Ich werde am 03.07.06 meinen Wehrdienst antreten müssen. Nun habe ich bereits einen Bahngutschein erhalten. Da ich mit dem Auto gut eine Stunde weniger für den Weg in die Kaserne benötige, wollte ich auch in Zukunft an den Wochenenden mit dem Auto fahren. Wie ist das also an den Wochenenden an denen ich nach Hause fahre, wird mir immer ohne weitere formelle Anträge auch das Kilometergeld gutgeschrieben anstelle des Erhaltes von dem Zugticket?
Aus meinen Unterlagen entnahm ich bereits für die erste Anfahrt, dass falls ich mit dem Auto fahre ich natürlich den Gutschein für die Zugfahrt wieder zurück geben muss und das Kilometergeld ich glaube es waren 20Cent pro Kilometer erhalte. Zur Info, die Kaserne ist 260Km von meinem Wohnort entfernt.
Eine Übernahme der Versicherungskosten für mein Auto durch den Bund oder die Unterhaltssicherungsbehörde ist nicht möglich Oder?
du bekommst - so meine erfahrung - kilometerpauschale UND Bahnticket als GWDLer; als SaZ musst du die bahntickets sowieso immer selber zahlen!
Bekomme ich nun z.B. die Kilometerpauschale von 51 Cent ab einer Entfernung von 30km plus die 21Cent Fahrtgeld pro Kilometer, falls ich mit dem Auto fahre?
Erhalte ich die 21Cent Fahrtgeld jeweils für hin und Rückweg angerechnet?
Das würde dann natürlich auch bedeuten falls ich mit dem Zug fahre, erhalte ich das Bahnticket plus die 51Cent Kilometerpauschale. Oder sehe ich das alles falsch?
Zur Info noch ich werde als GWD´ler anfangen.
wie sich die pauschale genau errechnet weiß ich net....weiß bloß dass es nur bis zu ner bestimmten summe hoch geht. Und die Pauschale bezieht sich immer auf den kompletten monat, und bleibt immer gleich, egal ob du sporadisch nach hause fährst oder jeden Tag (was natürlich in der AGA nicht so einfach geht)
jeder gwdler bekommt die entfernungspauschale egal ob auto oder zug von 0,51 je km kürzester weg (auch wenn der länger ist wie ein anderer)..dazu noch die bahnkarte..mehr nicht, also wenn du dann mti dem auto fährst dann auf deine kosten
es gibt aber noch eine Möglichkeit. Ab einer bestimmten Entfernung von deinem Wohnhaus zur nächsten öffentlichen Haltestelle, bekommst du auch eine pauschale fürs Auto. Wie weit genau das ist, weiß ich net, war glaub ich irgendwas um die 3km. Ansonsten bekommst du nix, wenn du mit dem Auto fährst, weil du ja mit der Bahn fahren könntest.
danke erst mal für die zahlreichen Antworten, aber eins leuchtet mir nicht ganz ein.
Laut meinem Einberufungsbescheid kann ich auch mit dem privaten PKW fahren muss dann meinen unbenutzen Bahngutschein vorlegen und erhalte sodann die 0,21Cent pro Kilometer (Wegstreckenentschädigung) gutgeschrieben. Warum sollte dies am ersten Tag genehmigt werden in den folgetagen oder Wochenenden aber wiederrum nicht.
Die Berechnung der Pauschalen spielen keine Rollen maximal erhält man als PKW Fahrer eine Gutschrift von 130Euro(Wegstreckenentschädigung) plus natürlich die 0,51 Cent Entfernungspauschale. Nun stellt sich einem hier wieder die Frage od sich dieses maximum auf das Monat bezieht oder nur für die Strecke hin und Rückfahrt???? ???
Gibt es hier jemandem im Forum der sich mit dieser Sache sehr gut auskennt.?
Ich werd jetzt auch mal meinen Arbeitskollegen fragen, der ist erst vor kurzem vom Bund als Hauptmann gegangen, der sollte dies auch wissen. Hoffe ich zumindest.
Also ...
Ein Grundwehrdienstleistender (FWDL nicht!) bekommt pro Monat 0,51 Cent pro Kilometer Entfernung zwischen Heimat und Kaserne ausbezahlt, bis zu einem Maximum von 204,- Euro je Monat, und nur, wenn diese Strecke wenigstens 30 km beträgt. Nicht pro Fahrt, sondern pro Monat! Unabhängig davon, ob der Soldat mit dem Auto oder mit dem Zug oder mit dem Fahrrad diese Strecke fährt.
Warum es am ersten Tag (und auch am letzten, und bei einer Fahrt zum Dienstantritt in einer anderen Einheit anlässlich einer Kommandierung, Versetzung o.ä.) zusätzlich Geld bekommt und bei allen anderen Fahrten nicht? Weil man für die restliche Dienstzeit den Bahnberechtigungsausweis erhält, mit dem man kostenlos zwischen Kaserne und Wohnort mit öffentlichen Verkehrsmitteln verkehren kann. Wer das nicht will, sondern lieber mit dem Auto fährt, hat Pech gehabt ...
Anders ist es beim Dienstantritt oder beim Antritt des Dienstes an einem anderen Standort, weil für diesen entweder noch kein Ausweis vorliegt (Dienstantritt) oder der bisherige nicht gültig ist (Wechsel des Standortes).
cool super dann weis ich nun bescheid
Danke
Ich hätte da noch eine zusätzliche Frage zum Thema Fahrtgeld, auch wenn das jetzt nicht direkt mit dem Thema ,,Eigenen PKW verwenden" zusammenhängt.
So wie ich das mitbekommen habe, kann man ja nach der AGA jeden Abend heimfahren. Kann man diesen Bahnberechtigungsausweis denn beliebig oft, sprich jeden Tag benutzen? Und gilt dieser Schein dann nur für die Züge der DB oder auch für S-Bahnen, Straßenbahnen, etc.?
Michi
Ich zitiere von meinem Berechtigungsausweis
Zitat
1. In den Zügen der Deutschen Bahn AG in der zweiten Wagenklasse der
- Produktklasse ICE: ICE, CIS, ICE-Sprinter *)
- Produktklasse IC/EC: IC/EC, D, NZ *)
- Produktklasse C: IR
- Produktklasse: IRE, RE, RB, und S-Bahn sowie in Nahverkehrszügen der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) in der 2. Wagenklasse
nur
- Außerhalb der Verkehrsverbünde
- für Fahrten in Verkehrsverbünde hinein
- für Fahrten aus Verkehrsverbünden heraus
2. Auf den Omnibuslinien, auf denen Schienenfahrkarten des öffentlichen Verkehrs zwischen Bahnhöfen und Bus-Tarifpunkten gelten.
Diese Linien sind im Kursbuch mit einem sechszackigen (*) Stern gekennzeichnet
*) Die entsprechenden Aufpreise sind selbst bar zu bezahlen.
Sollte alles klar sein, nun oder? :)
Ich hoff mal, ich hab jetzt kein militärisches Geheimnis gelüftet...
Edit: Du kannst damit theoretisch JEDEN Tag von Wohnort zur Kaserne pendeln, solange es der Vorgesetzte zulässt. Straßenbahnen gehören nicht dazu, die kosten für Straßenbahnen kannst du aber Sammeln und einmal im Monat beim ReFü abgeben, welcher dir dann 1x im Monat die kosten für die Straßenbahnfahrten ersetzt. (So hat er es uns zumindest erklärt)
Danke für die schnelle Antwort.
Jetzt weiß ich schon ein bisschen mehr.
Michi
Die Kosten für Straßenbahn etc. werden Dir vom ReFü aber nur erstattet, wenn dazwischen ein freier Tag lag, d.h. in der Regel das WE. Für eine tägliche Heimfahrt gibt es keinen Ersatz für den ÖPNV.
Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber so wie ich das verstanden habe, hat unser ReFü gesagt, wenn wir später in der Stammeinheit und heimschläfer sind, und täglich mit Öffentlichen Verkehrsmitteln (Straßenbahn, Bus ect) fahren, können wir uns eine Monatskarte kaufen (Kostet knapp 30-40€, je nach Tarifgebiet), wo wir die kosten dann erstattet bekommen. Uns wurde auch gesagt, dass wir KEINEN Cent bekommen, wenn wir mit unserem Privatem KFZ anreisen (Außer Mobilitätszuschlag, den ja jeder bekommt, der mindestens 30km Reiseweg hat).
Das geile ist ja, ich bekomm während der AGA mehr Geld, als in den Restlichen 6 Monaten meiner Grundwehrdienstzeit, da ich wahrscheinlich nach der AGA nur knappe 30km von meinem Wohnort entfernt stationiert sein werde und der Mobilitätszuschlag dann wegfällt.. Aber das ist nun Offtopic..
Das mit der Monatskarte wäre natürlich eine tolle Sache, aber muss man dann auch zwangsläufig jeden Tag heimfahren? Wie ist das überhaupt als ,,Heimschläfer"? Ist man dann auch dazu verpflichtet immer heimzufahren, oder kann man sich zum Beispiel entschließen, nur jeden 2. Tag zu fahren?
So wie es bei mir ausschaut, werde ich ab Oktober nämlich ca. 80 km entfernt vom Wohnort stationiert sein. Weit genug entfernt, dass ein ständiges Hin- und Herpendeln schon sehr nervig ist, aber für meinen Geschmack zu nah, als dass ich da die ganze Woche verbringen möchte.
Sorry, wenn das jetzt etwas vom eigentlichen Thema abschweift.
Michi