wie isn das mit urlaub an weihnachten und silvester wenn man zum 01.10. Einberufen wird? kann man am 24, 25, 26 und am 31 daheim bleiben???
und wie sieht den das mit dem 03.10 aus? bekomme ich den gutgeschrieben?
thx
Das hängt immer von Deiner Einheit ab, die Du hinterher haben wirst! Was mit dem 03.10. ist kann ich Dir nciht genau sagen, aber das kann gut sein, dass Ihr da "frei macht", denn das ist nen Freitag... ...kann aber genau so gut sein, dass Du da GvD hast ;D
Was Weihnachten betrifft zält da das gleicht - kommt auf die Einheit an! - aber die wollen ja auch zuhause sein! und daher könnte man ja für "gemeinschaftsurlaub pledieren! ;)
Wobei so ein schöner GvD-Dienst unterm Weihnachtsbaum macht sich ja bestimmt gut... ...mal sehen was der Spieß alles so im Sack vom Weihnachtsmann findet?!?!... ...Lass Dich einfach überraschen... ...das ist echt immer anders!
Wache schieben? habe gedacht das machen jetzt zivile unternehmen? ??? ;)
Aber anspruch auf urlaub/frei habe ich doch auf jeden fall (an den Feiertagen)- oder werden da meine rechte als "Staatsbürger" aufgehoben. ???
Überleg mal wieviel Leute an Feiertagen arbeiten (Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser, Tankstellen, Gaststätten, Discotheken)
Und überleg mall was wäre wenn jeder Soldat an Feiertagen frei hätte (Stützpunkt wegen Feiertag geschlossen, Feindliche Armeen kommen bitte morgen wieder ;D )
Wenn du an einem Feiertag zum Dienst eingeteilt wirst, dann is da halt Dienst.
hehe ... wäre doch ne feine sache...
was ich meinte war eher wenn ich an einem Feiertag Dienst schieben muss. Dann muss ich doch zwangsläufig an einem anderen Tag frei bekommen? oder als Urlaub gutgeschrieben.. oder was weiss ich...
*g* Erst ab dem 4. Dienstmonat ... Ab dann wird das entweder als Urlaub angerechnet oder ausgezahlt ... Davor hat man einfach mal die goldene A-Karte gezogen ;)
joa, lecks mi am a...
Bei allem Respekt vor der BW, aber dass muss ich nachlesen.
Ich habe prinzipiell nichts gegen Dienst zu ungünstigen Zeiten. Aber einfach so schlucken.. ohne bezahlung oder Urlaub ... IN DEUTSCHLAND.. nee nee... das gibt jetzt schon Ärger...
Und wie ist das wenn ich dem Hauptmann in den A***** kriche - mag er mich dann und ich habe vielleicht das Glück das der Kompaniedepp Dienst schieben muss.
(Feindliche Armee bitte einmarschen DvD hält Wache)
1. würde dir nicht viel anderes übrigbleiben, als den Dienst zu machen und das einfach so zu "schlucken". Befehl ist Befehl ...
2. hängt das mit dem in den Allerwertesten vom Chef kriechen - vom Chef ab. Allerdings macht der (normalerweise) nicht die Dienstpläne, sondern der Kompaniefeldwebel in Zusammenarbeit mit den Zugführern ... Und nebenbei würde das deinen Kameraden sicherlich etwas missfallen, vor allem denen, die dann tatsächlich Dienst machen müssen.
Also - wenn sowas kommen sollte, einfach Zähne zusammenbeissen und durch, auch wenn du Weihnachten oder Silvester oder Karneval oder sonst ein Fest dadurch verpasst ...
Es sei denn, du findest jemanden, der freiwillig mit dir den Dienst tauscht ... Der Preis für einen solchen Tausch dürfte aber mittlerweile über einer Kiste Bier liegen ...
ja Mr. Urlauber,
du musst das ja so sehen, du bekommst erst nach dem 4. Diensmonat Feiertagsdienst etc. vergütet.
Davor bist do wohl noch in der AGA und da haste manchmal auch Wochenenddienst und unter der Woche bis spät in die Nacht. Da bekommste ja auch keine Überstunden gut geschrieben ;)
Dienst ist Dienst und es erwischt fast jeden mal im Urlaub / an Feiertagen und vor allem an Wochenenden.
Obwohl bei uns am 24. der Kdr mit Geschenken von Dienstzimmer zu Dienstzimmer ist ;-)
moin.
muss am 2.4.07 zum GWD antreten.
kann ich während der AGA auch schon urlaub beantragen?
Hallo,
beantragen kannst du prinzipiell alles, nur ob du es bekommst ist was anderes ;)
Ohne besonderen Grund wirst du während der AGA keinen Urlaub bekommen.
Das ist nicht anders als überall, während der Probezeit soll man sich ja auch bewähren, da ist es schlecht wenn man Urlaub verlangt.
Gruß Mariner
Zitat von: staRfish am 15. März 2007, 16:58:31
moin.
muss am 2.4.07 zum GWD antreten.
kann ich während der AGA auch schon urlaub beantragen?
Während deiner ersten sechs Dienstmonate hast du kein Anrecht auf Erholungsurlaub.
Gruß Andi
also erstmal was von mir: was ist denn das hier bitte fürn "rumgeheule"...
jungs, ihr seid bei der bundeswehr und nicht im hotel! d.h wenn ihr zur wache ran müsst, dann müsst ihr ran....
zweitens: wache an feiertagen is sicher nicht schön, aber meinen beobachtungen zu folge, wird es häufig so gelöst, dass man (wenn man überhaupt muss) entweder weihnachten oder silvester dran ist.
vergiss das mit der arschkriecherei. die vorgesetzten sind in der regel nicht blöd und wittern arschkriecherei-aus-eigennutz sehr schnell.
und wegen urlaub in der aga....andi hats gesagt, wie das mit sonderurlaub aussieht, kann ich nicht genau sagen. aber ich glaub, in härtefällen wirst du freigestellt.
Zitat von: Andi am 15. März 2007, 20:41:45
Zitat von: staRfish am 15. März 2007, 16:58:31
moin.
muss am 2.4.07 zum GWD antreten.
kann ich während der AGA auch schon urlaub beantragen?
Während deiner ersten sechs Dienstmonate hast du kein Anrecht auf Erholungsurlaub.
Gruß Andi
Kein Urlaub während der ersten 6 Monate? Ich hatte 2 Wochen nach Ende der AGA 2 Wochen Urlaub, einfach so.. Eine Woche vorher eingereicht und wurd genehmigt. Hab mich natürlich vorher informiert, ob es denn möglich wäre.
Was Dienst zu ungünstigen Zeiten angeht, ich habe letztes Jahr am 1. Weihnachtsfeiertag sowie Sylvester Wache schieben dürfen.. War kein Vergnügen aber ich habs überlebt ;)
Zitat von: peppieno am 16. März 2007, 09:00:15
Kein Urlaub während der ersten 6 Monate? Ich hatte 2 Wochen nach Ende der AGA 2 Wochen Urlaub, einfach so..
Daß man keinen
Rechtsanspruch auf Urlaub hat heißt nicht, daß generell keiner
genehmigt wird ;)
Die Bundeswehr behält sich einfach das Recht vor dort Urlaub nicht zu genehmigen (direkt nach der AGA) weil dort für die normalen GWDler nunmal die Lehrgänge anstehen, für die sie meist schon langfristig geplant sind.
Zitat von: sliderbp am 16. März 2007, 11:35:19
Die Bundeswehr behält sich einfach das Recht vor dort Urlaub nicht zu genehmigen (direkt nach der AGA) weil dort für die normalen GWDler nunmal die Lehrgänge anstehen, für die sie meist schon langfristig geplant sind.
Ähem...wie viele Lehrgänge meinst du denn besucht der durchschnittliche GWDLer denn? ;)
Tatsächlich stammt die Regelung noch aus einer Zeit in der Soldaten der Bundeswehr tatsächlich noch ausgebildet wurden und eigentlich niemand ohne SGA davongekommen ist.
Nach der AGA ist Urlaub in der Regel heutzutage kein Problem mehr.
Gruß Andi