Hallo, ich habe neulich auf einer DVAG einen OG mit TA SanDst gesehen. Geht das überhaupt?
Ja...sollte gehen, wenn er eine Ausbildung der Ausbildungshöhe 7 durchlaufen hat.
Dies kann auch eine AAP sein...dann muss der Disziplinarvorgesetzte aber bestätigen, dass diese der AH 7 entsprach.
Ansonsten gilt weiter:
Für Reservistendienst Leistende gelten die gleichen Bedingungen. Als Zeiten werden neben der aktiven Dienstzeit Reservistendienstleistungen (,,Wehrübungen") angerechnet. Dabei werden zwei oder mehr Wochen Reservistendienstleistung im Kalenderjahr ohne Rücksicht auf die Dauer der einzelnen Wehrübung als 1 Jahr gewertet. Gleiches gilt für Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, die in ihren Mob-Verwendungen andere Tätigkeiten ausführen und entsprechende Übungen abgeleistet haben.
Verwendungen außerhalb der Bundeswehr werden nicht anerkannt.
Reservistendienst Leistende ohne Vordienstzeit können das Abzeichen der Stufe I / Bronze nach acht Wochen Reservistendienstleistung ausgehändigt bekommen.
Danke, was könnte das zum Beispiel sein? Könnte mir das mit den Ausbildungshöhen jemand erklären?
Ausbildungshöhen (mil):
8=Msch
7=UoP
6=UmP
2=Offz
Zitat von: Schnolle am 07. Mai 2017, 18:54:31Hallo, ich habe neulich auf einer DVAG einen OG mit TA SanDst gesehen. Geht das überhaupt?
Nach aktueller Vorschriftenlage hat ein aktiver Soldat den Dienstgrad eines Obergefreiten, wenn er mehr als sechs Monate und weniger als ein Jahr Dienstzeit hat. Ausnahmen wären möglich, wenn die Karriere einen Knick erlitten hat, so dass man auf die Beförderung verzichtet hat ;) ! Ein Reservist wäre nach Ableistung der notwendigen Wehrübungstage, die man für ein Tätigkeitsabzeichen braucht, schon längst zumindest Hauptgefreiter, wenn die zeitlichen Voraussetzungen (Diensteintritt vor mehr als drei Jahren!) für den Stabsgefreiten nicht vorliegen.
Eine mögliche Konstellation im ZSanDstBw für ein Tätigkeitsabzeichen wäre die zivile Qualifikation als Rettungssanitäter in einer Hilfsorganisation. Dann fehlt mir aber immer noch die dazu notwendige Dienstzeit ...
Sehr mysteriös, das ganze ;) ! Meiner Meinung nach hat sich dieser Reservist das TA "Kraft eigener Wassersuppe" ans Gewand getackert ;D !
Also damals (TM) hatte ich auch als OG ein Tätigkeitsabzeichen.
Ausbildungshöhe 7 bei der Marine ist abgeschlossener F1 plus 6 Monate.
Wenn er nicht sofort nach 12 Monaten zum HG befördert wurde, ist das also möglich.
Jungs - Gesprächsaufklärung ist das Mittel der Wahl - Einfach fragen!
(Ich habe auch schon Marinesoldaten mit grünen Litzen, Scharfschützenabzeichen, FschSprAbzeichen (bevorzugt NL Brevet) und div. TA bei Mannschaften gesehen - in vielen Fällen wurden die Abzeichen unberechtigt getragen).
Zitat von: F_K am 08. Mai 2017, 08:50:14
Jungs - Gesprächsaufklärung ist das Mittel der Wahl - Einfach fragen!
(Ich habe auch schon Marinesoldaten mit grünen Litzen, Scharfschützenabzeichen, FschSprAbzeichen (bevorzugt NL Brevet) und div. TA bei Mannschaften gesehen - in vielen Fällen wurden die Abzeichen unberechtigt getragen).
Besonders wenn es um ein "Scharfschützenabzeichen" geht, glaube ich unbesehen, dass es unberechtigt getragen wurde...