Welche Regelungen gibt es in der Bundeswehr hinsichtlich der Freistellung für dienstlich geförderte Freizeitaktivitäten (z.B. Limburgmarsch, Familienfreizeit mit dem Militärpfarrer, PolBil, Sportveranstaltungen, Kultur, über das Freizeitbüro organisierte Scheine und Lizenzen usw.)?
Ich meine beim LeKu einmal etwas von 5 Tagen Freistellungsanspruch für bestimmte Aktivitäten gehört zu haben.
Was sagt denn die Sonderurlaubsverordnung dazu?
Fehlerkorrektur: Streiche Limburgmarsch, setze Nimwegenmarsch