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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Heerje am 03. Mai 2017, 14:57:36

Titel: Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten
Beitrag von: Heerje am 03. Mai 2017, 14:57:36
Welche Regelungen gibt es in der Bundeswehr hinsichtlich der Freistellung für dienstlich geförderte Freizeitaktivitäten (z.B. Limburgmarsch, Familienfreizeit mit dem Militärpfarrer, PolBil, Sportveranstaltungen, Kultur, über das Freizeitbüro organisierte Scheine und Lizenzen usw.)?

Ich meine beim LeKu einmal etwas von 5 Tagen Freistellungsanspruch für bestimmte Aktivitäten gehört zu haben.
Titel: Antw:Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten
Beitrag von: Andi am 03. Mai 2017, 14:58:38
Was sagt denn die Sonderurlaubsverordnung dazu?
Titel: Antw:Freistellung für geförderte Freizeitaktivitäten
Beitrag von: Heerje am 03. Mai 2017, 15:09:34
Fehlerkorrektur: Streiche Limburgmarsch, setze Nimwegenmarsch