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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Nighthunter am 07. Juli 2017, 21:30:40

Titel: DUZ Frage
Beitrag von: Nighthunter am 07. Juli 2017, 21:30:40
Hallo zusammen,

Teile unseres Zuges waren eine Woche draussen zwecks Feindkommando. Sie hatten Dienstzeiten MO-MI 07:00-23:30, DO 07:00-00:00, FR 07:00-12:00.
Frage: Bekommen Sie hierfür DUZ?

Grüsse
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: LwPersFw am 07. Juli 2017, 23:51:46
https://www.gesetze-im-internet.de/ezulv_1976/__3.html

Die EZul ist von Amts wegen zu gewähren.
D.h. es bedarf keines Antrages des Soldaten.
Steht diese zu ... muss sie gezahlt werden.
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: FoxtrotUniform am 08. Juli 2017, 09:00:52
Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2017, 09:12:02
Das wurde und wird in vielen Einheiten so oder so ähnlich gemacht, richtig war es trotzdem nicht. Zweckmäßig finde ich es trotzdem, besonders dann, wenn es nur Einzelfälle betrifft.
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 09:36:46
Zitat von: FoxtrotUniform am 08. Juli 2017, 09:00:52
Also während meiner Verwendungen in Verbänden hatten die Soldaten ihre Dienstzeiten in die Anträge einzutragen und ein Offizier hat diese dann anschließend sachlich richtig gezeichnet.
Entspricht das nicht mehr dem gängigen(!) Verfahren?

Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt...

Wie gesagt... es ist nicht seine Aufgabe !
Das erkennt man klar aus den Formulierungen im Formular für die Zahlung der Zulage.

Und auch daran...das ALLE Stellen- u. Erschwerniszulagen "von Amts wegen" zu zahlen sind, wenn der Anspruch erfüllt ist.

Die Verantwortung für die Zahlung / Aberkennung liegt ALLEIN beim zuständigen Vorgesetzten.

Der Soldat hat max. eine Mitwirkungspflicht. Mehr nicht.
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: Gast aus Niedersaxn am 08. Juli 2017, 10:43:35
Zitat von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 09:36:46

Es geht um den feinen Unterschied "Beantragung" zu "Mitwirkung".

Wenn der Chef dies so regelt... spricht ja Nichts dagegen...

Es darf nur nicht passieren... das ein Soldat die Zulage nicht bekommt... nur weil er den Beleg nicht ausfüllt..
Auf welcher Grundlage erfolgt denn die Berechnung, wenn eine Mitwirkung des Soldaten unterbleibt?
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2017, 11:00:50
Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: LwPersFw am 08. Juli 2017, 12:05:11
Zitat von: KlausP am 08. Juli 2017, 11:00:50
Dienstplan, Teilnehmerlisten und Ähnliches.

Genau so ist es...

Denn dies sind die sog. "begründenden Unterlagen", die die Einheit 5 (!) Jahre revisionssicher aufbewahren muss.
z.B. zur Vorlage bei Prüfung durch den Bundesrechnungshof.

Und aus eigenem Erleben weiß ich... diesen Prüfern braucht man nicht mit irgendwelchen "Truppenlösungen" kommen...schon gar nicht, wenn es um Geld geht.

Und nochmal zum Formblatt DzuZ...

Auf der Rückseite steht nicht "Aufgestellt durch Soldat"...
...sondern "Aufgestellt durch Einheit/Dienststelle"...
Titel: Antw:DUZ Frage
Beitrag von: KlausP am 08. Juli 2017, 12:15:50
Das ist nämlich genau der Unterschied zu dem Forderungsnachweis bei Vergütung für mehr geleisteten Dienst (jedenfalls für die Zeit vor der SAZV). Der war durch den Soldaten auszufüllen und durch den Disziplinarvorgesetzten zu bestätigen.