Hallo, ich habe meine Aga ab April 2016 in Nienburg gemacht.
Nach der Aga war meine Stammeinheit ebenfalls in Nienburg.
Bis dahin hatte ich keine anerkannte Wohnung, war daher kein TG Empfänger.
November 2016 habe ich geheiratet und Februar 2017 wurde ich heimatnah (35km) versetzt.
Nach der Versetzung hatte ich Anspruch auf TG, aufgrund der Ehe.
Nun wird mir aber ein Eigenanteil vom TG abgezogen, obwohl ich in meiner ersten Stammeinheit ein Kasernenschläfer war und nur am Wochenende nach Hause gefahren bin.
Hat der Rechbungsführer hier was falsch gemacht oder ist der Eigenanteil berechtigt?
Alter Dienstort - Wohnort 90km
Neuer Dienstort - Wohnort 35km
Was ist denn ein Eigenanteil? Und wie alt bist du?
"Eigenanteil" bei TG ist mir auch unbekannt. Nach welchem Paragraphen erhalten Sie denn TG?
Ich gehe davon aus, dass es sich um den Anrechnungsbetrag nach § 39(2) BBesG handelt, der bei Ledigen unter 25 abzuziehen ist.
Zitat von: Andi am 17. Mai 2017, 11:18:19
Ich gehe davon aus, dass es sich um den Anrechnungsbetrag nach § 39(2) BBesG handelt, der bei Ledigen unter 25 abzuziehen ist.
Das hatte ich auch im Hinterkopf, aber er ist ja verheiratet.
ZitatNovember 2016 habe ich geheiratet und Februar 2017 wurde ich heimatnah (35km) versetzt.
Eben deswegen wäre das dann ja auch Grund die Anrechnung zu beanstanden.
Zitat von: Andi am 17. Mai 2017, 11:26:29
Eben deswegen wäre das dann ja auch Grund die Anrechnung zu beanstanden.
Da habe ich dich wohl missverstanden.
Eigentlich sollte das ein Input an den TE sein, mehr Informationen zu geben. ;D
Der ReFü meinte, Eigenanteil, also die Strecke alter Dienstort - Heimatort
90km x 0,08 Euro
Und das zwei mal am Tag, hin und zurück, und 20 mal im Monat
Also bleibt mir am Ende nichts vom TG
Hat jemand Ahnung, Erfahrungen?
Der "Eigenanteil" (0,08c/km) wird abgezogen, wenn du vorher bereits in dieser Einheit warst und die Strecke zurück gelegt hast.
Dann wird es abgezogen. Ansonsten nicht. Allerdings kann der Eigenanteil nicht 90x0,08 betragen, sondern lediglich eine Strecke, die du vorher täglich gependelt bist. Ich würde mir vom ReFü mal die rechtliche Grundlage ausdrucken und zeigen lassen und mich dann damit genauer auseinandersetzen.
Ich musste diesen Eigenanteil auch schon bezahlen. Das gilt übrigens nur für TG-Empfänger nach §6. Bei mir war es aber auch so, dass ich Zeitraum A in Einheit A war und täglich gependelt bin. (Ohne TG) und dann Zeitraum B in Einheit B war. Anschließend Zeitraum C wieder in Einheit A. Und dann als §6.Empfänger eben diesen Eigenanteil abgezogen bekam. Allerdings drückte das das TG nur unwesentlich von ich meine 350€ auf 300€. Also durchaus vertretbar.
e ich nicht täglich zurückgelegt, sondern nur am Wochenende hin und zurück.
War damals an Kasernenschläfer und nicht TG berechtigt.
Erst nach der Ehe war ich TG Berechtigt, besser gesagt nach der Ehe und nach der Versetzung
Jetzt bekomme ich X Betrag als TG, und davon fast die Hälfte wird als Eigenanteil abgezogen
Stelle doch bitte mal die Berechnung ein, damit man es nachvollziehen kann. Danach kann man mehr sagen.
Was ist der Eigenanteil? Wann kommt dieser in Betracht?
§6 Abs. 1 TGV
Daher nochmal meine Bitte den Bescheid anonymisiert online zu stellen. Um präzise Aussagen zu treffen sind die Fakten wichtig, weil die Materie insgesamt sehr komplex ist.
Aus meiner Sicht leuchtet es nicht ein, die Entfernung vom "Wohnort" (an dem vor der trennungsgeldauslösenden Maßnahme keine anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung bestanden hat) zum bisherigen Dienstort Nienburg der Bemessung des Eigenanteils zugrunde zu legen. Sinn und Zweck des Eigenanteils ist darin zu sehen, nur den Mehraufwand durch Trennungsgeld abzugelten, der über den bisherigen Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte hinausgeht. Habe aber gerade kein Möglichkeit für weitergehende Prüfung der Frage.
Im Anhang steht alles drin... Punkt 15
[gelöscht durch Administrator]
Genau, in diesem Anhang wird - wie § 6 TGV vorgibt - auf die bisherige Wohnung abgestellt. Vielleicht kann jemand prüfen, wie der Eigenanteil handhabbaren ist, wenn gar keine Wohnung vorlag. Der TE hatte zwar geheiratet, die damit verbundene trennungsgeldrechtliche Abfindungsfolge dürfte aber erst mit Wirksamkeit der Versetzung eingetreten sein.
Im Moment der Heirat hatte er gegenüber der Bw einen berücksichtigungsfähigen Hausstand...
Wäre dem nicht so ... hätte er im Rahmen der Versetzung die Zusage der UKV erhalten.
Wichtig ist nur ... wie im Beispiel des BVA zu sehen...
Die Strecke alte DSt > Wohnung wird nur einfach gerechnet.
Die Strecke neue DSt > Wohnung wird doppelt gerechnet.
Ich habe bei mir das gleiche Problem, war damals in DO A in der AGA bin dann zu DO B gekommen, habe ein Kind bekommen und geheiratet, Wohnung wurde anerkannt dann Versetzung zu DO C TG §3 erhalten, wiederrum Versetzung zu DO A, erste Aussage keine Anspruch auf TG da mir damals UKV zugesagt wurde, nach langen Streiten bekomme ich nach langer Zeit TG §6, jedoch wird der Eigenanteil abgezogen.
Ist das nun normal, aus dem Auszug vom BVA kann man das nicht vernünftigt lesen, zumal es ja eine UKV in der AGA gegeben hat. Desweiteren hatte ich in der AGA keine eigene Wohnung, als sieanerkannt wurde wohnte ich bereits auch in einer neuen Wohnung.