Hallo zusammen,
Ich bin 26 Jahre alt und studiere zur Zeit BWL an einer zivilen Hochschule, außerdem habe ich eine abgeschlossene Ausbildung zum Industriekaufmann.
Ich bin voraussichtlich am 31.08.2018 mit dem Studium fertig.
Ich würde mich gerne als Offizier im Truppendienst "ohne Studium" bewerben.
Also zur "kämpfenden" Truppe.
Die Frage jedoch ist, ob das Sinn machen würde und ich damit mein Studium umsonst durchgezogen hätte.
Gibt es Erfahrungen von euch?
Wird mein Studium in irgendeiner Hinsicht berücksichtigt?
Ich wollte eigentlich schon immer zur BW, habe mich nur nach dem Abitur wegen meinen nicht so besonderen Noten nicht beworben, weil ich dachte ich würde für ein Studium nicht berücksichtigt werden.
Danke schon einmal für eure Hilfe.
Schöne Grüße
ZitatIch würde mich gerne als Offizier im Truppendienst "ohne Studium" bewerben.
Sie werden aber betrachtet wie ein Offz TrDst mit Studium, obwohl Sie bei der Bw wohl eher nicht noch einmal studieren werden.
ZitatAlso zur "kämpfenden" Truppe.
Verstehe ich jetzt nicht. Auch OA TrDst mit Studium gehören, bei entsprechender Verwendung, zur "kämpfenden Truppe" (was immer Sie darunter verstehen).
ZitatDie Frage jedoch ist, ob das Sinn machen würde und ich damit mein Studium umsonst durchgezogen hätte.
Siehe meine erste Antwort. Ob Sie als "Seiteneinsteiger" mit höherem Dienstgrad eingestellt werden können entzieht sich meiner Kenntnis.
Hallo Steff91,
bei mir handelte es sich um genau die gleiche Ausgangssituation. Nach erfolgreicher Testung in Köln könntest dein BWL Studium (falls Bachelor) an einer der Unis anerkennen lassen und hier noch den Master draufsetzen (bei mir der Fall). Kämpfende Truppe ebenfalls möglich (bei mir der Fall).
Allerdings ist dann eine Einstellung mit höherem Dienstgrad als Seiteneinsteiger nicht möglich. Dies wäre nur der Fall wenn du auch Studiennah (BWL) eingeset wirst.
Bei Fragen gerne PN an mich.
MkG
Ufr
Man muss halt klar unterscheiden: bei studiennahem Einsatz gibt es die "Vergünstigung" höherere Dienstgrad und höhere Erfahrungsstufe. Wenn das nicht der Fall ist, wird man wie jeder andere betrachtet. Solange man unter 30 ist, sind beide Möglichkeiten offen. Welche sinnvoller ist, ist nun nicht wirklich schwer zu sagen.
Also du hast generell bei entsprechender Eignung drei Möglichkeiten:
1. Einstieg als Offz ohne Studium, Studium wird dir allerdings meist (kommt auf die bw an wie die grad laune haben) für Laufbahn anerkannt (wird wichtig bei BS), allerdings steigst du als Schütze ein
2. Falls du erst nen bachelor hast kannst du auch nen master bei der bw anhängen wenn die studienleistungen anerkannt werden, auch hier steigst du als Schütze ein
3. Als seiteneinsteiger mit höherem Dienstgrad, dann wirds aber nix mit kampftruppe für dich
Kenn alle drei Prinzipien aus der praxis von kameraden, musst du für dich entscheiden ob du zu den loggis willst (wegen bwl) oder lieber aus flugzeugen springst, hat alles seine vor- und nachteile ;)
Hoff ich konnte dir weiterhelfen
Zitat(kommt auf die bw an wie die grad laune haben)
Dazu schreibe ich lieber nicht, aber Dieter Nuhr hat nicht ganz unrecht.
Vorsicht bei Nr. 2: das ist kein Automatismus, es kann so sein.
Hallo zusammen,
wie werden eigentlich bei einem Wiedereinsteller nach bspw. §26 SLV die Erfahrungsstufen berechnet? Wenn das Studium angerechnet wird, erfolgt dies dann nach der vorgesehenen Regelstudienzeit oder nach der tatsächlichen Studiendauer (auch wenn diese ein paar Semester länger ist)? Dann würde man ja eigentlich für seine Faulheit belohnt werden ;)
Danke für die Antworten :)
Da kaperst du eine Thread mit einer Frage, die hier nicht so ganz passt. Die Antwort ist: gem. Zentralerlass A-1451/1. Dort sind "bis zu" Zeiten festgelegt.
Zitat von: Ralf am 07. Juni 2017, 17:54:51
Zitat(kommt auf die bw an wie die grad laune haben)
Dazu schreibe ich lieber nicht, aber Dieter Nuhr hat nicht ganz unrecht.
Vorsicht bei Nr. 2: das ist kein Automatismus, es kann so sein.
War nicht ganz treffend formuliert, kenne nen kameraden da wurde ein Studium für Geschichte anerkannt, nachdem er 2 Jahre hinterher telefoniert hat, die genauen Strukturen kenne ich da in Köln leider nicht
Und zu 2. Das ist auch eher die Ausnahme, muss man Glück haben dass man die Option ziehen kann
Zitat von: 1.FCN am 07. Juni 2017, 19:10:07Wenn das Studium angerechnet wird, erfolgt dies dann nach der vorgesehenen Regelstudienzeit oder nach der tatsächlichen Studiendauer
Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird angerechnet, wenn sie für die Laufbahn vorgesehen ist. D.h. im Falle eines Offiziers ein (Fach-)Hochschulstudium.
Die anrechenbare Zeit entspricht der jeweiligen Regelstudienzeit. Diese wird von der Fakultät in ihrer Prüfungsordnung festgelegt. Es gilt dabei natürlich die PO, nach der die Prüfung auch abgelegt wurde, nicht die tagesaktuelle.
Darüberhinaus gehende Semester werden also nicht angerechnet.
Und ein längeres Studium bedeutet mitnichten auch zwangsweise Faulheit oder Unfähigkeit, aber das passt nun wirklich nicht mehr hier rein.
Zitat von: Slayvi2 am 07. Juni 2017, 06:40:34
1. Einstieg als Offz ohne Studium, Studium wird dir allerdings meist (kommt auf die bw an wie die grad laune haben) für Laufbahn anerkannt (wird wichtig bei BS), allerdings steigst du als Schütze ein
2. Falls du erst nen bachelor hast kannst du auch nen master bei der bw anhängen wenn die studienleistungen anerkannt werden, auch hier steigst du als Schütze ein
3. Als seiteneinsteiger mit höherem Dienstgrad, dann wirds aber nix mit kampftruppe für dich
1./2. Die ersten zwei Möglichkeiten sind nur eine. Du steigst regulär in die Laufbahn als Schütze ein, mit entsprechender Einplanung in eine Truppengattung nach deinen Wünschen unter Berücksichtigung von
Eignung und Bedarf. Bedarf und Eignung entscheiden auch über die Möglichkeit, bei der Bw den Master nachzuholen.
3. Du wirst ausschließlich für eine studiennahe (was bei der Bw deutlich anders als "draußen" definiert wird) Fachverwendung vorgesehen, dafür wird das Studium angerechnet und Du wirst als Oberleutnant (Bachelor oder Diplom(FH)), Hauptmann (Master oder Diplom oder erstes Staatsexamen) oder höher bis max. Oberst eingestellt, siehe Soldatenlaufbahnverordnung §26 Nr. 2. Ab Tag 0 mit entsprechender Besoldung. Damit ist die Kampftruppe und andere militärfachliche Verwendung aber raus.
4. Du kannst auch für alle anderen Verwendungen (Kampftruppe etc.) mit höherem Dienstgrad eingestellt werden, siehe Soldatenlaufbahnverordnung §26 Nr. 4. Auch hier
Eignung und Bedarf vorausgesetzt, und der Bedarf ist da eher gering! Mir ist kein solcher Fall bekannt. Außerdem ist es mit der Akzeptanz in der Truppe eher schwierig, wenn man ohne verwertbare Fachkenntnisse (z.B. BWL-Studium als FschJgOffz) und ohne Erfahrung in der Truppe mit hohem Dienstgrad einsteigt.
Bei Nr 4 muss ein abgeschlossener Offz-Lehrgang vorliegen, damit diese Einstellung so funktioniert.
Zitatuch eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mit einem Bachelor- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen und eine Offizierprüfung bestanden hat.
Zitat von: Ralf am 10. Juni 2017, 17:30:36
Bei Nr 4 muss ein abgeschlossener Offz-Lehrgang vorliegen, damit diese Einstellung so funktioniert.
Zitatuch eingestellt werden, wer ein Hochschulstudium mit einem Bachelor- oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossen und eine Offizierprüfung bestanden hat.
Stimmt. Mir erschließt sich nicht ganz, in welchem Rahmen man diese Prüfung
vor einer Einstellung überhaupt ablegen könnte.
Zielt das ausschließlich auf Reserveoffiziere mit zivilem Studium?
ZitatZielt das ausschließlich auf Reserveoffiziere mit zivilem Studium?
Ja, darauf läuft es hinaus.
Bspw. als ROA oder ein ehem. Studienabbrecher, der sich nach Ausscheiden und abgeschl. Studium wieder bewirbt.