Hallo, Und zwar soll ich nächstes We Sonntag als Streifensoldat auf dem Truppenübungsplatz tätig sein, nun das Problem das ich minderjährig bin und mein Vater der SaZ 12 war aber leider nicht mehr weiß wie das heutzutage abläuft meinte ich solle noch mal nachfragen ob dies möglich bzw überhaupt erlaubt ist.
Da ich nicht will das mein Vorgesetzter und Ich danach in irgendeiner Weise Probleme bekommen.
Was meinen Sie ?
Wie lange sind Sie schon Soldat? Noch in der GA?
Du bekommst keine Probleme. Aber evtl. dein Vorgesetzter.
Der Einsatz von Minderjährigen mit scharfen Waffen (außerhalb von Übungsschießen) ist nicht erlaubt. Also auch kein echter Streifendienst.
Was anderes ist Streifelaufen zu Ausbildungszwecken ohne scharfe Waffe.
Knappe 4 Monate also frisch aus der GA,
Danke, ich werde mal nachfragen, meines Wissens werde ich als streifensoldat eingesetzt.
Danke für die schnelle Antwort.
Ulli hat es genau richtig auf den Punkt gebracht.
Streifendienst ohne scharfe Waffe zu Ausbildungszwecken ist kein Problem. Das ist auch der Normalfall bei einem Biwak auf dem Truppenübungsplatz. Üblicherweise gibt es dort keinen "echten" Wachdienst. Wenn es aber doch ein tatsächlicher echter Wachdienst ist, dann darfst du das nicht machen.
Faustformel: Der Minderjährige darf nicht in eine Situation gebracht werden, in welcher er zum Benutzen der Waffe gezwungen sein könnte. Und das ist nur im Einsatz oder im Wachdienst der Fall.
ZitatFaustformel: Der Minderjährige darf nicht in eine Situation gebracht werden, in welcher er zum Benutzen der Waffe gezwungen sein könnte. Und das ist nur im Einsatz oder im Wachdienst der Fall.
Hat man damals mit mit mir (uns) gemacht. Jg 86. Jan 2004 in die Stammeinheit, Wache am WE, dann 2 Wochen am Stück nach Bamberg US Armee beim Beladen bewachen (sogar mit scharfen ABC Filter).
Dann wieder zurück in der Einheit 5 Tage später 18 geworden..
Heute weiß ich das es nicht ok war. Aber im jetzt bei näherem betrachtet, hatte ich es nciht auf dem Schirm muss ich zugeben, aber es waren so viele beteiligt: Chef, Spieß, TE Führer, Waha, OvWA. Irgenedjemand hätte es auch auffallen müssen.
Von u18-Wachsoldaten hört man öfter. Hab selbst schon nen Soldaten gehabt, der kurz vor seinem 18. Geburtstag erzählte, dass er schon mehrfach Wache gemacht hat.
Im Ausbildungsforum im Intranet müsste es irgendwo eine Quelle zum Nachlesen geben, die die Aussage von justice005 belegen.
Ich glaube es ja auch. Aber anscheinend wissen es in den Einheiten nicht viele
Die Quelle wäre: BMVg StvGenInsp u. InspSKB / Fü S vom 22. September 2004 (Umsetzung Weisung Sts an MilOrgBer)
Mit der Ratifizierung des Fakultativprotokolls wurde angewiesen, dass minderjährige Soldatinnen und Soldaten eigenverantwortlich und außerhalb der militärischen Ausbildung keine Funktionen ausüben dürfen, in denen sie zum Gebrauch der Waffe gezwungen sein könnten. Insbesondere sind sie nicht zu Wachdiensten mit der Waffe einzusetzen. Der Gebrauch der Waffe ist bei minderjährigen Soldatinnen und Soldaten allein auf die Ausbildung beschränkt und unter strenge Aufsicht gestellt.
Vielen Dank, Sie haben mir sehr geholfen ich werde das so morgen melden.
Mfg
LukFuhr
Beim Umgang mit Minderjährigen scheint vieles nicht bekannt zu sein.
Wenn ich das richtig erinnere dürfen Jugendliche auch 'nur' eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Std haben.
Das scheinen einige DV auch nicht verstanden zu haben.
ZitatWenn ich das richtig erinnere dürfen Jugendliche auch 'nur' eine regelmäßige Arbeitszeit von 40 Std haben.
="sollen"
Zitat von: MiraC am 17. April 2017, 15:26:45
Das scheinen einige DV auch nicht verstanden zu haben.
Du meinst soetwas würde in der Chafausbildung auch nur mal fünf Sekunden thematisiert?
Die Einheiten, die regelmäßíg Minderjährige ausbilden (GA-Einheiten) haben das eher auf dem Schirm als Stammeinheiten die ab und ann mal einen bekommen.
Und auch dann ist das nur ein theoretisches Problem, da grundsätzlich erst mit 17 einhalb eingestellt werden soll und sich das Problem deswegen nach der Grundausbildung ziemlich schnell löst.
Eigentlich wäre es fast gar nicht da, wenn es - wie früher - noch überall eine SGA geben würde.
Vllt. hat der DV auch nur nicht das Alter des TE aufm Schirm, einfach melden und dann Weiteres geschehen lassen.
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