Guten Tag,
Ich habe vor 3 Monaten meine Eignung zum Fw aFD erhalten und bin nun in die zukünftige neue Kompanie schon abgestellt worden und Warte quasi nur noch auf meine Beförderung, Ernennung und Versetzung.
Nun merke ich das ich weder mit den dortigen Kamarden zurechtkomme (Herablassende Behandlung etc...) noch die zukünftige Verwendung wirklich erfüllent aussieht (kaum Aufgaben).
Diese beiden Faktoren und der Zusatz dies 13 Jahre mitzumachen zerfressen mich langsam und erzeugen langsam aber sicher psychische Probleme.
Nun ist es noch möglich diesen Laufbahnwechsel zu stoppen und wieder in meine alte Kompanie zu gehen( bin noch nicht versetzt) oder eine Stelle als Fw in meiner ursprünglichen Kompanie anzunehmen?
PS : bin im Urlaub so das ich mich nicht direkt meinen Diziplinarvorgesetzen wenden kann.
ZitatPS : bin im Urlaub so das ich mich nicht direkt meinen Diziplinarvorgesetzen wenden kann.
Hat der kein Telefon? ::)
Formal wurde die Verpflichtungserklräung durch das BAPersBw bereits angenommen. Von daher: nein.
Aber...solltest du wirklich davon Abstand nehmen wollen, solltest du umgehend das Gespräch mit deinem DV suchen und es dann ihm schriftl. einreichen und hoffen. Einen Anspruch darauf hast du zwar nicht, aber oftmals fördert man gegen den Willen nicht.
Okay Danke!
Ich hab mir die Verpflichtungserklärung grad nochmal durchgelesen und es steht nichts von neuer Einheit, es geht "nur" um eine Verpflichtung von 15 Jahren.
Die alte und neue Kompanie befinden sich im selben Verband und auch die alte Kompanie besitzt ein starkes Nachwuchsproblem so das ich hoffe da noch reinzukommen...denn im Prinzip will auch weiter machen aber ohne mental kaputt zu gehen.
ZitatIch hab mir die Verpflichtungserklärung grad nochmal durchgelesen und es steht nichts von neuer Einheit, es geht "nur" um eine Verpflichtung von 15 Jahren.
In
keiner Verpflichtungserklärung steht irgend etwas von einer Einheit. Der Dienstherr (und nur der) bestimmt den Einsatz seiner Soldaten, der Soldat hat keinen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Verwendung oder auf einen bestimmten Dienstposten. Wenn in Ihrer "alten" Einheit ein Personalmangel herrscht, warum wollte man Sie denn nicht dort behalten?
Dir sollte eine Versetzungsverfügung mit der neuen Einheit vorliegen, auch wenn du als Schüler auf einem DPäK geführt wirst.