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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Steve89 am 05. Juni 2017, 20:57:18

Titel: Versetzung ohne UKV Zusage (TG + Wohnung)
Beitrag von: Steve89 am 05. Juni 2017, 20:57:18
Guten Abend,
Erstmal die wichtigsten Angaben zur mir:
- unverheiratet
- keine Kinder
- anerkannte Wohnung

Ich werde demnächst ohne UKV zusage versetzt, da die Einheit ab 2019 aus organisatorischen Gründen verlegt wird. An meinem neuen Standort gibt es leider keine Unterkunft. Für die ersten Wochen wird man dort in einem Hotel geparkt, da alle Blöcke an dem Standort renoviert werden.
Ziel ist es aber eine 2. Wohnung zu nehmen.
Diese wird nach den ersten Aussagen von der Bundeswehr übernommen mit dem jeweiligen Satz des Standortes.

Stimmt das?
Wird das TG dann weiter gezahlt?
Was kommt hier auf mich zu?
Welche Anträge müssen ausgefüllt werden?
Welche Fristen müssen beachtet werden?

Ich bin allen Kameraden für Tipps sehr dankbar, da ich bisher nur auf Lehrgängen TG berechtigt war. :-)

Gruß Steve
Titel: Antw:Versetzung ohne UKV Zusage (TG + Wohnung)
Beitrag von: Ralf am 06. Juni 2017, 05:30:43
Ja das ist richtig.
Und du musst dich nach Dienstantritt dort mit dem BwDLZ und/oder Refü in Verbindung setzen. Er wird dir das erklären und die Formulare geben.
Titel: Antw:Versetzung ohne UKV Zusage (TG + Wohnung)
Beitrag von: MATAutor am 06. Juni 2017, 06:44:36
Lese mein Beitrag mal durch.
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=60252.0

Anrecht auf eine 2t Wohnung bei TG Empfänger nur, wenn keine Kapazitäten in der Kaserne vorhanden sind.

Wie ich lese werden diese grad geschaffen.
Titel: Antw:Versetzung ohne UKV Zusage (TG + Wohnung)
Beitrag von: Papierberg am 06. Juni 2017, 17:55:08
Während der ersten 14 Tage nach Dienstantrittsreise werden Sie trennungsgeldrechtlich wie bei Durchführung einer Dienstreise abgefunden (sog. Trennungsreisegeld, deshalb auch problemlos Hotel möglich). Danach (ab dem 15. Aufenthaltstag) dient der anschließend bis zu einem ortsüblichen Höchstsatz als Übernachtungsanteil im Trennungsgeld gewährte Betrag (Trennungsübernachtungsgeld) der Anmietung einer angemessenen Unterkunft (und damit keiner Zweitwohnung) auf dem freien Wohnungsmarkt, sofern Ihnen keine amtlich unentgeltliche Unterkunft zur Verfügung gestellt werden kann. Was Sie dann tatsächlich anmieten (und bis zum örtlichen Höchstbetrag geltend machen können), ob Sie ggf. einer Wohngemeinschaft beitreten, möblierter Wohnraum verfügbar ist oder Sie eine Leerraumwohnung suchen, bleibt Ihnen überlassen.


Falls Sie Unterstützung bei der Suche nach einer Unterkunft benötigen, können Sie sich an die Wohnungsfürsorgestelle des örtlich zuständigen Bundeswehr-Dienstleistungszentrums wenden (Organisationsbezeichnung im BwDLZ: PM 4). Kontaktdaten erfahren Sie u.a. am Info-Punkt Ihres Standortes, im Intranet, örtlichen Aushängen, Ihrer neuen Einheit etc.


In Bezug auf einzuhaltende Fristen können Sie § 9 TGV lesen, weitere Details erfahren Sie beim Rechnungsführer oder beim zuständigen Standortservice des BwDLZ.

Titel: Antw:Versetzung ohne UKV Zusage (TG + Wohnung)
Beitrag von: Steve89 am 12. Juni 2017, 22:00:43
Vielen Dank für die Antworten, die mir schonmal sehr weiterhelfen und einen groben Anhalt geben.
Für mich ist dies das erste mal, dass ich damit konfrontiert werde.

Gruß Steve