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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: snitch am 05. Juli 2017, 13:43:38

Titel: Verpflichtungszuschlag
Beitrag von: snitch am 05. Juli 2017, 13:43:38

Zählen beim Verpflichtungszuschlag eigentlich nur die Tage (mind. 19 bzw. 33), die man bei seinem Mob-Truppenteil ableistet oder lässt sich das auch splitten?
Also beispielsweise 25 Tage beim Mob-Truppenteil und die restlichen 8 Tagen dann irgendwo anders...
Titel: Antw:Verpflichtungszuschlag
Beitrag von: F_K am 05. Juli 2017, 13:48:31
RDL Tag ist RDL Tag.
Titel: Antw:Verpflichtungszuschlag
Beitrag von: mmg2.0 am 05. Juli 2017, 16:36:12
Wenn das der MobTrT denn so mit macht. Denn schließlich besteht zwischen dem MobTrT und dem Reservisten die Verplfichtungsvereinbarung.
Titel: Antw:Verpflichtungszuschlag
Beitrag von: F_K am 05. Juli 2017, 17:12:09
Lesen trägt zur Rechtsfindung bei - die Vereinbarung ist da eindeutig.

(Und der BeordTrT gibt ja seine Freigabe zur Dienstleistung bei anderen TrT - rechtlich und moralisch eindeutig).
Titel: Antw:Verpflichtungszuschlag
Beitrag von: mmg2.0 am 05. Juli 2017, 18:45:52
Nicht anderes habe ich gesagt.