Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Metzodia am 30. Juni 2017, 17:22:44

Titel: Eignungsfeststellung Widerruf erneutee Verpflichtung
Beitrag von: Metzodia am 30. Juni 2017, 17:22:44
Guten Tag,

Anfang 2015 war ich im ACFüKrBw in Köln und habe die Offizierseignung bestätigt bekommen und wurde mit Maschinenbaustudium und in der pzgren-Truppe eingeplant. Dienstantritt war dann dementsprechend am 1.07.2015. Leider habe ich dann bereits nach 3 1/2 Wochen Widerruf gezogen, da ein Familienmitglied schwer krank wurde und in der Heimat bleiben wollte. Habe mir dann über Vitamin B ein duales Studium angefangen wobei ich mich gerade im 5. Semester befinde also fast fertig bin (1.9.2018 bin ich fertig)

Meine Fragen lauten nun:
a) Meines Wissens nach gilt die Eignungsfeststellungsuntersuchung 3 Jahre lang, muss in diesem Zeitraum die Verpflichtung oder der Dienstantritt erfolgen? Sollte dies nicht der Fall sein steht wohl ein erneutes Prüfwochenende an..


b) Wie wahrscheinlich ist es "nochmal bei der BW genommen zu werden"?
           über Gespräche mit einen Psychologen o.Ä. warum ich damals widerrufen hab bin ich mir im klaren.
       

Dankeschön im voraus!

P.S.: vermutlich wäre hier ein Termin mit einem Karriereberater der sinnvollste Schritt, da ich mich z.Z. aber im Ausland aufhalte ist dies schwer möglich und möchte mich erstmal hier erkundigen..


Gruß
Titel: Antw:Eignungsfeststellung Widerruf erneutee Verpflichtung
Beitrag von: KlausP am 30. Juni 2017, 17:27:29
Die Eignung gilt 3(?) Jahre, die ärztliche Untersuchung, glaube ich, nur 1 Jahr.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung Widerruf erneutee Verpflichtung
Beitrag von: Ralf am 30. Juni 2017, 20:22:50
2 Jahre gilt sie. Und eine Bewerbung jetzt würde erst einen Diensteintritt 2018 bedeuten.
Du kannst dich aber auch Seiteneinsteiger mit deinem Studium bewerben für eine Einstellung als Oberleutnant.
Du wärst nicht der erste Abbrecher, der wiedereingestellt wird.