Hallo zusammen,
ich bin Rettungsassistent mit mehrjähriger Berufserfahrung und Lehrrettungsassistent. Ich habe einen unbefristeten Vertrag bei einem großen Deutschen Wohlfahrtsverband.
Ich war schon als Grundi beim Bund, wollte jedoch erstmal ne "vernünftige" Ausbildung abschlißen.
Wenn ich genug Vorlaufzeit (ca. 18 Monaten mitbringe) und von der Bundeswehr für geeignet angesehen werde, kann ich mir dann aus den mir angebotenen Stellen eine aussuchen? Bevorzugt natürlich eine Stelle in der ich auch als RA tätig sein kann.
Vielen Dank für eure Hilfe
Sani
Ja - aber die BW ist nicht im Rettungsdienst tätig ....
Doch und zwar an den BWKs. Deswegen frage ich ja, da mir bewusst ist, dass die meisten RA bzw. jetzt NA entweder Erste-Hilfe Ausbilder, Lagerist oder Verwalter sind.
Wie realistisch ist es mit meinen Vorkenntnissen an eine solche Stelle zu kommen?
Zitat von: F_K am 19. Juni 2017, 20:58:51
Ja - aber die BW ist nicht im Rettungsdienst tätig ....
Natürlich ist die Bundeswehr in der zivilen Rettung engagiert. Nur ist eben die Wahrscheinlichkeit auf den RTWs/NEFs/RTHs/NAWs an den BWKs zu landen eher gering.
Zitat von: Sani690 am 19. Juni 2017, 21:06:18
Doch und zwar an den BWKs. Deswegen frage ich ja, da mir bewusst ist, dass die meisten RA bzw. jetzt NA entweder Erste-Hilfe Ausbilder, Lagerist oder Verwalter sind.
Wie realistisch ist es mit meinen Vorkenntnissen an eine solche Stelle zu kommen?
Die Wahrscheinlichkeit ist gering, weil es eben wenig Stellen gibt.
Das wird Ihnen niemand hier und jetzt beantworten können weil niemand weiß, welche Stellen frei sind, wenn Sie nach erfolgreicher Eignungsfeststellung beim Einplaner sitzen. Das kann Ihnen noch nicht einmal der Karriereberater definitiv sagen.
KlausP und Pericranium: Danke für Eure ehrliche Worte! Dann wird meine Bundeswehrkarriere doch als HG d.R. enden ;)
Wieso? Versuchen würde ich es trotzdem. Wenn es dann nichts gibt was mir zusagt muss ich ja nicht annehmen.
Zitat von: Sani690 am 19. Juni 2017, 21:11:40
KlausP und Pericranium: Danke für Eure ehrliche Worte! Dann wird meine Bundeswehrkarriere doch als HG d.R. enden ;)
Einen Versuch würde ich aber auf alle Fälle starten.
Wer weiss was es ggf. an anderen durchaus *sehr* interessanten Verwendungen gibt.
Die Stellen an den BWKs sind heiss begehrt. Da kloppen sich die Aktiven regelrecht drum. Für einen Seiteneinsteiger wird es schwer, eine entsprechende Stelle zu ergattern.
Manche der Stellen in den Stellen außerhalb der Kliniken sind interessant, auch wenn man nicht hauptberuflich Rettung fährt. Man tut da dann Dinge wie Ausbildung, Übung mit den zugehörigen Truppenteilen, einige sind in der Konzeption engagiert... Einige der Kameraden praktizieren es dann so, dass sie Rettung als Nebenjob fahren.
Aber ja, wenn man einfach nur Rettung fahren möchte und das im Namen der Bundeswehr, dann KANN es sein, dass das mit Ihnen und der Firma nix wird. Darüberhinaus muss man einfach sehen, welchen Weg die "Karriere" nehmen soll. Als OFw/HFw mag das mit der Rettung funktionieren, möchte man dann die weiteren Dienstgrade erreichen, muss man wohl oder übel runter vom Bock in der Regel.
ZitatAls OFw/HFw mag das mit der Rettung funktionieren, möchte man dann die weiteren Dienstgrade erreichen, muss man wohl oder übel runter vom Bock in der Regel.
Sind die Dienstposten nicht StFw A9 dotiert?
Puh, hab mir das jetzt nicht derart profund recherchiert - war jetzt eher so Erfahrungswert/Bericht von Kameraden aus dem BWK. Ich würds jetzt aber nicht ausschließen, dass man auch StFw werden kann. Davon habe ich aber insgesamt in en BWKs nur sehr sehr wenige gesehen. Nun, spätestens da ist dann aber Ende. Okay, naja. Man packts ja körperlich ohnehin nicht ewig.
Es gibt kaum noch Stellen für Feldwebeldienstgrade, die beim HptFw "enden"! Damit sind die Stellen für die Notfall-Sanitäter an den BwKrhs im Rettungsdienst auch alle bis StFw geschlüsselt! Allerdings benötigt man aktuell 16 Feldwebel-Jahre, um überhaupt Stabsfeldwebel werden zu können und auch als Quereinsteiger wird man nicht wirklich schnell zum "Staber" befördert! Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, je nach Lebensalter und Berufserfahrung bis zum Stabsfeldwebel möglich, regelt die SLV im § 17, Absatz 2. Und die ZDv A-1300/49 regelt im Punkt 235 die Beförderungsmodalitäten: Wer z. B. als Hauptfeldwebel eingestellt wird, benötigt auch acht Jahre Dienstzeit, um Stabsfeldwebel werden zu können!
Dann wird es die DZE- bzw gesundheitliche Selektion sein, die hier den Staber rar macht.
Zitat von: Tommie am 20. Juni 2017, 08:53:21
[...] und auch als Quereinsteiger wird man nicht wirklich schnell zum "Staber" befördert! Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, je nach Lebensalter und Berufserfahrung bis zum Stabsfeldwebel möglich, regelt die SLV im § 17, Absatz 2.
Zum Beispiel bei der Einstellung als Notfallsanitäter. Die werden direkt als Stabsfeldwebel eingestellt.
Zitat von: WirdMaHellImHals am 12. Juli 2017, 10:55:38
Zitat von: Tommie am 20. Juni 2017, 08:53:21
[...] und auch als Quereinsteiger wird man nicht wirklich schnell zum "Staber" befördert! Eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, je nach Lebensalter und Berufserfahrung bis zum Stabsfeldwebel möglich, regelt die SLV im § 17, Absatz 2.
Zum Beispiel bei der Einstellung als Notfallsanitäter. Die werden direkt als Stabsfeldwebel eingestellt.
Sicher nicht alle.
Eben. So absolut möchte ich die Aussage auch nicht stehen lassen. Auch hier gelten die Festlegungen der SLV zur Berufserfahrung. Inwieweit hier evtl. die Erfahrung als RettAss zu der des NotSan hinzugerechnet wird lasse ich mal offen, weil mir das nicht bekannt ist.
Die Aussage ist schlicht falsch. RettAss und NotSan spielen in derselben Laufbahn (UmP) mit. Die Voraussetzungen sind exakt gleich für den Seiteneinstieg. Nur die Zeiten der Berufsausübung nach Erreichen der Meisterebene ist ausschlaggebend für den DG. Unter ein Jahr Fw, über ein unter fünf OFw über fünf unter neun HptFw und über oder gleich neun Jahren StFw.