Hallo,
ich habe mal eine Frage zum Trennungsgeld (ich weiß, nervt wahrscheinlich..., sorry)
Ich bin in der Suchfunktion nicht so richtig zum Ziel gekommen.
Undzwar fange ich zum 03.07 als FW an, mit der GA in Heide.
Auf meiner Einberufung steht:
Ihnen wird als Unverheirateter ohne Wohnung im Sinne des § 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt.
Jetzt ist meine Frage, lohnt es sich, sich vorher noch eine Wohnung zu nehmen, um TG berechtigt zu werden?
Könnte eine bekommen für ca. 200€ inkl. Nebenkosten.
Ist das TG immer höher als 200€, gerade in den ersten 2 Jahren, da ich ja sowieso nur auf Ausbildung bin, FW, Eurofighter, Englisch...?
Vielen Dank für die Antworten und einen schönen Abend noch.
Versuchen Sie Ihr Glück mal. Mal sehen, ob Sie den Hausstand noch anerkannt bekommen. Und eine GA machen Sie als FA nicht...
Stimmt, starte mit dem UGL...
Mit dem Einplaner hatte ich nur kurz drüber gesprochen und der meinte das wenn ich noch ausziehen sollte, sollte das vor Dienstbeginn passieren und ich soll mich dann mit dem Mietvertrag nochmal melden.
Daher wollte ich nur wissen ob es sich nun lohnt... (finanziell)?
Mir kam es nur jetzt noch in den Sinn, da ich gedacht habe, das es vllt nicht schlecht ist, da ich ja die erste Zeit nur unterwegs bin.
Wenn das TG bspw. nur ca 200€ sind, würde ich es lassen - lohnt sich dann ja nicht...
Wo wollen Sie sich denn eine Wohnung nehmen? An Ihrem Heimatort oder an ihrem zukünftigen Standort? Das TG wird Ihnen auch auf Lehrgängen gezahlt.
Am Heimatort, ca. 200 km vom künftigen Standort entfernt.
Verstehe ich das richtig, gibt es das TG auch wenn ich z.b. auf Lehrgängen bin aber noch zu Hause wohne?
Dann hätte sich ja jetzt quasi alles erledigt, und ich würde noch zu Hause bleiben, habe gedacht das gibt es nur mit anerkannter Wohnung.
Habe ich mich so dermaßen missverständlich ausgedrückt?
Wenn Sie noch zu Hause wohnen kriegen Sie überhaupt kein TG. Sie müssen schon vor Dienstantritt einen eigenen Hausstand durch das KC anerkennen lassen. Dann bekommen Sie ab Dienstantritt und bei jeder Kommandierung und Versetzung TG
Zitat von: Gastuser111111 am 22. Mai 2017, 11:17:46
Verstehe ich das richtig, gibt es das TG auch wenn ich z.b. auf Lehrgängen bin aber noch zu Hause wohne?
Ja ... aber nur für Lehrgänge bis 3 Monate Dauer.
Über 3 Monate wird die UKV zugesagt und es gibt kein TG.
...weil Sie eben keinen berücksichtigungsfähigen Hausstand haben.
Vielen Dank für die Antwort - LwPersFw