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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: NoName123 am 13. Juli 2017, 14:02:54

Titel: Bw-Ausbildung nicht geschafft, was dann?
Beitrag von: NoName123 am 13. Juli 2017, 14:02:54
Hallo zusammen,

ich würde gerne zu den Minentauchern, allerdings ist ja bekannt, dass die Ausbildung
nicht gerade einfach ist.

Nehmen wir mal an:
Ich( 26 Jahre , Zivilist) bewerbe mich bei der Marine für die Verwendung als Minentaucher Bootsmann.
Nun mache ich meine Aga starte danach die Tauchervorausbildung(hab den genauen Namen des Lehrgangs gerade nicht parat)  um danach mit der Minentaucherausbildung zu starten.

Was passiert, wenn ich diese nicht schaffe ? In den ersten 6 Monaten besteht ja Probezeit, dann kann ich einfach ausscheiden aus der Bw.
Aber was ist wenn ich nachden 6 Monaten aus irgendwelchen Gründen die Ausbildung nicht schaffen sollte ?

Kann ich dann trotzdem die Bundeswehr verlassen?
Werde ich einfach nach deren Belieben für eine andere Stelle verplant und muss meine 12 Jahre dann dort ableisten?
Oder kann ich beispielsweise zu den Boardingsoldaten wechseln?

Ich hoffe Ihr könnt meine Fragen beantworten, da es zeitlich schwierig ist einen Termin bei einem
Karriereberater zu bekommen, da ich zurzeit nicht die Möglichkeit habe Urlaub zu nehmen.


Grüße
Paul


Titel: Antw:Bw-Ausbildung nicht geschafft, was dann?
Beitrag von: KlausP am 13. Juli 2017, 14:13:24
Die Festsetzung der Dienstzeit durch die Bundeswehr erfolgt genau deshalb ja auch stufenweise entsprechend dem Ausbildungsfortschritt. Der Soldat hat nur in den ersten 6 Monaten ein Widerrufsrecht seiner Verpflichtungserklärung. Der stufenweise weiteren Festsetzung seiner Dienstzeit kann er nicht widersprechen. Schafft er einen Ausbildungsabschnitt auch nach einer möglichen Wiederholung nicht, endet seine Dienstzeit automatisch mit dem Termin seiner letzten (Zwischen)Festsetzung.
Titel: Antw:Bw-Ausbildung nicht geschafft, was dann?
Beitrag von: Andi am 13. Juli 2017, 16:25:34
Sollten Laufbahnlehrgänge wiederholt nicht bestanden werden wird der Soldat entlassen. Im spezifischen Fall des Nichtbestehens der Verwendungsausbildung zum Minentaucher/Kampfschwimmer wird wohl ein Wechsel in eine andere Ausbildungs- und Verwendungsreihe (z.B. 76er) angestrebt werden.
Ich bezweifle allerdings stark, dass bei Ungedienten nach drei Monaten bereits die Tauchervorausbildung startet.

Gruß Andi
Titel: Antw:Bw-Ausbildung nicht geschafft, was dann?
Beitrag von: KillBurn93 am 13. Juli 2017, 22:19:29
Naja Andi wir hatten einen KS Anwärter in der Grundausbildung der direkt danach in die Hallenphase nach Eckernförde gegangen ist. Ähnlich wird es sich wahrscheinlich bei den Mienentauchern verhalten, da diese Ausbildung im Beginn sehr ähnlich gehalten ist.
Titel: Minentaucher - Taucher
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juli 2017, 22:34:51
Im Anhang... Info-Broschüre... "Die  Minentaucher  und  ihre  Ausbildung"

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