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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: mailman02 am 10. Mai 2017, 11:29:40

Titel: Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 11:29:40
Hallo,

wenn alles klappt würde ich meine EÜ im Oktober 2017 antreten. Nun stehe ich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, aber gewisse Gründe führen dazu, das entweder ich oder der AG mir kündingen, eine Neue Beschäftigung zum 1.7 hätte ich schon in Aussicht.

Diesen neuen AG müßte ich ja der Bw melden, hat das sonst irgend einen Einfluß oder kann zu Problemen führen? Die EÜ werde ich auf jeden Fall antreten, aber beim aktuellen AG halte ich es eben keine 5 Monate mehr aus, das sind aber Gründe die ich nicht nennen möchte.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 12:16:30
Dann wärest Du beim neuen AG in der Probezeit, er könnte Dir bei Antritt der EÜ ohne Angabe von Gründen kündigen - und Du hättest dann keine Möglichkeit der "gesetzlichen Rückkehr" bei Abbruch der EÜ.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 12:37:16
Das ist mir bewusst.

Und ich bin auch sicher, das mein jetziger AG bei einer Rückkehr mich auch kündigen würde, obwohl er es nicht darf.

Ich stehe also so oder so bei Abbruch der EÜ auf der Straße
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2017, 12:42:36
Wie viele (Vollzeit-)Arbeitnehmer hat denn der jetzige Betrieb?
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 12:44:44
ca 60.

Aber in der Firma findet man Mittel und Wege..
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2017, 13:01:29
Dann ist aber die Frage müßig. Du gibst Kündigungsschutz einer unbefristeten Stelle auf und bekommst eine Probezeit, die jederzeit ohne Grund gekündigt werden kann.  Das ist ein schlechtes Geschäft.
Wenn die alte Stelle trotz Arbeitsplatzschutz kündigt, erhebt man innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage und gewinnt diese höchstwahrscheinlich. Wie soll er denn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kündigen? Betriebsbedingt oder Verhaltensbedingt? Und es besteht die gesetzliche Vermutung, dass es an der EÜ lag.
Dann hat man zumindest Einkommen, während der Klagezeit und bekommt im Verhandlungsweg eine Abfindung. Dass man sich trotzdem zwischendurch etwas anderes sucht, steht ja auf einem aderen Blatt.

Wenn man aber von vornerein davon ausgeht, dass Recht und Gesetz Makulatur sind, was soll man dann auf welcher Grundlage raten?
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: Deepflight am 10. Mai 2017, 13:24:53
Da hat @wolverine recht!
Das Beste das du machen kannst ist deinen alten Arbeitsplatz nicht kündigen und guten Gewissens in die Eignungsübung gehen,
um dort dann ein gutes Bild von dir abzuliefern.
Wenn du doch feststellen solltest das die BW nichts für dich ist, verhälst du dich so wie Wolverine geschrieben hat.
Wenn die BW doch was für dich ist und du bleibst, bist du das Problem eh los.

So wie du das schreibst klingt es so, als würdest du eh schon davon ausgehen das du die EÜ nicht positiv abschließt und zurück
gehen musst....
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 13:59:26
Ich hoffe doch, das ich die EÜ positiv abschließe. Ich bin mir zu 100% sicher, das mir der der jetzige AG bei Bekanntgabe der EÜ kündigen wird, auf welchem Wege auch immer. Und den Gang vor das Arbeitsgericht während der EÜ, da hab ich keine Zeit und Nerven mehr für.

Man versucht mich in der Fa. auch zu zermürben und zur (Eigen)Kündigung zu treiben mit verschiedenen Maßnahmen. Den "neuen" AG würde ich in Anspruch nehmen um mich nich 4 Monate mit der Agentur rumärgern zu müssen.

Ich könnte soviel über den AG schreiben, (Schwangere gekündigt, die hat sich dann "zurückgeklagt", war aber auch die einzige), dazu kommt Willkür bei der Urlaubsvergabe (Seit August 16 keinen einzigen Tag Urlaub mehr )
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 14:08:45
Was will man mit einem Soldaten, der nicht mal seine eigenen Rechte verteidigt bekommt?

Urlaub ist ein Rechtsanspruch, eine Schuld des AG gegenüber dem AN.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 14:16:03
Wie gesagt das soll hier nicht das Thema sein. Ich bin es leid mit dem AG zu diskutieren oder mich rechtlich mit ihm anzulegen.

Ich habe eben die Einstellung "Hauptsache Arbeit" und der Entschluß mit der Bw steht schon länger und unabhängig von der Firma.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob es ein Problem für die Bw ist wenn der AG sich vor Beginn der EÜ ändert.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 14:20:40
Weichei.

Du solltest nicht nur für Deine eigenen Interessen kämpfen - sondern gegen Unrecht allgemein.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: BulleMölders am 10. Mai 2017, 14:30:50
Es reicht, es wurde eine ganz normale Frage gestellt. Warum kann man diese dann nicht einfach beantworten, sondern muss dann einfach mal beleidigend werden, wenn man nichts vernünftiges zum Thema mehr zu sagen hat?

Und nein, ich erwarte keine Antwort, die Frage war sporadisch.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 14:33:52
Rhetorisch?
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 14:42:55
ZitatDu solltest nicht nur für Deine eigenen Interessen kämpfen -

Ich hoffe  niemand muss die Erfahrung machen in so einer Firma zu arbeiten, aktuell ist es nicht einmal etwas, was ich meinem ärgsten Feind wünschen würde.

Im Prinzip ist es eine ehmalige Garagenfirma, in der sich nichts ändern wird. Die Personalflukation ist natürlich sehr hoch.

Und ich verdiene lieber Geld und suche nebenbei, als dem System mit ALG1 und ggf. später ALG2 auf der Tasche zu liegen oder in die Zeitarbeit zu wandern. Diese Firma werde ich so und so verlassen, seit es ncoh diesen Monat oder dann im Oktober, wie so viele vor mir und nach mir.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: StOPfr am 10. Mai 2017, 14:54:31
Warum sollte ein Arbeitgeberwechsel vor Dienstantritt zu Problemen führen und wenn ja zu welchen?

Arbeitgeberwechsel, besonders häufige Wechsel, können im Bewerbungsverfahren zum Problem werden, zu dem man sich gegebenenfalls erklären muss. Hat ein Bewerber das Einstellungsverfahren positiv abgeschlossen ist das Thema durch, außer wenn er vor Dienstbeginn zur Mafia gGmbH wechselt. 
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2017, 15:01:18
Der neue AG kann die Probezeit beenden, wenn man ihn über die Eignungsübung informiert, und das sogar rechtmäßig. :-\ Noch dazu ist es ihm gegenüber nicht ganz fair, da Auswahlverfahren regelmäßig Geld kosten. Und dem Bewerber, der vielleicht nicht genommen wird, obwohl man selbst lediglich drei Monate oder weniger dort bleibt, ist es auch nicht fair.

Just my 2 Cents
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 15:06:50
Natürlich hast du Recht, aber es handelt sich eher um eine Hilfsarbeiterstelle, wo es kein großes Verfahren gibt und wo man morgen vermutlich schon Ersatz hat.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: F_K am 10. Mai 2017, 15:07:12
Und unabhängig vom Auswahlverfahren / den Kosten dazu, geht man bei einer Neueinstellung davon aus, das der Arbeitnehmer ggf. Jahre bei dieser Firma arbeitet - und nicht nur 3 Monate als "Übergang" plant.

Der Plan vom TE ist also schlecht für ihn selber, für den neuen AG, und für die alten und neuen Kollegen.

Aber er ist natürlich verantwortlich für seine Entscheidungen.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 15:09:43
Für eine Hilfsarbeiterstelle?

Es geht um einen ordinären Produktionshelfer.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: wolverine am 10. Mai 2017, 15:11:27
Noch einmal: wenn man die Antworten nicht hören möchte, warum fragt man dann überhaupt?!
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: mailman02 am 10. Mai 2017, 15:23:03
Ich weiß des se Mist das zu tun und unfair gegenüber dem neuen AG ist.

Und ich habe auch verstanden das ich mit eimem Wechsel meinen Kündigungsschutz aufgebe.

Aber was bleibt mir für eine Alternative? Beim jetzigen AG zu bleiben, dem wöchentlich neue Schikanen einfallen und die 5 Monate dort absitzen. Oder für den Übergang Kappen auf Deodosen zu stecken.
Eventuell suche ich mir auch einen 450€ Job, hätte ich die Problematik nicht, und stünde nach Ende der EÜ eben mit Null da.

Da es ja für die Bw wohl egal ist, kann ich ja beides machen. Wenn ich gehe, dann habe ich eben das volle Riskio, Aber genauso kann ich mir im 5 Dienstmonat den Meniskus reißen oder das Kreuzband und bin auch erst mal arbeitsl.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: Schnolle am 11. Mai 2017, 08:22:58
Mein Tip, A.....backen zusammen kneifen und die fünf Monate durchhalten.
Titel: Antw:Wechsel des AG vor Beginn der EÜ
Beitrag von: bayern bazi am 11. Mai 2017, 19:29:38
arsch zuammen kneifen - die paar monate kann de AG dir ncith kündigen - den Resturlaub von 16 und 17 einfordern überstundenabbauen

und den chef rotieren lassen  ::)

(evtl noch mit gelben Urlaubschein nachhelfen)

und wenns wirklich nicht klappen sollte mit der EÜ - dann ne neu arbeit suchen