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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Prüfling am 08. Juni 2017, 10:43:48

Titel: Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Prüfling am 08. Juni 2017, 10:43:48
Hallo zusammen,

Hatte vor kurzem meine Eignungsfeststellung im KarrC.

Mein Ziel war es einen Laufbahnwechsel einzuschlagen StUffz-Fw
Leider habe ich die Eignungsfeststellung aufgrund von mangelnden Englisch Kenntnissen!!!
(Wofür es den SLP Englisch gibt konnte mir die leider sehr Unfreundliche Psychologin auch nicht sagen.)
nicht zugesprochen bekommen, meine Frage ist nun:

Wann kann ich die Eignungsfeststellung wiederholen?
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: BSG1966 am 08. Juni 2017, 11:02:51
Wozu sollte ein Unteroffizier der Bundeswehr auch Englisch können.....
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: F_K am 08. Juni 2017, 11:10:04
Offensichtlich wurde eine Eignung nicht erkannt - diese Feststellung "gilt" wohl für zwei Jahre (falls nicht mehr aktuell, verbessern mich sicher die Personalprofis) - dann nochmal bewerben.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: ulli76 am 08. Juni 2017, 12:03:33
Mangelnde Englischkenntnisse waren wohl nicht der ausschlaggebende Grund.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Prüfling am 08. Juni 2017, 12:40:24
Doch, zumindest war das die aussage der Psychologin/Prüfers
Dabei hatte ich bereits eine stelle, und die Stellungnahme meines Chefs war Sehr Gut.

Ich Persönlich bin der Meinung das es einfach einen geben musste der Durchfällt und in diesem falle
war das leider ich.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: F_K am 08. Juni 2017, 12:43:11
Lieber Prüfling,

wenn Du Dich so gegeben hast, wie Du hier Texte schreibst, kann ich schon erahnen, warum da keine Eignung erkannt worden ist.

Wie Ulli richtig schrieb: Am Englisch lag es nicht.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Prüfling am 08. Juni 2017, 12:48:54
Was ist so falsch an mir?
Gut, bin jetzt vielleicht emotional aufgewühlt jedoch der Meinung das ich mich dort "Gut" verhalten habe.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: KlausP am 08. Juni 2017, 13:03:28
ZitatWann kann ich die Eignungsfeststellung wiederholen?

Ja, voraussichtlich in zwei Jahren.

ZitatDabei hatte ich bereits eine stelle, und die Stellungnahme meines Chefs war Sehr Gut.

Ja und? Der kann Ihren Laufbahnwechsel nur befürworten, zu entscheiden hat er aber rein gar nichts.

ZitatMein Ziel war es einen Laufbahnwechsel einzuschlagen StUffz-Fw

Vielleicht hätten Sie sich vorher mal über die Laufbahnanforderungen informieren sollen. Der Englischlehrgang mit SLP-Prüfung ist Bestandteil der Feldwebelausbildung.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Prüfling am 08. Juni 2017, 13:08:52
Zitat:
Vielleicht hätten Sie sich vorher mal über die Laufbahnanforderungen informieren sollen. Der Englischlehrgang mit SLP-Prüfung ist Bestandteil der Feldwebelausbildung.


Das habe ich getan, es heißt ja Lehrgang und nicht Könngang
sollte es also Defizite in der Englischen Sprache geben, werden diese doch auf dem Lehrgang verbessert oder sehe ich das falsch?

Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: MATAutor am 08. Juni 2017, 13:11:51
Ja die Feststellung ist 2 Jahre gültig und dann einfach nochmal Bewerben.

Geb dich so wie du bist und verstell dich nicht, entweder reicht es dann oder es reicht nicht.
Den Grund der nicht Eignung wird nicht genannt, du warst einfach nicht geeignet zu der Zeit.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: MATAutor am 08. Juni 2017, 13:13:17
Zitat von: MATAutor am 08. Juni 2017, 13:11:51

......... du warst einfach nicht geeignet zu der Zeit.

Damit abfinden und nochmal neu Starten.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: KlausP am 08. Juni 2017, 13:16:39
Zitat von: Prüfling am 08. Juni 2017, 13:08:52
Zitat:
Vielleicht hätten Sie sich vorher mal über die Laufbahnanforderungen informieren sollen. Der Englischlehrgang mit SLP-Prüfung ist Bestandteil der Feldwebelausbildung.


Das habe ich getan, es heißt ja Lehrgang und nicht Könngang
sollte es also Defizite in der Englischen Sprache geben, werden diese doch auf dem Lehrgang verbessert oder sehe ich das falsch?

Für diesen Lehrgang sollte man aber gewisse Grundvoraussetzungen erfüllen. Wenn man z.B. so rein gar kein Interesse für Fremdsprachen hat wird das auch mit dem Lehrgang nichts. Den Lehrgang sollte man sich auch nicht zu einfach vorstellen. Jeden Tag so in etwa 6 Unterrichtsstunden und noch Selbststudium ist auch nicht jedermanns Sache.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Ralf am 08. Juni 2017, 16:09:29
Es kann nicht nur an Englisch gelegen haben, da gab es noch andere Punkte, die zu einer Laufbahnabwertung führten.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Getulio am 08. Juni 2017, 19:45:26
Zitat von: Prüfling am 08. Juni 2017, 12:48:54
Gut, bin jetzt vielleicht emotional aufgewühlt jedoch der Meinung das ich mich dort "Gut" verhalten habe.

Allerdings ist ganz offenkundig Ihre Selbsteinschätzung nicht ausschlaggebend. Ich kenne das auch, dass just die Examensklausur, die ich am gelungensten fand, die schlechteste war.

Schade fände ich, wenn Sie wirklich kein ehrliches und vollständiges Feedback bekommen hätten, denn ich schließe mich der Mehrheitsmeinung hier an, an Englisch alleine scheitert das nicht.
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Rocky_Z800 am 10. Juni 2017, 20:59:18
Also ich hatte die Eignungsprüfung für die Laufbahnen im Februar und muss sagen, dass dieser Englischtest auf dem Niveau der 8 Klasse Realschule lag. Das sollte in der heutigen Zeit wirklich jeder schaffen. Außerdem überlegt man sich ja nicht von Heute auf Morgen an einem Test teilzunehmen. Man hätte da sicherlich mit etwas Vokabeltraining weiterkommen können. Ich denke Sie haben die Eignung nicht bekommen auf Grund Ihres Charakters. Man könnte auch sagen, die Tatsache, dass Sie sich nicht auf Ihren Test vorbereitet haben, hat bewiesen dass sie als Fw untauglich sind.

Dies wird jedoch nicht der einzige Grund sein, ich denke dass liegt an Ihrer Art zu argumentieren und ggf. Gespräche zu führen (ist natürlich nur eine Vermutung - bin ja kein Hellseher)
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Prüfling am 04. Juli 2017, 22:40:27
Wieso darf man als Zivilist den Test eigentlich nach 12 Monaten wiederholen?
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Joker81 am 04. Juli 2017, 22:43:50
Is das so???
Titel: Antw:Wiederholung der Eignungsprüfung
Beitrag von: Ralf am 05. Juli 2017, 05:30:42
Prüfungsergebnisse sind grundsätzlich 2 Jahre gültig.
Das KarrC Bw kann davon abweichen, wenn Annahmen bestehen, dass sich am Prüfungsergebnis etwas ändern kann. Beispiele hierzu: Schulabschluss gemacht, Beruf gelernt, in der Truppe reüssiert (=positive Stllg. des DV), etc. pp. Das sind jeweils Einzelfallentscheidungen und gilt für zivile Bewerber wie auch Soldaten gleichermaßen.