Guten Tag,
Weiß hier jemand ob eine reine Ultraschalluntersuchung beim FA ausreicht, als Bescheinigung, dass alles in Ordnung ist, oder muss ein Abstrich gemacht werden (dann kann ich das nämlich knicken)
Lg
... und dass Sie diese Bescheinigung brauchen, wiessen Sie auch erst seit heute Abend?
Es ist eine rein hypothetische Frage (noch nicht beworben) und mir ist klar, dass ich eine Bescheinigung benötige.
Abstrich ist notwendig.
Rein hypothetische Bemerkung: Wenn man weiß, dass man es bei Notwendigkeit eines Abstriches "knicken" kann, dann weiß man doch, dass gesundheitlich irgendwas nicht passt? Oder bin ich da gedanklich auf'm falschen Dampfer?
200/3, Ihre Auslegung KANN so sein. KANN aber auch sein, dass die Fragenstellerin merkt, dass der Dienstantrittstag 03.07. zufällig und plötzlich schon am kommenden Montag ist und eine gynäklogischer Befund nach Abstrich und Ausstellung einer Bestätigung bus dahin an 1,5 Arzttagen schlicht nicht realisierbar ist.
Zitat von: miguhamburg1 am 28. Juni 2017, 22:36:35
200/3, Ihre Auslegung KANN so sein. KANN aber auch sein, dass die Fragenstellerin merkt, dass der Dienstantrittstag 03.07. zufällig und plötzlich schon am kommenden Montag ist und eine gynäklogischer Befund nach Abstrich und Ausstellung einer Bestätigung bus dahin an 1,5 Arzttagen schlicht nicht realisierbar ist.
Zitat von: Kayla am 28. Juni 2017, 20:54:42
(noch nicht beworben)
Bei "noch nicht beworben" halte ich einen Dienstantritt zum 3.7. für nicht realisierbar, unabhängig von Abstrich oder nicht. ;)
Bei den Unterlagen für die Eignungsfeststellung ist auch ein Zettel dabei, der vom Frauenarzt auszufüllen ist. Dort muss vermerkt werden, dass keinerlei Erkrankungen oder ähnliches bestehen.
Deshalb sollte dein Frauenarzt eine Rundumuntersuchung durchführen. Dazu gehört Abstrich, Ultraschall und Brüste nach Knoten untersuchen. Sollte deine letzte Untersuchung noch nicht all zu lange her sein, dann kann der Frauenarzt das Bestätigungsschreiben auch so ausfüllen und vermerkt einfach das Datum der letzten Untersuchung.
Abstrich und Sono innerhalb von drei Monaten sowohl vor Musterung als auch vor Einstellung ist Usus.
Bei Einstellung ist kein aktueller gynäkologischer Befund erforderlich, wenn es nicht Auflagen vom KC gab.
Wenn du meinst.
Zitat von: ulli76 am 29. Juni 2017, 10:01:11
Bei Einstellung ist kein aktueller gynäkologischer Befund erforderlich, wenn es nicht Auflagen vom KC gab.
Richtig .
Wie war das nochmal? Der TrArzt legt den Umfang der EU fest? Ich verlange GynUs und negativen Schwangerschaftstest.
Zitat von: Andi8111 am 29. Juni 2017, 19:57:08
Wie war das nochmal? Der TrArzt legt den Umfang der EU fest? Ich verlange GynUs und negativen Schwangerschaftstest.
Nur mal eine technische Frage:
Wenn du das bei der EU in einer GA verlangst, haben das die Rekrutinnen dann vorher erfahren oder wie ist das?
Und wie haben die Frauen dann die Möglichkeit das nachzureichen?
innerhalb der ersten 3 Tage Vorstellung beim gyn.
falls nicht möglich, hinausschieben der eu bis ergebnis da
ich hab mich nur einmal foppen lassen und ne tussi im 3. monat eingestellt die auch noch straflos davonkam.