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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Hochspringer am 02. April 2006, 22:02:01

Titel: Auslandsreise vor Einberufung
Beitrag von: Hochspringer am 02. April 2006, 22:02:01
Werde zum 01.07.06 eingezogen, muss aber erst am 03.07.06 in Kaserne
sein.
Kann ich meine gebuchte Auslandsreise antreten, obwohl ich erst am 02.07.06 wiederkomme?
Titel: Re:Auslandsreise vor Einberufung
Beitrag von: Piet am 02. April 2006, 22:14:36
Ja, kannst Du. Relevant ist das Datum auf dem E-Bescheid.

Davon ab bist Du natürlich ab 01. Juli, 00:01 Uhr, rechtlich Soldat, was für den unwahrscheinlichen Fall relevant ist, dass Du z.B. ärztliche Behandlung benötigst.

Dringende Empfehlung: Telefonnummer der Einheit (UvD, 24 Std erreichbar) und/oder Wache mitnehmen und sofort melden, wenn es ne Verzögerung gibt (hab es bisher nur 1x erlebt, dass ein Rekrut wg Fluglotsenstreik auf Mallorca festsaß, aber man weiß nie).