Guten Morgen zusammen!
Bin seit Jan d. J. in München stationiert, und wohne auch seit Jan in einer anerkannten ca. 25km entfernten Wohnung
Nun meine Frage, wenn ich nun ca. 30-50km weiter weg vom Standort ziehen sollte, ist man dann TG berechtigt?
Weil mir wurde mal gesagt, dass wenn man weiter weg vom Standort zieht KEIN TG bekommt
So lange der Umzug nicht dienstlich veranlasst ist gibt es kein TG, das ist dann nämlich Ihr Privatvergnuegen.
Ah, ok, super, vielen Dank :]
Jetzt kommt mir noch eine andere Frage, kann man als Untermieter in einer WG z. B. seinen Wohnsitz anerkennen lassen?
Als Untermieter nicht, nur als gleichberechtigter Mitmieter.
Check, vielen Dank ;)