Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: medical93 am 13. Juli 2017, 21:53:19

Titel: Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: medical93 am 13. Juli 2017, 21:53:19
Guten Abend,

ich bin 23 Jahre jung und gelernter Altenpfleger. Ich interessiere mich für die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger bei der Bundeswehr. Nun meine Fragen:

- Wie lange dauert die Ausbildung und kann man diese, vor allem in Bezug auf meine Vorbildung, verkürzten?

- Da dieser Beruf bei der Bundeswehr ein Mangelberif ist, ist es Interessant zu wissen ob es Sonderprämien etc. gibt ?

Vielen Dank schon mal im Voraus.

Grüße,

Torben
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: ulli76 am 13. Juli 2017, 22:12:58
Willst du Soldat werden oder die Ausbildung als ziviler Azubi machen?
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: medical93 am 13. Juli 2017, 22:15:09
Als Soldat.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: LwPersFw am 13. Juli 2017, 22:42:28
ZitatWie lange dauert die Ausbildung und kann man diese, vor allem in Bezug auf meine Vorbildung, verkürzten? 

Diese spezielle Fachfrage sollte Ihnen hier beantwortet werden können:

Bundeswehrkrankenhaus  Ulm
Gesundheits- und Krankenpflegeschule
Oberer Eselsberg 40
89081 Ulm
Telefon:  0731 1710 2962
Email: BwKrhsUlmKrankenpflegeschule@bundeswehr.org
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2017, 04:08:44
Der GuK ist in bestimmten MilOrgBer eine Mangelverwendung. Man wird das dann am speziellen Dienstposten sehen.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 18:38:45
Sie kriegen keine Verpflichtungsprämie o.ä. wenn die Bundeswehr Sie dazu ausbildet, das wäre ja bescheuert.

Ansonsten steht auf bundeswehr.de:

"Krankenpflegedienst gestaffelt nach Funktion 70 Euro bis 150 Euro pro Monat"
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: LwPersFw am 14. Juli 2017, 19:12:24
Zitat von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 18:38:45
Sie kriegen keine Verpflichtungsprämie o.ä. wenn die Bundeswehr Sie dazu ausbildet, das wäre ja bescheuert.

Ansonsten steht auf bundeswehr.de:

"Krankenpflegedienst gestaffelt nach Funktion 70 Euro bis 150 Euro pro Monat"

Was hat das mit der Verpflichtungsprämie zu tun ?

Wenn er für eine entsprechende Verwendung eingestellt werden soll und, wie von Ralf genannt, auf Grund des Mangels  die Prämienberechtigung festgestellt wird, bekommt er auch die Prämie.

Und der Feldwebel allg. Fachdienst im Bereich Gesundheits-/und Krankenpflege ist schon seit 2013 in der  "Mangel-Liste".

Eine ggf. erforderliche ZAW, hier GuK, hat mit der Prämie nichts zu tun.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 19:55:34
Watt??? Ein Bewerber für die Fw-Laufbahn mit angedachter ZAW in einer Mangelverwendung bekommt ne Verpflichtungsprämie???
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: Ralf am 14. Juli 2017, 19:59:26
Lies doch mal §43b BBesB. Da steht nichts von vorhandenen Qualifikationen.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2017, 20:03:18
Manchmal kann man nur mit dem Kopf schütteln.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 20:31:21
Ja ich headbange hart.

Aber - da steht ja, "kann für bestimmte militärische Laufbahnen" - haben wir auch bei den Anwärtern ein Fehl? Also im Sinne von, ich hab ein Fehl an Pfleger, aber nicht an SanFw-Laufbahnanwärtern?

Wenn ich nen Ärztemangel hab, hau ich ja auch nicht Prämien für die SanOAs raus, denn davon hab ich ja mehr als genug?!
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: Pericranium am 14. Juli 2017, 20:33:50
Zitat von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 20:31:21


Wenn ich nen Ärztemangel hab, hau ich ja auch nicht Prämien für die SanOAs raus, denn davon hab ich ja mehr als genug?!

17000€ hätte ich damals auf jeden Fall begrüßt  ;D
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: KlausP am 14. Juli 2017, 20:39:26
Zitat von: BSG1966 am 14. Juli 2017, 20:31:21
Ja ich headbange hart.

Aber - da steht ja, "kann für bestimmte militärische Laufbahnen" - haben wir auch bei den Anwärtern ein Fehl? Also im Sinne von, ich hab ein Fehl an Pfleger, aber nicht an SanFw-Laufbahnanwärtern?

Wenn ich nen Ärztemangel hab, hau ich ja auch nicht Prämien für die SanOAs raus, denn davon hab ich ja mehr als genug?!

Dann lies aber bitte mal in dem von Ralf genannte § 43b BBesG nach, wann die Prämie gezahlt wird. Der Anwärter erhält sie ja nicht zu Beginn seiner Dienstzeit sondern gestaffelt nach Ausbildungsfortschritt.
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: Ralf am 15. Juli 2017, 05:27:54
Zitat"kann für bestimmte militärische Laufbahnen"
Anwärter gehören auch zu den Laufbahnen.
Für die DP-Besetzung ist doch letztendlich egal, ob jemand den Beruf mitbringt oder per ZAW lernt. Das ist nur eine Frage des Besetzungszeitpunktes.
Für bereits freie DP ist die VPrämie ja sowieso nicht geeignet, weil ich trotzdem noch ausbilden muss. Hierfür gibts den Personalbindungszuschlag, um ausgebildete (Qualifizierte) Soldaten zu einer Weiterverpflichtung zu motivieren. Die werden direkt und ausbildungsneutral wirksam.

Und ja, auch für den Einstieg als OA gibts für eine Werdegänge eine VPrämie (bspw Lw: IT, EinsFüDst, MilFVK, Piloten, TDst...)
Titel: Antw:Ausbildung Krankenpfleger
Beitrag von: KillBurn93 am 15. Juli 2017, 07:21:53
In Mangelverwendungen erhält man auch als Anwärter die Prämie. Allerdings ist diese zeitlich gestaffelt nach den einzelnen Festsetzungen z.b 2/2/9 oder 3/1/5.