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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: SanSoldatin0416 am 01. Juli 2017, 19:09:15

Titel: Berechtigungsausweis der Bahn
Beitrag von: SanSoldatin0416 am 01. Juli 2017, 19:09:15
Hallo Kameraden,

es dreht sich um folgendes bei mir:

Ich bin FWDL und seit Beendigung der AGA am selben Standort.
Jetzt bin ich aber vor Kurzem umgezogen und somit stimmt der eingetragene Bahnhof auf dem Berechtigungsausweis der Bahn nicht mehr.
Da ich aber momentan auf das Zugfahren angewiesen bin&ja nur Platz für 2 Fahrstrecken auf der Karte sind, stellt sich mir die Frage, ob ich nun einen neuen ausgestellt bekomme, bzw. zu wem ich denn dann gehen muss.
Es ist Platz für 2 Fahrstrecken, daher meine Frage.

Ich danke euch schon mal im Voraus! ;)

Kameradschaftliche Grüße   ;D
Titel: Antw:Berechtigungsausweis der Bahn
Beitrag von: KlausP am 01. Juli 2017, 19:12:20
Zitat... bzw. zu wem ich denn dann gehen muss. ...

Zum Spieß, wie immer in solchen und ähnlichen Fällen. Der hat Ihren Berechtigungsausweis ja auch ausgestellt. Außerdem haben Sie ihm ja auch Ihren Umzug bereits pflichtgemäß gemeldet.