicht so! Und hier etwas anderes zu verlauten ist nicht nur unendlich dümmlich, sondern auch unfair! Er macht sich dann falsche Hoffnungen, was ihm am Ende in keiner Weise weiterhilft.
"Sich verpflichten" ist nun einmal mehr als eine sprachliche Hülse. Und er hat sich eben verpflichtet, seinen Dienst am zugewiesenen Standort zu verrichten. Er kann einen Versetzungsantrag stellen, was er bereits selbst weiß, ihm kurzfristig nicht weiterhilft und auch nicht erfolgreich zu einer Änderung seiner Situation führen muss.
Für die Anerkennung als Härtefall braucht man eben definierte Tatbestandsmerkmale und diese müssen auch belegbar sein. Sie können doch nicht ernsthaft wiederum so naiv sein, dass ein Sachbearbeiter nicht sofort von sich aus auf die Fragestellungen kommt, ob der Zustand kurzfristig eingetreten ist oder warum er sich trotzdem in Kenntnis soweit weg verpflichten ließ? Welche therapeutischen Maßnahmen gegen die Entwicklungsstörung unternommen wurden und wieviel Zeit er auch nach Versetzung dafür aufwenden kann? Warum er ein Härtefall ist und jemand anderes das Sorgenrecht hat ...etc.
Ist ihm das alles zu intim? Möglich. Aber er beruft sich hierauf und dann muss man eben die "Hosen runterlasen".
Nur weil "Tasty" aus dem Bundeswehrforum gerne "Mr. Verständnis" spielt, wird ihn keiner versetzen. Aber wohlan: Sie geben doch selbst an, StOffz auf Ebene A 15 zu sein. Dann formulieren Sie doch sein Gesuch so, dass er als Härtefall anerkannt und versetzt wird!
StOffz? Muuaahhhaaaa. Da werd ich neukrank vor lachen.
Mal war er OffzMilFD, dann war er mal DV. Jetzt sogar schon StOffz und ganz eigentlich ist er ja Zivilist....
So geben es zumindest seine vielfältigen, inhaltslosen Beiträge her.
:-\
Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 17:47:57
Mit technischem Uniabschluss und reichlich Berufserfahrung habe ich (40) mich um Wiedereinstellung beworben und würde natürlich gern als OTL im Dienstverhältnis eines BS eingestellt werden. Nach SLV würde das passen.
Gibt es denn Erlasse, die die Möglichkeiten der SLV diesbezüglich weiter einengen? Und würde eine Einstellung als OTL immer in A14 erfolgen oder gibt es aus die Möglichkeit, direkt mit A15 eingestellt zu werden?
Guten Morgen zusammen,
erst ein mal vielen Dank für die Antworten.
Also um eines vorweg zu nehmen, als ich im September 2016 beim Einplaner saß, war weder bekannt das meine Ex-Lebensgefährtin Schwanger ist, noch das meine Tochter in irgend einer Weise sich nicht so entwickelt, wie es sein sollte. Um meinen Wunsch-Dienstposten besetzen zu können, habe ich damals der 300km entfernten Einheit zugesagt. Doch weder kam ich auf den Dienstposten, noch in die geplante Einheit. Aber das hat nun nichts mit der eigentlichen Sache zu tuen. Ich habe mit meiner Ex-Lebensgefährtin das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Ein Termin beim Jugendamt, bzw. derer Gehilfen die für solches zusatändig sind ist geplant und steht noch aus - genau so wie ein Termin beim Kinderarzt und bei der Logopädin. Aber das wichtigste für mich ist selbst für sie da zu sein, sie zu fördern. Was in eine Standortnahe Versetzung natürlich möglich macht, da ich ab 17 Uhr daheim sein könnte um mich so oft als möglich mit ihr zu beschäftigen und zu fördern.
Ansonsten sehe ich meine Tochter jedes Wochenende von Samstag auf Sonntag - so ist auch die Regelung die unter uns getroffen wurde. Eine gerichtliche Regelung besagt jeden Mittwoch (was duch meinen Dienst nicht möglich ist - wurde auch davor geregelt) und jedes zweite Wochenende. Außergerichtlich konnten wir uns dann auf jedes Wochenende einigen wo ich auch schon alles mit ihr Unternehme um so gut als möglich für Sie da zu sein und mit Ihr Zahlen, Tiere, Farben usw. lerne. Leider schafft das die Leibliche Mutter nicht, spreche ich Sie drauf an reagiert sie sofort Aggresiv und streitet alles ab.
Und für die, die es stört das ich sage, dass ich eine Woche meinen Status verlängern lassen habe ist aufgrund dessen passiert, das ich extreme Magenkrämpfe und Durchfälle habe und hatte. Ich hätte niemals geglaubt das sich Psychische Gegebenheiten jemals so auf seinen Körper auswirken können. Seit gestern, als ich meine Sachen für heute Abend gepackt habe, geht es wieder los. Übelkeit, Magenschmerzen, Durchfälle - ich habe heute nacht 3 Stunden am Stück auf der Toilette verbracht vor Schmerzen. Und ich frage mich jetzt schon wie ich den Weg der 300km zur Einheit schaffen soll, wenn ich jetzt schon ständig flitzen muss. Habe seit gestern nichts mehr gegessen um meinen Magen Darm so schon etwas zu beruhigen um besser heute Abend fahren zu können. Aber um so mehr ich daran denke, um so Schlimmer werden Schmerzen, Übelkeit und Schwindel.
Weiß in Ihrer Einheit überhaupt jemand von Ihren Problemen? Damit meine ich nicht Ihre Stubenkameraden ...
Wie wäre es mit einem DU Verfahren? Damit wären Sie erstmal ganz schnell wieder daheim und dürfen es nach der Entlassung auch bleiben. Offenbar sind Sie nicht dienstfähig.
Das ist jetzt qualitativ ein genauso guter Vorschlag, wie der von "Tasty". ::)
ZitatUnd ich frage mich jetzt schon wie ich den Weg der 300km zur Einheit schaffen soll, wenn ich jetzt schon ständig flitzen muss.
Nochmal: Wenn Sie nicht in Ihrer Einheit aufschlagen, verbessert sich genau NICHTS.
Also reissen Sie sich jetzt mal zusammen. Und wenn Sie das endlich in Ihren Schädel bekommen, geht es Ihnen auch besser. Ihre Tochter befindet sich nicht in einer Akuten Gefahr!
Warum? Offenbar kann der TE nicht arbeiten. Ursächlich ist die Entfernung zu seiner Tochter. Zumindest wird das plakativ als Alibi vor sich hergetragen. Da er noch keine weitere Lösung seines Problems auf dem Dienstweg gesucht hat, außer sich krank schreiben zu lassen etabliert er sich passiv ausweichend in diesem Arrangement und bekundet wortreich und nachdrücklich seinen Leidensdruck von unzuverlässiger Wertigkeit. Damit ist er nicht dienstfähig. Der Hinweis auf die gern angenommene StOfremde Krankschreibung und die somatischen Symptome runden das ab. Aber wer fragt mich schon ;)
Und jeden nach Gutdünken und ohne nachvollziehbare Grundlagen immer nach den aktuellen Wünschen kurzfristig zu versetzen ist genauso wenig zielführend, wie jeden als dienstunfähig zu entlassen ::)
Etwas mehr gehört schon dazu ... :-\
Zitat von: Andi8111 am 17. April 2017, 09:28:01
Wie wäre es mit einem DU Verfahren? Damit wären Sie erstmal ganz schnell wieder daheim und dürfen es nach der Entlassung auch bleiben. Offenbar sind Sie nicht dienstfähig.
Das bringt ihm wenig, zu Hause zu sitzen ohne Bezüge, oder?
Er möchte schlicht und einfach möglichst schnell eine heimatnahe Verwendung. Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen?
Das haben hier sofort alle verstanden! Nur ob das auch klappt, weiß hier niemand. Und in der Zeitspanne, die der TE vorgibt, ganz sicher nicht.
Der vernünftigste Beitrag kommt noch von Jens: es gibt auch keinerlei akuten Sofortbedarf! Das Kind wird keinen irreparablen Schaden erleiden wenn der TE zunächst einmal seine Dienstpflicht erfüllt.
Er muss auch an sich selbst arbeiten und sich dies vollständig klarmachen. Auch, dass seine körperliche Reaktion nicht begründet ist. Das Kind hat kein Fieber o. ä. Wenn er ein pasr Tage nicht vor Ort ist, leidet es nicht!
In der Einheit sollte er unbedingt mit seinen Vorgesetzten über die Situation sprechen, die nötigen Anträge stellen und Unterlagen beibringen.
Ich versteh das sehr gut. Ich möchte am liebsten auch das dolle Geld kassieren und daheim bleiben. Nen grund dafür finde ich sicher auch.
Das Problem liegt hier am TE selbst. Denn nur er kann was an der Situation ändern.
Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten über Ihre Situation und versuchen Sie eine Lösung zu finden.
Ihr Ruf innerhalb Ihrer Einheit droht ins Negative überzugehen, was auch nicht wirklich produktiv ist für Ihre weiteren Pläne bei der BW.
Sollte eine Versetzung nicht möglich sein bleibt Ihnen , auf Grund der von Ihnen genannten Symptome,
ein DU Verfahren oder vorzeitige Entlassung.
So wie es jetzt ist, gehts nicht weiter.
Zitat von: Andi8111 am 17. April 2017, 10:24:57
Ich versteh das sehr gut. Ich möchte am liebsten auch das volle Geld kassieren und daheim bleiben. Nen Grund dafür finde ich sicher auch.
Naja dann mach doch, viel Erfolg und einen angenehmen Dienst :)
Kannst Deiner IBUK danken, dass sie mit Telearbeit, Teilzeit & Co. Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit so fördert. Mit den verstaubten Betonköpfen von gestern wäre das in dem Ausmaß sicher nicht möglich.
Das war Zynismus.
Nicht so in der Art wie: "Ich wollte immer schon zum Bund, habe nichts gelernt, drei Vorstrafen wegen Körperverletzung, zwei Kinder von drei Frauen und zahle 4500 Euro von meinem Drogengeld an Alimenten den Monat. Ich möchte gerne Offizier bei den KSK werden, geht das?"
Zitat von: Tasty am 17. April 2017, 10:10:07
Das bringt ihm wenig, zu Hause zu sitzen ohne Bezüge, oder?
Er möchte schlicht und einfach möglichst schnell eine heimatnahe Verwendung. Was ist eigentlich so schwer daran zu verstehen?
Es bringt dem Dienstherren aber auch wenig, einen Soldaten zu bezahlen, den er nicht da einsetzen kann, wo er gebraucht wird.
Ich verstehe den TE, aber auch den Dienstherren, der seine Soldaten nutzen und dabei alle annähernd gleich behandeln will.
Es wird halt auch immer schwerer heimatnah zu kommen, da die Bundeswehr aus der Fläche immer mehr verschwindet bzw. verschwunden ist.
Ich kann auch beide Seiten verstehen, letzendlich wird es eine Entscheidung geben und mit der muss der TE leben.
An sich ist es doch ganz einfach:
Das Kind ist jetzt nicht akut gefährdet. Also erstmal weiter Dienst tun und mit Chef und Sozialdienst sprechen, was beim Versetzungsantrag zu beachten ist.
Zitat von: funker07 am 17. April 2017, 11:59:01
Es bringt dem Dienstherren aber auch wenig, einen Soldaten zu bezahlen, den er nicht da einsetzen kann, wo er gebraucht wird.
Es wird immer wieder betont, dass Msch nur Hilfstätigkeiten ausführen und da eingesetzt werden wo sie gerade gebraucht werden, mithin also beliebig austauschbar sind.
Es kann also nichts schwer sein, ihn von A nach B zu versetzen und in A zu ersetzen - alles eine Frage des guten Willens.
Ich gehe aus der Fernbetrachtung auch davon aus, dass hier eine befürwortende Stellungnahme der Vorgesetzten erfolgen wird. Ein Zx Mannschaftsdienstgrad als Helfer im GeZi sollte jetzt nicht so schwer zu ersetzen sein und als "Dauerkranker" ist er eh kaum planbar.
Aber das sind wie gesagt nur Ferndiagnosen; die genauen Umstände dort kenne ich nicht. Und das Verfahren kommt erst ins Rollen wenn man mit den Vorgesetzten spricht und Anträge stellt.
ZitatUnd das Verfahren kommt erst ins Rollen wenn man mit den Vorgesetzten spricht und Anträge stellt.
Da bin ich ja mal gespannt ob der Durchfallgeplagte das morgen schafft...
Zitat von: derog am 17. April 2017, 09:19:01
Also um eines vorweg zu nehmen, als ich im September 2016 beim Einplaner saß, war weder bekannt das meine Ex-Lebensgefährtin Schwanger ist, noch das meine Tochter in irgend einer Weise sich nicht so entwickelt, wie es sein sollte.
Ich will ja nichts sagen, aber wenn deine Ex im September noch schwanger war ist das Kind vermutlich noch nicht mal 6 Monate alt
Zitat von: derog am 17. April 2017, 09:19:01
Ein Termin beim Jugendamt, bzw. derer Gehilfen die für solches zusatändig sind ist geplant und steht noch aus - genau so wie ein Termin beim Kinderarzt und bei der Logopädin.
[...]für Sie da zu sein und mit Ihr Zahlen, Tiere, Farben usw. lerne.
Logopädin, Zahlen, Tiere, Farben? Mit 6 Monaten?
Träumst du von Hochbegabung? Oder hast du einfach das falsche Jahr geschrieben?
Ich musste das auch erst 2 mal lesen:
Zitatdas ich eine Tochter von 4 Jahren habe,
Die Ex-Freundin ist nun wieder schwanger, aber nicht von ihm.
Ne- ich glaube das ist die Schwangerschaft mit dem 2. Kind, nicht die Tochter vom TE.
@Tasty: Es reicht langsam. Deine ständigen Provokationen kannst dir sonstwo hinstecken. Deine Vorstellung von der Bundeswehr hilft keinem hier.
Es ist hier eben nur oft so, das man sich wie erwähnt, seblst in die Situation bringt und dann der Dienstherr dafür verantwortlich gemacht wird die Probleme zu lösen. Sei es Versetzung oder Dienstpostenwechsel.
Zivil würde keiner auf die Idee kommen.
Ich verstehe immer nur nicht warum man erst hier fragt und nicht vorher schon mal mit dem Chef redet. Auch wenn man 7 Wochen krank ist gibt es ein Telefon.
Können alle mal langsam wieder runter kommen?
Der TE hat sein Problem geschildert und auch die richtigen zielführenden Ratschläge bekommen. Alle anderen Diskussionen sind nicht wirklich hilfreich.
Also sollten sich alle ein wenig in Zurückhaltung üben.
Aus meiner eigenen Erfahrung:
Ich hatte vor über 10 Jahren meine AGA im III. Quartal. Ich ging in der ersten Oktoberwoche ins GeZi bzw. zum Spieß meiner Kompanie und trug den Grund meines Versetzungswunsches vor (mit Sicherheit kein Härtefall). Zum 1. November wurde ich in meine neue Einheit versetzt - also 3 Wochen später.
Es kann also ganz schnell gehen, wenn man einfach nur das Gespräch sucht. Das war für mich damals keine große Sache.
Mögliche Einschränkungen:
Ob das heute ohne Wehrpflicht noch so einfach geht, kann ich natürlich nicht sagen. Ob es darüber hinaus ein Vorteil war, dass ich einen StDSdt aus meiner neuen Einheit persönlich kannte, kann ich auch nicht beurteilen.
Vor 10 Jahren waren die Zuständigkeiten für die Personalbearbeitung noch komplett andere, deshalb kann man Ihre Erfahrung nicht als Gradmesser für die Heutige dauer nehmen.
Als Betroffener sollte man zunächst das Gespräch mit seinem Disziplinarvorgesetzten suchen,
denn sobald "Papier schwarz gemacht wird", muss dieser sich zum Antrag äußern.
Dann kann es nie schaden, sich auch beim Sozialdienst beraten zu lassen und die Vertrauensperson mit ins Boot zu holen.
Das Verfahren kann der Perser der Einheit erläutern...
Zu finden (für Jeden!) auf der Homepage des BAPersBw im Intranet.
"Handbuch Personalbearbeitung (mil)"
KennNr 32-01-00 Kap 8 i.V.m. 12-01-00
Dort sind auch Vordrucke und Links zu Vorschriften...wie der B-1300/46
Im Vordruck "Versetzungsantrag" würde ich empfehlen, unter dem Punkt "Antrag" zu formulieren:
"Hiermit bitte ich um Versetzung auf Grund dem Vorliegen von schwerwiegenden persönlichen Gründen.
Sollte der BerArzt BAPersBw das Vorliegen von schwerwiegenden persönlichen Gründen verneinen, bitte
ich ersatzweise um Prüfung einer Versetzung auf Grundlage der B-1300/46 Nr. 207."
Und generell ... bevor Papier erzeugt wird :
+ lesen was in den Vorschriften, gerade zum Punkt "schwerwiegende persönliche Gründe", steht
+ sich gründlich überlegen... erfüllt der Ist-Zustand die Forderungen der Vorschrift ?
+ beachten, dass der Antragsteller beweisen muss, was er beantragt !
+ d.h. z.B. der Antragsteller muss begründende Atteste etc. unaufgefordert beibringen
Ein "bißchen" Offtopic:
Die Entwicklungsstörung "basiert" derzeit ja wohl auf der regelmäßigen Untersuchung durch den Kinderarzt, einer der "U-Untersuchungen".
Dieses sind sehr kurze Untersuchungen, die dann auch noch auf die aktive Mitarbeit des Kindes angewiesen sind - insoweit ist der "Beweiswert" des Ergebnisses fast "Null".
Sprich: So eine Untersuchung kann hier lediglich einen Hinweis auf ggf. notwendige, weitere Untersuchungen geben - aber noch keine Krankheit / Fehlentwicklung feststellen bzw. dagegen Therapien einleiten.
Insoweit gibt es kurzfristig keinen dringenden Bedarf für "Kurzschlußhandlungen".
Ich verstehe das gesamte Problem nicht.
Der Soldat möchte gerne an einen Dienstort in der Nähe des Wohnsitzes versetzt werden. Persönlich verständlich, die Berufs- und Standortwahl vor diesem Hintergrund jedoch nicht. Warum der erste Weg nicht zu seinen Vorgesetzten führt, um eine Versetzungsmöglichkeit zu bedprechen erschließt sich mir nicht, ich führe es auf kognitive Defizite zurück.
Dass der Soldat jedoch mit Hilfe eines Truppenarztes blau macht und sich nicht seiner Verantwortung stellt, zeugt von charakterlicher Nichteignung. Vor diesem Hintergrund schließe ich mich Andi an, dass ein DU-Verfahren tatsächlich nicht abwegig wäre.
Und bei der Berufswahl sollte man immer im Auge behalten, dass bei der gegenwärtigen weltpolitischen Lage ganz schnell der Einsatz und eine Verlagerung von Dienstposten relevant werden kann.
Im Übrigen möchte ich mal anmerken wie fürsorglich unser Arbeitgeber ist. Andere bundesweit vertretene Unternehmen interessieren solche Problemchen herzlich wenig. Aus meinem bekannten Kreis könnte ich gerne Beispiele nennen.
@Tasty: Um dich mal einordnen zu können, was ist denn deine aktuelle Dienststellung und Tätigkeit?
Zitat von: F_K am 18. April 2017, 13:21:17
Ein "bißchen" Offtopic:
Die Entwicklungsstörung "basiert" derzeit ja wohl auf der regelmäßigen Untersuchung durch den Kinderarzt, einer der "U-Untersuchungen".
Dieses sind sehr kurze Untersuchungen, die dann auch noch auf die aktive Mitarbeit des Kindes angewiesen sind - insoweit ist der "Beweiswert" des Ergebnisses fast "Null".
Nochmal: Die möglichen gesundheitlichen oder psychischen Störungen eines anderen Menschen gehen Dich ans unbeteiligten einen feuchten ... an.
Hier geht es nicht um die Bewertung, ob die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern dem Jungen Handlungshilfen an die Hand zu geben, wie er zielführend einen Antrag stellt, der ihn möglichst schnell nach Hause bringt.
In dem Zusammenhang @LwPersFw: Danke!!
Und mal übergeordnet: Was will ich eigentlich mit einem Mitarbeiter anfangen, der ständig mit den Gedanken woanders ist, weil ihn die privaten, persönlichen Sorgen ständig von der Arbeit ablenken? Das ist (von der menschlichen Seite mal abgesehen) doch völlig unproduktiv und ineffizient. Intelligentes Ressourcenmanagement sieht anders aus.
Die Zeit, in denen man Soldaten gegen ihren Willen, notfalls mit physischer Gewalt, dazu zwingen konnte, Tätigkeiten, die sie nicht ausführen wollen auf Dienstposten, die ihren persönlichen und fachlichen Fähigkeiten zuwider laufen an Orten zu verrichten, an denen sie (langfristig) nicht arbeiten wollen, neigt sich mehr und mehr ihrem Ende zu.
Eine Freiwilligenarmee kann auf Dauer gar nicht anders existieren als mit einer hohen Orientierung am Wohl des Personals. Ansonsten wird das Personalproblem nämlich immer größer.
Und ein Punkt, der den von Frau Ministerin angesprochenen "verstaubten Klub Gestriger" kennzeichnet ist übrigens das Ponyhof- und Wünsch-Dir-was-Gelaber.
Zitat von: Tasty am 18. April 2017, 14:52:54
Die Zeit, in denen man Soldaten gegen ihren Willen, notfalls mit physischer Gewalt, dazu zwingen konnte, Tätigkeiten, die sie nicht ausführen wollen auf Dienstposten, die ihren persönlichen und fachlichen Fähigkeiten zuwider laufen an Orten zu verrichten, an denen sie (langfristig) nicht arbeiten wollen, neigt sich mehr und mehr ihrem Ende zu.
Gut zu wissen, dass sich dieses seltsame Konzept "Befehl & Gehorsam" im Militär endlich erledigt hat. Ich danke für den Tipp und werde meine Vorgesetzten freundlich darauf hinweisen, wenn ich mal wieder den unliebsamen Befehl erhalte, zu nachtschlafener Zeit bei schlechtem Wetter im unbeheizten Bonnland einen Sturmtrupp durch eine mögliche kill Zone zu führen ;D ;D
@ Tasty:
Du kannst oder willst nicht verstehen, dass meine Fragen / Ratschläge die Umsetzung von LwPersFw allgemeinen Hinweisen auf den Einzelfall sind - also der Hilfe dienen.
Ansonsten:
We have to be fair - to the Regiment!
(Ohne das Konzept "Befehl und Gehorsam" kann eine Armee, auch eine Freiwilligenarmee, im Einsatz nicht bestehen - unabhänig davon kann / soll man natürlich im Rahmen der Fürsorge, dass umsetzen, was möglich ist.)
Zitat von: Tasty am 18. April 2017, 14:52:54
Hier geht es nicht um die Bewertung, ob die tatsächlichen Voraussetzungen erfüllt sind, sondern dem Jungen Handlungshilfen an die Hand zu geben, wie er zielführend einen Antrag stellt, der ihn möglichst schnell nach Hause bringt.
Für Sie mag das hier im Vordergrund zu stehen, aber - da Sie ja so schön auf das "übergeordnete" zu sprechen kamen - es geht sehr wohl AUCH darum, OB er denn überhaupt nach Hause kann. Es kann nämlich ebenfalls sein, dass das mit der Versetzung nicht so einfach funktioniert, weil der vermeintliche Härtefall sich nicht für alle gleichermaßen hart darstellt.
Es ist tatsächlich so, wie einige hier schon bemerkten, wenn bei familiären Problemen jeder und jede direkt dahin versetzt würde, wo es grad passt, dann wäre die Armee noch weniger einsatzfähig als sowieso schon.
Ergo ist es auch zielführend - wie schon erfolgt - Ansprechpartner wie Truppenpsychologe, Sozialdienst, Disziplinarvorgesetzter usw. zu nennen, denn Antrag hin oder her, an einer Kommunikation führt nix vorbei und im Falle dass ein Antrag negativ beschieden wird, haben wir sonst hier neverending Krankenschein, ggf. DU, Eingaben an den Wehrbeauftragten, Beschwerden usw. usw. usw., obwohl dem TE doch möglicherweise auch anderweitig geholfen werden könnte. Die (ob sie jetzt objektivierbar vorliegen oder nicht) genannten Entwicklungsstörungen und die (nach der Meinung vom TE) vorliegende mangelnde Förderung kann man ja möglicherweise auch anders angehen als mit einem Umzug des TE. Denn: so wie es aussieht liegt das Sorgerecht weiterhi nicht bei ihm sondern bei der Mutter?! Das heißt, Versetzung hin oder her, so einfach ist die Kiste hier nicht.
Zitat von: Tasty am 18. April 2017, 14:52:54
Und mal übergeordnet: Was will ich eigentlich mit einem Mitarbeiter anfangen, der ständig mit den Gedanken woanders ist, weil ihn die privaten, persönlichen Sorgen ständig von der Arbeit ablenken? Das ist (von der menschlichen Seite mal abgesehen) doch völlig unproduktiv und ineffizient. Intelligentes Ressourcenmanagement sieht anders aus.
Die Zeit, in denen man Soldaten gegen ihren Willen, notfalls mit physischer Gewalt, dazu zwingen konnte, Tätigkeiten, die sie nicht ausführen wollen auf Dienstposten, die ihren persönlichen und fachlichen Fähigkeiten zuwider laufen an Orten zu verrichten, an denen sie (langfristig) nicht arbeiten wollen, neigt sich mehr und mehr ihrem Ende zu.
Eine Freiwilligenarmee kann auf Dauer gar nicht anders existieren als mit einer hohen Orientierung am Wohl des Personals. Ansonsten wird das Personalproblem nämlich immer größer.
Und ein Punkt, der den von Frau Ministerin angesprochenen "verstaubten Klub Gestriger" kennzeichnet ist übrigens das Ponyhof- und Wünsch-Dir-was-Gelaber.
Ist die einzige Lösung, die Ihnen einfällt, es jedem Soldaten so recht wie möglich zu machen? Jeden Dienstposten auf den, der ihn besetzen soll, zurechtzuschneiden? Möchten Sie das, was wir unter "dienen" verstehen, ersetzen durch "unter Umständen meine Arbeitskraft in dem mir genehmen Umfang - abhängig von der aktuellen Tagesform - zur Verfügung stellen"?
Oder ist ein Vorgesetzter, der ohnehin einer Fürsorgepflicht untersteht, nicht besser beraten, dem Soldaten Möglichkeiten der Problemlösung aufzuzeigen, die Verbindung mit entsprechenden Ansprechpartnern anzuleiten, den Soldaten zu motivieren, zu fördern, zu fordern, sodass unter Umständen die privaten Probleme während der Dienstzeit etwas in den Hintergrund geraten?
Grundsätzlich gilt die stRspr des BVerwG, die in letzten Urteilen aus 2016 bekräftigt wurde und
an der sich m.E. auch in absehbarer Zeit nichts ändern wird:
"Ein Soldat hat keinen Anspruch auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung oder auf Verwendung auf einem bestimmten Dienstposten.
Ein dahingehender Anspruch lässt sich auch nicht aus der Fürsorgepflicht ableiten.
Über die Verwendung eines Soldaten entscheidet der zuständige Vorgesetzte oder die zuständige personalbearbeitende Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen.
Bei dieser Entscheidung sind zwar aus Fürsorgegründen sowie wegen der gemäß § 6 Satz 1 SG auch für Soldaten geltenden Schutzpflichten für Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) auch die persönlichen und familiären Interessen des Soldaten angemessen zu berücksichtigen.
Bei einem Berufssoldaten und einem Soldaten auf Zeit gehören jedoch seine jederzeitige Versetzbarkeit und damit die Möglichkeit, ihn dort einzusetzen, wo er gebraucht wird, zu den von ihm freiwillig übernommenen Pflichten und zum prägenden Inhalt seines Wehrdienstverhältnisses.
Er muss es deshalb hinnehmen, wenn seine persönlichen Belange beeinträchtigt werden und für ihn daraus Härten entstehen.
Erst wenn die mit einer konkreten örtlichen Verwendung verbundenen Nachteile für den Soldaten so einschneidend sind, dass sie ihm unter Fürsorgegesichtspunkten nicht zugemutet werden können, muss das grundsätzlich vorrangige Interesse des Dienstherrn, den Soldaten dort zu verwenden, wo er gebraucht wird, im Rahmen des dienstlich Möglichen ausnahmsweise hintangestellt werden."
Worauf der Soldat also "nur" einen Anspruch hat, ist die sachgerechte Prüfung und eine sachgerechte Anwendung der Ermessensspielräume, die das BAPersBw hat.
Aber auch hier bleibt der Grundsatz : dienstliche Belange haben Vorrang.
Es zählt nach wie vor das Interesse des Dienstherren. Fertig.
Hat sich überschnitten ;)
ZitatUnd mal übergeordnet: Was will ich eigentlich mit einem Mitarbeiter anfangen, der ständig mit den Gedanken woanders ist, weil ihn die privaten, persönlichen Sorgen ständig von der Arbeit ablenken? Das ist (von der menschlichen Seite mal abgesehen) doch völlig unproduktiv und ineffizient. Intelligentes Ressourcenmanagement sieht anders aus.
Achso, dann brauchen wir ja eigentlich keine Org-Strukturen, die sich aus Fähigkeiten ableiten mehr, sondern Wunsch-Strukturen. Ob es dort dann einen Auftrag gibt, ist ja eher nachrangig. Das ist ja schön einfach.
@Tasty: Bist du so fair meine Frage an dich zu beantworten?
Übrigens haben wir kein globales Personalproblem, sondern einen Fachkräftemangel in ausgewählten Verwendungsreihen.
Ich halte es als Angehöriger der Stretikräfte und Staatsbürger für falsch Ratschläge zu geben, wie man die Bonitäten am Rande der Legalität maximal ausschöpfen kann (z.B. TG) oder wie hier Handlungsanweisungen zu geben, wie man sein Ziel der Versetzung mittels Schlupflochausnutzung durchgeboxt bekommt. Für mich gilt, dass ich offenen Soldaten entgegen komme und denen die meinen mich verarschen zu können angemessen entgegne.