Hallo liebe Forenmitglieder,
mich beschäftigt seit einiger Zeit folgendes Thema. Vor einiger Zeit schied ich nach Ablauf meiner Dienstzeit regulär aus dem Dienst aus. Mich zieht es jedoch wieder zurück. Ich vermisse die Kameradschaft und die Abwechslung im Dienst. Nun stehe ich vor einem Problem. Zum Anfang meiner Dienstzeit wurde ein Karzinom diagnostiziert und behandelt. Nach Abschluss der Behandlung leistete ich mit Ausnahmegenehmigung meinen Dienst an Bord eines Schiffes. Da ich laut ZDV die Gesundheitsziffer VI hatte und habe, hätte ich wohl theoretisch, nach Abschluss eines DV-Verfahren und Abschluss der Therapie, die BW verlassen müssen
Was ist denn eine "sechs" ? Tauglichkeitsgrad T6?
Dieser Tauglichkeitsgrad wird ja ncoh bestehen und man wird ja sowieso gemustert. In so einem speziellen Fall kann man vllt. vorher Kontakt mit dem ärtzliichen Dienst aufnehmen.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit bist Du untauglich entlassen worden - und an der Einstufung hat sich nichts geändert.
Eine Ausnahmegenehmigung für die BDV macht da keinen Unterschied.
Bewirb Dich halt, und schaue, ob die Personalnot so groß ist, dass eine Ausnahme gemacht wird ..
Zitat von: mailman02 am 03. Mai 2017, 14:14:45
Was ist denn eine "sechs" ? Tauglichkeitsgrad
Gesundheitsziffer der entsprechenden Gesundheitsnummer nach ZDV 46/1
Wichtiger wäre es, den Tauglichkeitsgrad gemäß Entlassungs-90/5 zu nennen, damit kann der "Laie" in sachen Bundeswehr-Medizin eher was anfangen. Wenn Sie mit "T5 - nicht wehrdienstfähig" entlassen wurden, sieht es vermutlich finster aus. Aber auch hier gilt: "Versuch macht kluch".
Ja, T5. :(
Man kann ja eine Bewerbung fertigmachen, viel zu verlieren hat man ja nicht.
Entweder wird gleich abgelehnt, aber es wird ja sowieso neu gemustert.