Hallo,
Ich fange im September den Freiwilligen Wehrdienst (7 Monate) an, mit vorgesehener Abschlussverwendung als Kan PzH 2000. Ursprünglich wollte ich zu den Jägern, das ging aber aus verschiedenen Gründen nicht. Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin nicht unzufrieden mit der Abschlussverwendung, sonst hätte ich die Stelle nicht angenommen, bzw. hätte gewartet bis wieder anderen Stellen frei wären. Allerdings würde ich gerne wissen wie ich es angehen soll falls ich mich dazu entschließen sollte nach dem FWD in einem anderen Truppenteil eine Karriere zu starten?. Ist das überhaupt möglich und wenn ja, muss ich dort den normalen Bewerbungsprozess durchlaufen oder gibts es dann ein spezielleres Auswahlverfahren für diejenigen die schon eine Stelle bei der BW hatten? Wie ich es bei meinem Bewerbungsprozess verstanden habe muss man ja auch auf viele Stellen relativ lange warten. Wenn ich also nach dem FWD ohne lange Wartezeit weitermachen wollen würde, müsste ich mich dann bereits im ersten Monat des FWDs neu bewerben?
Grüße, ronmose (Moritz)
Was meinst du mit "Karriere machen"? Den FWD verlängern, eine Erstverpflichtung, einen Laufbahnwechsel und in welche Laufbahn?
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2017, 13:05:26
Was meinst du mit "Karriere machen"? Den FWD verlängern, eine Erstverpflichtung, einen Laufbahnwechsel und in welche Laufbahn?
Ich weiß im Moment nicht ob das ein Laufbahnwechsel wäre. Den FWD würde ich nicht verlängern, aber ich würde mich danach neu bei der BW bewerben, in einem anderen Truppenteil. Mit Karriere machen meine ich entweder Uffz oder Mannschaften, also mich für eine längere Zeit zu verpflichten, nur eben nicht bei der Artillerie.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber mein Karriereberater sagte vor ein paar Monaten dass es schwierig werden kann wenn man nach dem FWD in einem anderen Truppenteil weitermachen will.
Bewirb Dich nach der GA baldmöglichst neu - und ja, in diesem Zusammenhang ist die (Weiter-)Verpflichtung als SaZ Mannschafter, genauso wie ein Laufbahnwechsel (zum Uffz), eine "neue" Bewerbung mit der Möglichkeit, die TrG bzw. den Standort zu verändern.
Viel Erfolg.
Zitat von: F_K am 04. Juli 2017, 14:21:12
Bewirb Dich nach der GA baldmöglichst neu - und ja, in diesem Zusammenhang ist die (Weiter-)Verpflichtung als SaZ Mannschafter, genauso wie ein Laufbahnwechsel (zum Uffz), eine "neue" Bewerbung mit der Möglichkeit, die TrG bzw. den Standort zu verändern.
Viel Erfolg.
Hätte echt nicht gedacht dass Fragen in einem Forum so schnell beantwortet werden. Vielen Dank für die schnelle Hilfe!
Zitat von: ronmose am 04. Juli 2017, 13:57:45
Zitat von: Ralf am 04. Juli 2017, 13:05:26
Was meinst du mit "Karriere machen"? Den FWD verlängern, eine Erstverpflichtung, einen Laufbahnwechsel und in welche Laufbahn?
Ich weiß im Moment nicht ob das ein Laufbahnwechsel wäre. Den FWD würde ich nicht verlängern, aber ich würde mich danach neu bei der BW bewerben, in einem anderen Truppenteil. Mit Karriere machen meine ich entweder Uffz oder Mannschaften, also mich für eine längere Zeit zu verpflichten, nur eben nicht bei der Artillerie.
Vielleicht habe ich das falsch verstanden, aber mein Karriereberater sagte vor ein paar Monaten dass es schwierig werden kann wenn man nach dem FWD in einem anderen Truppenteil weitermachen will.
Jede Verpflichtung zum SaZ, egak in welcher Laufbahn, IST eine Erstverpflichtung. Im Bewerbungsbogen tragen Sie (und nur Sie, es ist Ihre Berwerbung!) ein, was Sie wollen, also welche Laufbahn, welche Teilstreitkraft, welche Truppengattung .... und da hat Ihnen niemand reinzureden, nicht Ihr GrpFhr, nicht Ihr ZgFhr, kein Perser, Spieß oder Chef. Keine Ahnung, was den Karriereberter geritten hat, so eine Aussage zu tätigen.
Zitat von: F_K am 04. Juli 2017, 14:21:12
Bewirb Dich nach der GA baldmöglichst neu - und ja, in diesem Zusammenhang ist die (Weiter-)Verpflichtung als SaZ Mannschafter, genauso wie ein Laufbahnwechsel (zum Uffz), eine "neue" Bewerbung mit der Möglichkeit, die TrG bzw. den Standort zu verändern.
Viel Erfolg.
Oh, mir ist eben erst aufgefallen dass du gesagt hast ich sollte mich nach der GA bewerben. Darf man keinen neuen Bewerbungsvorgang starten während man noch in der Grundausbildung ist? Ich meine wenn ich nicht ewig zwischen FWD und was-auch-immer-ich-danach-mache warten will, dann sollte ich mich ja quasi direkt nach starts thes FWDs bewerben. Immerhin nimmt die GA bei einem 7-monatigen FWD einen großen Teil der Zeit ein!
Natürlich kannst du den Antrag auch schon während der Grundausbildung stellen. Ich würde allerdings ein paar Wochen warten, da gerade am Anfang für das Personal vor Ort mehr als genug Papierarbeit mit der Einschleusung der neuen Rekruten zu tun ist.
Es ist ratsam, sich den "Laden" erst mal anzuschauen.
Klar kannst Du Dich auch nach (wenigen) Wochen innerhalb der GA (neu) bewerben - oder jetzt schon.
ZitatDarf man keinen neuen Bewerbungsvorgang starten während man noch in der Grundausbildung ist?
Doch, das können Sie jederzeit. Und nicht abwimmeln lassen, von wegen "Das geht erst in der Stameinheit ... und überhaupt ..."! Alles Quatsch!
Ja, ich werde natürlich erst mal ein wenig Zeit vergehen lassen bevor ich mich neu bewerbe. Muss ja auch erst mal rausfinden ob ich mit dem Lebensstil überhaupt klarkomme, dazu ist der FWD unter anderem ja da! :) Ich freue mich auf jeden Fall schon auf September.
Nochmal ein herzliches Danke an alle die mir hier geholfen haben!