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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: SteveMosh90 am 17. April 2017, 17:02:16

Titel: Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: SteveMosh90 am 17. April 2017, 17:02:16
Hallo Kameraden,

Wenn ich morgen meine Kündigung einreiche, wie lange dauert es bis die bearbeitet ist und ich abrücken darf? Kleine Randinformation: Einkleidung und Einstellungsuntersuchung war schon. Kann ich mich drauf einstellen das ich noch am selben Tag ausgekleidet werde und die Nachuntersuchung habe oder muss ich noch paar Tage dort kampieren?

mfg
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: Ralf am 17. April 2017, 17:06:03
Zitat von: wolverine am 14. April 2017, 20:24:52
Die Entlassung ist schnellstmöglich zu vollziehen. Ich denke, je nach Verwaltungsaufwand sollte das in ein bis drei Tagen geschehen sein.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: KillBurn93 am 17. April 2017, 17:06:13
Das hängt davon ab wie schnell die Einheit das ganze bearbeitet aber bis spätestens Ende der Woche sollten Sie weg sein.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: Tasty am 17. April 2017, 17:13:55
Willst Du jetzt ehrlich klein beigeben und auf Job, Karriere und gutes Geld verzichten?

Wenn es stimmt, was Du erzählt hast, werden die Ausbilder durch Deinen Rückzug nur in ihrem Verhalten bestätigt, so wird sich nie was ändern.
Also beiß Dich durch und wehre Dich, aber zieh den Schwanz nicht ein.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: wolverine am 17. April 2017, 17:19:29
Zitat von: Tasty am 16. April 2017, 21:12:14
Das ist doch alles seine Privatsache und gar nicht Gegenstand der Frage.
:-\
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: Ralf am 17. April 2017, 17:24:40
Das ist doch gaaaaaaanz was anderes.  :o
Und auch, ob der körperliche und der Fitnesszustand vielleicht jetzt erst einmal nicht ausreicht und es Selbstschutz ist. Der Erziehungsauftrag der Ausbilder überstrahlt das und die dafür vorgesehenen Instrumente wie Beschwerde, Eingabe, Anzeige o.ä. sind nichts gegen den pers. Erziehungsauftrag.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: Tasty am 17. April 2017, 17:36:57
Im Vordergrund sollte erstmal der Ausbildungsauftrag stehen, der mit geeigneten und zulässigen Methoden umzusetzen ist.
Ein grundsätzliches Erziehungsdefizit ist weder den Ausführungen des TE zu entnehmen noch ist es einem volljährigen mündigen Staatsbürger generell zu unterstellen.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: F_K am 17. April 2017, 18:00:03
Offtopic:

@ Tasty:

Das Jugendstrafrecht unterwirft als Regelannahme noch Staatsbürger bis 21 Jahre diesem - also haben wir eine gesetzliche Regelannahme eines Erziehungsdefizites - insoweit sind Deine Einlassungen bis zu dem Alter einfach falsch.

Währest Du mal DV gewesen, würdest Du wissen, das auch darüber gelegentlich erhebliche Defizite bestehen.

(.. und wer eine Frage trotz schriftlicher Antwort nochmal stellt - gibt zumindest einen Anhaltspunkt für ein Defizit).
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: KlausP am 17. April 2017, 18:43:13
Zitat von: KlausP am 14. April 2017, 20:28:16
...
Zitat... Wie lange dauert es bis ich wirklich draußen bin ? ...

Wenn Sie zum Dienstbeginn Ihren schriftlichen Widerruf abgeben und es gut läuft zum Dienstschluss, wenn es nicht so gut läuft einen Tag später.
Titel: Antw:Probezeit Kündigungsdauer
Beitrag von: itschie am 18. April 2017, 11:39:23
18 Tage Bundeswehr, ein super langes WE und dann kündigen...., wenn das alles so stimmt wie Sie geschrieben haben und das auch im San-Bereich so erzählt haben, werden die da schon entsprechend aktiv werden. Was auch immer da in der Einheit grade los ist, dass ist mit absoluter Sicherheit nicht von der Liegenschaftsführung von noch weiter oben ganz zu schweigen gewollt!!! Grundsätzlich ist es Ihre Entscheidung!