Guten Tag Kameraden.
Kann mir jemand sagen, ob ich als Soldat mit doppelter Staatsbürgerschaft ( EU Ausland ) und EU Fahrerlaubnis den Bundeswehrführerschein erlangen kann? Gibt es von Seiten der ZMK Einschränkungen? Vlt ist ja ein Fahrlehrer BW oder ein anderer Sachkundiger hier Vertreten. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen. MkG
Man kann sogar ohne zivile Fahrerlaubnis den Bw-Führerschein erlangen, von daher verstehe ich die Frage nicht.
EU-Fahrerlaubnisse sind auch europaweit anerkannt. Soweit kein Problem in Deutschland (z. B. Entzug der Fahrerlaubnis) vorliegt, sollte es hier keine Probleme geben.