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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: MATAutor am 17. Mai 2017, 19:24:53

Titel: Trenungsgeld §6 oder 3 bei 2t Wohnsitz
Beitrag von: MATAutor am 17. Mai 2017, 19:24:53
Guten abend.

Ich bekomme Trennungsgeld nach § 6 aber dies gedeckelt, weil ich über 12h bin und habe eine einfache Fahrt von 134km, pendle derzeit täglich hin und zurück.(bin Verheiratet und Hausstand ist anerkannt.)

Eine Stube am Standort, steht nicht zur Verfügung. Habe dort auch ein Bestätigungsschreiben, da keine Kapazitäten sind.

Somit habe ich das anrecht auf eine Mietwohnung im Umkreis, die Bezahlt wird.
Nun meine Frage dazu.

Wenn ich eine 2te Wohnung nehme und die bezahlt bekomme, welchen Anspruch an TG hätte ich dann noch?
Die Wohnung währe im bereich 30 bis 40km weit weg von der Kaserne.

Vielen Dank schonmal.
Titel: Antw:Trenungsgeld §6 oder 3 bei 2t Wohnsitz
Beitrag von: MATAutor am 18. Mai 2017, 09:28:34
Thema kann geclosed werden, habe meine Antwort heute erhalten.

Danke.
Titel: Antw:Trenungsgeld §6 oder 3 bei 2t Wohnsitz
Beitrag von: Ralf am 18. Mai 2017, 09:31:25
Dann könntest du ja die Antwort hier rein stellen für andere ;-)
Titel: Antw:Trenungsgeld §6 oder 3 bei 2t Wohnsitz
Beitrag von: MATAutor am 18. Mai 2017, 10:22:33
OK,

Ausgangslag:
- TG Empfänger nach §6 und Verheiratet,
- keine Unterkunft im Standort möglich, (benötigt ein Schreiben, wo die Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nicht erteilt werden kann. Vom Kasernenkommandanten.)
- wegstrecke zu weit ist und Bestätigungsschreiben, das die Wegstrecke unzumutbar  für tägliche Heimfahrt ist, d.h. bist mehr als 12h am Tag von deinem zu Hause weg.
(demzufolge, erhalte ich gedeckeltes §6 TG, d.h. wird berechnet wie §3)

Bis jetzt bin ich jeden Tag gefahren, am tag 270 km gesamt.

Voraussetzung für eine 2. Wohnung ist, das man Hausstand anerkannt hat + verheiratet und gemeinsame Hauptwohnung hat. (muss so bleiben)
- die Pendler Wohnung dient als Ersatz für die Unterkunft in der Kaserne,
- soll im Einzugsbereich der Kaserne liegen,
- kann eine Wohnung mit Mietpreis, bis 640 euro sein(Achtung kann, demzufolge eine günstige 1 Raum Wohnung ist besser)


Was bekomme ich dann?


- Miete wird übernommen,
- die wegstrecke von der Pendler Wohnung zum Dienstort, musst du selber tragen,
- TG Empfänger nach §3 und nicht mehr 6 und mit einem Pauschalbetrag (so als wenn du die Woche über in der Kaserne schlafen würdest)
- da verheiratet , bekommst noch 2 Familienheimfahrten bezahlt.


Dies ist der derzeitige stand, wie es in 1 bis 2 Jahren ausschaut bei der 3+5 Regelung. keine Ahnung.

Titel: Antw:Trenungsgeld §6 oder 3 bei 2t Wohnsitz
Beitrag von: MATAutor am 18. Mai 2017, 10:27:08
Zitat von: MATAutor am 18. Mai 2017, 10:22:33
OK,

Ausgangslag:
- TG Empfänger nach §6 und Verheiratet,
- keine Unterkunft im Standort möglich, (benötigt ein Schreiben, wo die Genehmigung zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft nicht erteilt werden kann. Vom Kasernenkommandanten.)
- wegstrecke zu weit ist und Bestätigungsschreiben, das die Wegstrecke unzumutbar  für tägliche Heimfahrt ist, d.h. bist mehr als 12h am Tag von deinem zu Hause weg.
(demzufolge, erhalte ich gedeckeltes §6 TG, d.h. wird berechnet wie §3)

Bis jetzt bin ich jeden Tag gefahren, am tag 270 km gesamt.

Voraussetzung für eine 2. Wohnung ist, das man Hausstand anerkannt hat + verheiratet und gemeinsame Hauptwohnung hat. (muss so bleiben)
- die Pendler Wohnung dient als Ersatz für die Unterkunft in der Kaserne,
- soll im Einzugsbereich der Kaserne liegen,
- kann eine Wohnung mit Mietpreis, bis 640 euro sein(Achtung kann, demzufolge eine günstige 1 Raum Wohnung ist besser)


Was bekomme ich dann?


- Miete wird übernommen,
- die wegstrecke von der Pendler Wohnung zum Dienstort, musst du selber tragen,
- TG Empfänger nach §3 und nicht mehr 6 und mit einem Pauschalbetrag (so als wenn du die Woche über in der Kaserne schlafen würdest)
- da verheiratet , bekommst noch 2 Familienheimfahrten bezahlt.


Dies ist der derzeitige stand, wie es in 1 bis 2 Jahren ausschaut bei der 3+5 Regelung. keine Ahnung.


P.S: Die erste Miete und Kaution und sowas soltest du haben, da du die Erstattung rückwirkend bekommst. Und du machst ein ganz normalen Mietvertrag.