Moinsen, ich hätte mal eine Frage zur neuen Sicherheitsüberprüfungs-Regelung.
Laut Artikel, welchen ich unten verlinken werde, muss dich ab dem 01.07. jeder Bewerber einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen.
Ich fange am 03.07.2017 meinen UGL/AGA an und wurde letztes Jahr irgendwann gemustert. Laut Einplanungsschreiben ist für meine Stelle keine SÜ vorgesehen, jeden Falls ist das Feld leer und ich habe auch keine besonderen Unterlagen für eine mögliche Überprüfung ausgefüllt.
Könnte es Probleme geben wärend der UGL/Stammeinheit ohne SÜ oder falle ich aus der Änderung raus, da ich quasi zur Änderung Einberufen bin bzw. schon viel früher Eingestellt wurde?
Werde das Karriercenter am Montag mal anrufen, vll. wurde bei meiner Einstellung die SÜ-Änderung vergessen?
Es geht um folgenden Artikel: http://www.barbara-hendricks.de/2016/12/16/sicherheitsueberpruefung-bei-bundeswehr-bewerbern-verbessern-2/
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Da brauche Sie sich doch nun wirklich keine Gedanken darüber machen. Wenn der Dienstherr eine SÜ für Sie benötigt, dann wird er diese schon von sich aus anstoßen.
Dich betrifft das neue SÜG noch nicht.
Um Ralf und CIRK zu ergänzen...
Die erforderlichen Gesetzesänderungen treten erst zum 01.07.2017 in Kraft.
D.h. erst ab dem 01.07.2017 hat die Behörde eine Rechtsgrundlage danach zu verfahren.
Dann muss das Ganze ja auch verfahrenstechnisch umgesetzt werden.
Es ist also davon auszugehen, dass ab ca. 01.10.2017 danach Verfahren wird.
Ob es eine "Rückwirkung" für den Zeitraum 01.07. bis 01.10. geben wird... muss abgewartet werden.
Vom Prinzip soll die SÜ ab dem Bestehen einer konkreten Einplanung beim KC/AC eingeleitet werden.
Ziel: Abschluss noch vor Dienstantritt
Wenn kein Abschluss bis Diensteintritt: Einstellung unter Vorbehalt
Ergibt sich dann nach Einstellung, dass es noch nicht mal für die SÜ 1 reicht ... Entlassung, da die SÜ 1 ab 01.07.2017 die Grundvoraussetzung ist, um SaZ / BS zu sein.
"Die Absicht der erstmaligen Berufung in ein Dienstverhältnis als Berufssoldatin, Berufssoldat, Soldatin auf Zeit oder als Soldat auf Zeit wird regelmäßig durch ein Karrierecenter bzw. das Assessmentcenter für Führungskräfte der Bundeswehr nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ausgesprochen und beinhaltet zugleich die Absicht der Bundeswehr, die Bewerberin oder den Bewerber in die Bundeswehr einzustellen.
Maßgebliche Voraussetzung für die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung ist damit die Einstellungsabsicht der Bundeswehr und als formelle Voraussetzung, die im SÜG formuliert ist, die Zustimmung der Bewerberin oder des Bewerbers zur Durchführung der Überprüfung. Durch die Anknüpfung an die ausdrücklich erklärte Einstellungsabsicht der Bundeswehr ist sichergestellt, dass es nicht zur Durchführung einer Vielzahl von Sicherheitsüberprüfungen für Bewerberinnen und Bewerber kommt, deren Einstellung noch gar nicht feststeht.
Die Sicherheitsüberprüfung ist grundsätzlich zwischen der Erklärung der Einstellungsabsicht seitens des Karrierecenters bzw. des Assessmentcenters für Führungskräfte der Bundeswehr und dem Dienstantritt durchzuführen. Die zur Verfügung stehende Zeit reicht im Regelfall angesichts der Erfahrungswerte zur Dauer einer einfachen Sicherheitsüberprüfung aus, um diese zum Abschluss zu bringen.
In den Fällen, in denen die Sicherheitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Dienstantritts noch nicht abgeschlossen sein wird, hindert die Regelung nicht die Einstellung als Soldatin oder Soldat. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass das Erfordernis der Sicherheitsüberprüfung nicht zu einer Verzögerung der Einstellung interessierter Bewerberinnen und Bewerber führt.
Wird in einem solchen Fall nach Dienstantritt festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko vorliegt, das der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit des Betroffenen entgegensteht, entfällt die soldatenrechtliche Eignung der oder des Betroffenen mit der Folge, dass sie oder er zu entlassen ist. "
Völlig richtig.
Es wird für diejenigen angewendet, die noch keine verbindliche Einplanung vor dem 01.07. bekommen haben. Wird also verschiedene Diensteintritte dann teilweise betreffen.
Man sollte sich darüber aber keine Gedanken machen, denn im Rahmen späterer Verwendungen kann es sowieso ohne weiteres sein, das man eine SÜ braucht. Wenn man dann etwas auf dem Kerbholz hat, kommt das dann zum Vorschein.
Ab wann wird de SÜ durchgeführt?? Habe heute nochmal mit dem KarrC Wiesbaden telefoniert und meine Bewerbung ist in der Vorprüfung und danach bekomm ich eine Einladung.
Wünsche euch eine angenehme Woche
KaiBiundo
Welchen Teil davon hätten Sie denn gerne nochmal erklärt ;) ?
Zitat von: LwPersFw am 11. Juni 2017, 14:12:18Vom Prinzip soll die SÜ ab dem Bestehen einer konkreten Einplanung beim KC/AC eingeleitet werden.
Ziel: Abschluss noch vor Dienstantritt
Wenn kein Abschluss bis Diensteintritt: Einstellung unter Vorbehalt
Ergibt sich dann nach Einstellung, dass es noch nicht mal für die SÜ 1 reicht ... Entlassung, da die SÜ 1 ab 01.07.2017 die Grundvoraussetzung ist, um SaZ / BS zu sein.
Sie sind noch nicht einmal eingeladen, geschweige denn gemustert oder getestet! Ihr Plan "Ich werde Soldat" hat noch so viele Möglichkeiten, eine Feindberührung nicht zu überleben, da sollten Sie sich um eine SÜ aktuell noch keine Gedanken machen :D !
Gedanken mache ich mir keine nur Info´s einholen. Erstmal abwarten ob überhaupt eine Einladung kommt. Der Nette Herr im KarrC meinte zwar das ich auf jedenfall Post bekomme aber was das sein wird weiß man ja nicht.
Lass die Leute doch einfach ihre Arbeit tun. Wenn nun jeder wegen Kleinigkeit anruft, kommt keiner dazu. Ich kann ja die Vorfreude verstehen, jedoch sind ja vor dir hundertausende bereits eingestellt worden. Da besteht schon ein wenig Verfahrenssicherheit.
Das stimmt allerdings Ralf. Ich warte jetzt einfach mal ab und dann sehen wir weiter, sind ja echt nette Menschen mit hilfreichen Info´s.