Mahlzeit oder moinsen,
Ist es möglich nach zB 5 Dienstjahren entlassen zu werden. Und wenn ja habt Ihr Beispiele.
Klar, wenn ich eine Bewährungsstrafe von einem Jahr bekomm oder Dienunfähig aber sonst ? Ist man
Unkündbar oder geht das auch unter einem Jahr auf Bewährung?
Ein Soldat hat keinen Arbeitsvertrag - er wird nicht gekündigt, sondern ggf. entlassen.
Einfach mal das Soldatengesetz lesen.
Zitat von: Malibuh am 14. Juli 2017, 00:51:32
Ist es möglich nach zB 5 Dienstjahren entlassen zu werden.
Natürlich ist dies möglich, kommt immer auf die Art des Dienstvergehens an.
Nicht "mehr als ein Jahr auf Bewährung" sondern mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe. Deren Vollzug kann dann auch zur Bewährung ausgesetzt sein. Man kann auch entlassen werden, wenn das Truppendienstgericht im disziplinargerichtlichen Verfahren auf Entfernung aus dem Dienstverhältnis erkennt.
Und wenn es zB 6 Monate auf Bewehrung ist? und man schon vorbestraft ist wegen Cannabis Konsum in der Freizeit (Beförderungssperre bekommen) und man wurde dann wieder von der Polizei erwischt mit einer nicht geringen menge? und man ist im 5.Dienstjahr?
Da würde mich jede andere Maßnahme als eine Entlassung schwer wundern.
Dann rechnen Sie schon mal mit Ihrer Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Gut gemacht! Ein notorischer Kiffer bei der Bw weniger.
Bei 12 Monaten Haftstrafe haben wir ja eine Entlassung aufgrund Gesetzeskraft.
Das Truppendienstgericht wird hier sicher darauf abstellen, dass nunmehr wiederholt deutlicher Ungehorsam gezeigt wurde und der Soldat trotz erheblicher Disziplinarmaßnahme weiter Ungehorsam bleibt.
Da wird man schon aus Gründen der Generalprävention eine Entlassung anstreben.
Entschieden wird es natürlich vom zuständigen Truppendienstgericht.
Such dir schon einmal einen neuen Job. Die Bundeswehr wird dich entlassen.
Ich versteh das immer nicht. Jeder Soldat wird (meist mehrfach) darüber belehrt, welche Konsequenzen der Konsum von Btm im und außer Dienst hat und trotzdem wird da munter weiter gemacht. Selbst eine gerichtliche (!) Disziplinarmaßnahme (Beförderungsverbot) hat hier nicht gefruchtet. Schade eigentlich, dass er bereits im 5. Dienstjahr ist, sonst wäre er schon nach § 55(5) SG draußen.
Bei wiederholten Straftaten kommt durchaus eine Entfernung aus dem Dienst in Betracht. Man müsste aber mehr Informationen haben.
Es wird von beförderungssperre geredet, was heißt das? Gab es etwa schonmal ein gerichtliches Disziplinarverfahren? Wann war das?
Die Antwort ist im Ergebnis ja, man kann aus dem Dienstverhältnis entfernt werden, natürlich auch nach dem 4. Dienstjahr, durch ein Truppendienstgericht. Ob Ihnen das blüht? Glaskugel ist defekt, aber ausgeschlossen ist es jedenfalls nicht.