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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 20:18:30

Titel: Kopfbedeckung
Beitrag von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 20:18:30
Moin zusammen!

Bei uns in der Kaserne sind wir befreit Kopfbedeckungen zu tragen.
Ich war letztens allein in der Kaserne unterwegs und habe meine Kopfbedeckung getragen.
In diesem Fall war es die grüne Fleecemütze.
Darf mir ein Vorgesetzter verbieten die Kopfbedeckung zu tragen obwohl ich draußen in der Kaserne unterwegs war?
Dabei geht es nicht explizit um die Fleecemütze sondern auch um Barrett, Feldmütze etc.
Vielen Dank für die kommenden Antworten.

MkG
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: Marschkompasszahl am 07. Mai 2017, 20:43:04
Zitat von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 20:18:30
Bei uns in der Kaserne sind wir befreit Kopfbedeckungen zu tragen.
Wasn das fürn Luschen-Laden!  :P


ZitatIch war letztens allein in der Kaserne unterwegs und habe meine Kopfbedeckung getragen.
Darf mir ein Vorgesetzter verbieten die Kopfbedeckung zu tragen obwohl ich draußen in der Kaserne unterwegs war?
Sofern es erlaubt ist, KEINE Kopfbedeckung zu tragen, solange ist es wohl auch erlaubt, EINE Kopfbedeckung zu tragen.


ZitatIn diesem Fall war es die grüne Fleecemütze.
Ist diese dienstlich geliefert, bzw. ist sie in der Dienstvorschrift 37/10 vorgesehen und beschrieben?
(der Mückenschleier oder die Sturmhaube sind auch dienstlich geliefert, aber nicht als einzeln zu tragende Kopfbedeckung gedacht)


Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 21:06:35
Ja die Mütze steht auf meiner BAN, also dienstlich geliefert.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: ulli76 am 07. Mai 2017, 21:52:50
WARUM hast du sie getragen? War es eine passende Witterung?
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 22:00:38
Ich habe sie getragen, weil ich immer eine Kopfbedeckung trage.
Da uns das ja mehr oder minder freigestellt ist, habe ich die Mütze getragen.
Ebenfalls bin ich auf dem Weg zum Auto gewesen da ich Dienstunterbrechung hatte.
Außerhalb der Kaserne besteht ja weiterhin Mützenpflicht.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: ulli76 am 07. Mai 2017, 22:06:19
Ähm- die Fleecemütze ist nicht für den Aufenthalt außerhalb der Kaserne (abgesehen von Geländedienst oder Sport). Sie ist ein Schutz gegen Kälte und keine Kopfbedeckung wie Barett oder Feldmütze.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 22:08:05
ZitatÄhm- die Fleecemütze ist nicht für den Aufenthalt außerhalb der Kaserne (abgesehen von Geländedienst oder Sport). Sie ist ein Schutz gegen Kälte und keine Kopfbedeckung wie Barett oder Feldmütze.

Dann weiß ich da ja schon einmal Bescheid.
Dennoch habe ich mich ja in der Kaserne aufgehalten.
Eine Antwort habe ich dies bezüglich ja schon von Marschkompasszahl bekommen:

ZitatSofern es erlaubt ist, KEINE Kopfbedeckung zu tragen, solange ist es wohl auch erlaubt, EINE Kopfbedeckung zu tragen.


Danke für die Antworten!
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: Andi8111 am 07. Mai 2017, 22:15:43
Davon abgesehen gilt dieser Befehl trotzdem. 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: VIZU4L am 07. Mai 2017, 22:19:39
ZitatDavon abgesehen gilt dieser Befehl trotzdem. 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.

Ich will mich gar nicht beschweren, ich war nur etwas ratlos.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: KlausP am 07. Mai 2017, 22:41:46
Zitat von: Andi8111 am 07. Mai 2017, 22:15:43
Davon abgesehen gilt dieser Befehl trotzdem. 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.

Streiche: 24h darauf dürfen Sie sich beschweren.

Setze: Nach Ablauf einer Nacht dürfen Sie sich beschweren.

So viel "Klugscheißmodus" muss mal wieder sein.  ;)
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: Pericranium am 07. Mai 2017, 22:49:52
Ist denn die Befreiung eine Kopfbedeckung tragen zu müssen überhaupt gleichzusetzen damit, dass es verboten ist eine zu tragen?
Dazu müsste man wohl den genauen Wortlaut des Befehls kennen.
Titel: Antw:Kopfbedeckung
Beitrag von: Andi am 07. Mai 2017, 23:05:26
Bereits der Befehl innerhalb des Kasernenbefehls keine Kopfbedeckung zu tragen dürfte,sofern es sich nicht z.B. um einen Flugbereich handelt keinen dienstlichen Zweck haben und ist damit mutmaßlich unverbindlich.