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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: MZ am 13. Juni 2017, 09:56:22

Titel: TG ja/nein?!
Beitrag von: MZ am 13. Juni 2017, 09:56:22
Guten Morgen!

Ich bin heute leider mal wieder auf das Thema des Trennungsgelds gestoßen und brauche dazu nun mal ein wenig Rat.  :-\

Kurze Erklärung:

2008 Einstellung --> unverheiratet, ohne Kinder, ohne anerkannten Wohnsitz

Kurz darauf hatte ich meine eigene Wohnung, habe diese aber aufgrund vieler Abwesenheiten (Lehrgänge) leider nicht anerkennen lassen, da ich auf den Lehrgängen ja sowieso Trennungsgeldberechtigt war. Mein KpFw meinte auch zu mir, dass wir das nach meiner Rückkehr vom Lehrgang erledigen können.

So ist es nun aber nicht gekommen, ich wurde noch auf dem Lehrgang versetzt (400km vom Heimatort) und ohne eine Information von meiner alten Einheit (35km entfernt vom Heimatort).

Nach vielem Hin und Her wurde ich 2010 aber auf einen anderern Dienstposten (80km vom Heimatort) aus dienstlichen Gründen versetzt. Leider mit Zusage der UKV.

Hier war ich darmals noch zu frisch dabei und wusste auch nicht wirklich was das für mit bedeutet. 2011 habe ich mir dann meine Wohnung und die Zumutbarkeit der täglichen 80km Fahrt anerkennen lassen und verweile seitdem am selben Standort, sodass es mir scheinbar nicht möglich ist TG zu beantragen. Seit 2015 verheiratet + Kind im eigenen Haushalt.

Die mir zugesagte Umzugskostenvergütung habe ich nie in Anspruch genommen.
Ich bitte um Einschätzungen, ob ich überhaupt etwas beantragen kann oder keine Chancen habe.
Titel: Antw:TG ja/nein?!
Beitrag von: F_K am 13. Juni 2017, 10:05:26
Natürlich hast Du "damals" einen Rucksackumzug gemacht - eine anerkannte Wohnung liegt ja jetzt wohl vor - allerdings ohne Bezug zur Dienststelle.
Titel: Antw:TG ja/nein?!
Beitrag von: 1978TG am 13. Juni 2017, 11:09:57
Das Problem ist, Sie haben eine UKV zusagen für diesen Standort erhalten, somit keine TG Berechtigung.
Es ist somit fast Unmöglich für diesen Standort jemals TG zu bekommen, egal ob anerkannte Wohnung oder nicht, dieses Problem hatte ich auch mal, zum Glück wurde ich nochmal Versetzt und somit bin ich nun TG Empfänger.

Einmal UKV für ein Standort erhalten, ist man für diesen Standort nie wieder TG berechtigt. (Ausnahmen gibt es, aber sind alles Einzelfälle.)
Titel: Antw:TG ja/nein?!
Beitrag von: Ralf am 13. Juni 2017, 11:27:47
Bitte mit einem aussagekräftigen Titel an das Team wenden, dann machen wir wieder auf.