Hallo ihr Lieben,
ich habe ein großes Problem. In meiner Einheit kann mir nicht wirklich jemand helfen, deswegen wende ich mich an euch.
Ich bin HptGefr und habe seit 16.03.2017 meine Eignung für die Feldwebellaufbahn (Fachdienst). Wurde eingeplant auf die MatDispoFw Stelle in der Einheit, in der ich bereits bin. Habe die Einplanung damals im Karrierecenter angenommen, da ich es zu diesem Zeitpunkt "besser als Garnichts" fand. (Ja, ich hatte mich dafür beworben, meine Meinung in der Zwischenzeit geändert. Beim Einplaner jedoch keinen Erfolg gehabt und somit erst einmal zugestimmt)
Nun meine Frage:
Kann ich diese Einplanung noch widerrufen und Antrag auf eine andere Einplanung stellen, bzw., sollte dies nicht möglich sein, meinen Feldwebelantrag wieder zurück ziehen? (Habe ihn bereits vor einem Jahr eingereicht). Kenne mich mit den Fristen nicht aus. Ich wäre interessiert an einer Stelle im SanDienst, der Einplaner meinte, dass ich für den SanDienst meine Feldwebeleignung neu erwerben müsse. Stimmt das? Oder gilt meine Feldwebeleignung für alle "Fächer"?
Ich hoffe auf Hilfe!
Einen schönen Nachmittag noch...
HORRIDO!
Nein, wein eine ZAW notwendig ist, bedarf es eines Berufseignungstest - der bei Dir sicherlich nicht für alle Berufe gemacht worden ist.
Hast Du die Einplanung schon unterschrieben (damals beim Einplaner)?
Dann wäre eine Verpflichtungserklärung von Deiner Seite einseitig abgegeben worden ... mit allen Folgen.
Erstmal danke für deine Antwort. Mein S1 kam heute verfrüht vom Lehrgang wieder und könnte mir helfen.