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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Gudrun3981 am 03. Mai 2017, 15:02:43

Titel: Zeiterfassung
Beitrag von: Gudrun3981 am 03. Mai 2017, 15:02:43
Hallo...

Ich habe Teilzeit und zusätzlich Stillzeit. Am Tag Montag bis Freitag habe ich 7Stunden und 15 Minuten Dienst, aber aufgrund der Stillzeit eine Stunde weniger. Die Stillzeit wollte mein Spieß auf Krankenmeldeschein bestätigt haben. Nun ist es seit Mai so, dass ich wenn ich z. B. 6 Stunden und 30 Minuten arbeite weil ich noch einen Soldaten den ich eine Kur oder ähnliches erklären muss dass ich die 15 Minuten keine Zeit gutgeschrieben bekomme. Oh mache dass nicht absichtlich, dass ich mal 5 oder halt 10 Minuten länger mache.
Nun meinte der Spieß wieso dass so ist,  dass halt aufgrund der teil- und Stillzeit keine Überstunden gemacht werden darf.
Muss ich wirklich jetzt immer den Stift oder den Patienten stehen lassen wenn ich Schluss habe??? Bisher war es so dass ich die Minuten auch gutgeschrieben bekommen habe.
Titel: Antw:Zeiterfassung
Beitrag von: Andi am 04. Mai 2017, 08:34:27
In Teilzeit darf tatsächlich keine Mehrarbeit geleistet werden. Darüber mag man durchaus qualifiziert unglücklich sein - das bin ich auch und ich handhabe das auch für meinen Bereich etwas "zweckmäßiger" -, aber das ist leider die Vorschriftenlage.
Ob du deswegen jetzt nach sechseinhalb Stunden den Stift fallen lässt musst du wissen - übrigens ist nach sechs Stunden automatisch eine halbe Stunde Pause abzuziehen. Vielleicht machst du aber auch einfach weiter, wie bisher und schenkst Kameraden und Dienstherr diese Zeit, weil du dich dann auch besser fühlst.
Ansprechpartner für das, was als Dienstzeit zählt oder nicht zählt ist aber immer der Disziplinarvorgesetzte, nicht der Spieß.

Gruß Andi