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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: MiniMarcy am 05. Juli 2017, 17:46:00

Titel: Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: MiniMarcy am 05. Juli 2017, 17:46:00
Guten Tag kameraden.

Ich habe durch Hören/Sagen mitbekommen das wenn ein "Erwachsener" Dienstgrad jemanden ins Achtung stellt muss aus einer Vorschrift zitiert werden ansonsten kann man sich abmelden und gehen. Jetzt ist meine Frage natürlich ist das korrekt oder sind das einfach nur Gerüchte die so rum gehen.

Falls diese Aussage doch richtig ist hätte ich gern natürlich auch eine Quelle in der man dann den genauen Text nachlesen kann.


Vielen Dank im Voraus.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2017, 17:47:41
Wer verbreitet denn so einen Blödsinn?
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: F_K am 05. Juli 2017, 17:48:48
Quark.

Befiehlt ein Vorgesetzter "Achtung" oder "Stillgestanden" führt man den Befehl aus.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: funker07 am 05. Juli 2017, 18:13:32
Einfach gehen definitiv nicht.
Allerdings erfolgt der Befehl "Achtung" in der Regel als Einleitung einer Belehrung.
Wenn diese nicht folgt, ist der dienstliche Zweck möglicherweise(!) fraglich...
..hmmm...damit würde der Befehl dann doch wieder unverbindlich werden...Allerdings ist das was, was der Disziplinarvorgesetzte bei einer Beschwerde klären sollte. Um einfach so den Gehorsam zu verweigern, ist die Situation viel zu unklar.

Wenn das Stehen in Grundstellung als Bestrafung/Erziehung gedacht ist, ist es definitiv beschwerdewürdig.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: mmg2.0 am 05. Juli 2017, 18:28:37
Zitat von: ulli76 am 05. Juli 2017, 17:47:41
Wer verbreitet denn so einen Blödsinn?
Das sind diejenigen, die ins Achtung gestellt worden sind.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: Ralf am 05. Juli 2017, 19:48:27
Zitatdas wenn ein "Erwachsener" Dienstgrad
Was soll denn das für ein Dienstgrad sein?
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: Tommie am 05. Juli 2017, 20:21:42
Und mich würde dann im Gegenzug interessieren, was die "Kinder-Dienstgrade" sind ;) ?
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: ulli76 am 05. Juli 2017, 21:01:27
Merke: Wenn dir jemand was erzählt, was komisch klingt- frag ihn, was die Quelle seiner Behauptung ist.
Bei der Bundeswehr isses ja noch relativ einfach- für fast alles gibt es Vorschriften.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 05. Juli 2017, 22:15:30
Zitat von: Tommie am 05. Juli 2017, 20:21:42
Und mich würde dann im Gegenzug interessieren, was die "Kinder-Dienstgrade" sind ;) ?

Das sind die sog. Kleindienstgrade.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: Andi am 05. Juli 2017, 22:33:10
Zitat von: funker07 am 05. Juli 2017, 18:13:32
Allerdings erfolgt der Befehl "Achtung" in der Regel als Einleitung einer Belehrung.
Wenn diese nicht folgt, ist der dienstliche Zweck möglicherweise(!) fraglich...

Was für ein Unsinn.
In 99% der Fälle folgt auf den Befehl "Achtung" eine Meldung an einen Vorgesetzten.
Und wenn es andere Gründe für die ungeteilte Aufmerksamkeit für den Vorgesetzten gibt, die mit diesem Befehl erreicht wird, wird man das schon im weiteren Verlauf bemerken.

Wenn man das so liest schwingt da ja fast der Vorwurf der menschenunwürdigen Behandlung im Befehl "Achtung" mit - aber wenn die geistige Sonne tief steht werfen eben auch Zwerge sehr lange Schatten.

Gruß Andi
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: funker07 am 05. Juli 2017, 23:36:15
Zitat von: Andi am 05. Juli 2017, 22:33:10
Zitat von: funker07 am 05. Juli 2017, 18:13:32
Allerdings erfolgt der Befehl "Achtung" in der Regel als Einleitung einer Belehrung.
Wenn diese nicht folgt, ist der dienstliche Zweck möglicherweise(!) fraglich...

Was für ein Unsinn.
In 99% der Fälle folgt auf den Befehl "Achtung" eine Meldung an einen Vorgesetzten.
Dir ist schon klar, dass wir hier gerade nicht über Formaldienst, Antreten oder ähnliches Reden?
Denk dir einfach ein "in solchen Situationen" in den ersten Satz....sollte eigentlich für jeden ersichtlich sein, aber naja...

Zitat von: Andi am 05. Juli 2017, 22:33:10
Und wenn es andere Gründe für die ungeteilte Aufmerksamkeit für den Vorgesetzten gibt, die mit diesem Befehl erreicht wird, wird man das schon im weiteren Verlauf bemerken.
Was dann (nach einem Fehlverhalten des Soldaten) meißt eine Belehrung ist. Aber auch hier darfst du dir sinngemäß ähnliches dazudenken.

Zitat von: Andi am 05. Juli 2017, 22:33:10
Wenn man das so liest schwingt da ja fast der Vorwurf der menschenunwürdigen Behandlung im Befehl "Achtung" mit - aber wenn die geistige Sonne tief steht werfen eben auch Zwerge sehr lange Schatten.
Gruß Andi
Im Befehl "Achtung" nicht, im Missbrauch des Befehls zumindest keine menschenunwürdigen Behandlung, aber ein rechtswidriger Befehl.

Direkt mit persönlichen Angriffen zu reagieren zeugt übrigens davon, dass du eine geistige Sonne schon lange nicht mehr gesehen hast.
Titel: Antw:Ins Achtung stellen?!
Beitrag von: LwPersFw am 06. Juli 2017, 06:38:31

ZitatDirekt mit persönlichen Angriffen zu reagieren zeugt übrigens davon, dass du eine geistige Sonne schon lange nicht mehr gesehen hast.

Und bevor das hier schon wieder los geht... wie in vielen anderen Themen in letzter Zeit... ----->  closed