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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09

Titel: 40 Std. Woche
Beitrag von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Guten Tag Kameradinnen und Kameraden,


ich habe eine Frage bezüglich der 40. Std. Woche.

Ich habe bereits seit 7 Monaten die 40. Std Woche und genieße sie auch. Nun hat mein neuer ZgFhr befohlen mir einen Tag in der Woche auszusuchen an dem ich die 1 Stunde eher gehen kann.

Er sagte mir auch dass es danach nicht mehr möglich sei diesen Tag zu tauschen bzw. das ich mindestens 4 5 oder 6 Monate diesen angegeben Tag nutzen muss.
Ist das erlaubt ? Hat dieser Befehl Gültigkeit ? Falls nein, welche Rechtsvorschriften stehen mir zur Verfügung ?

Und noch etwas.

Letzte Woche war es mir aus Dienstlicher Sicht nicht möglich den befohlenen Donnerstag 1 Std. eher abzuhauen, dürfte ich dann Theoretisch auf den Freitag ausweichen und eine Stunde am Freitag eher gehen ? Also muss er auch dafür Sorgen dass ich mich an die 40 Std. halten kann ?
Titel: Antw:40 Std. Woche
Beitrag von: Andi am 20. Juli 2017, 16:15:57
Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Ich habe bereits seit 7 Monaten die 40. Std Woche und genieße sie auch.

Ich frage mich ehrlich gesagt wie du das tust, wenn offenbar gar nicht geregelt ist in welcher Form die Stunde weniger Dienst angesetzt wird.

Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Nun hat mein neuer ZgFhr befohlen mir einen Tag in der Woche auszusuchen an dem ich die 1 Stunde eher gehen kann.

Der ist schon mal der völlig falsche Ansprechpartner.
Nachdem du bei deinem Disziplinarvorgesetzten die 40 Stunden Woche beantragt hat muss dieser dir eine klare Vorgabe machen in welcher Form die 60 Minuten weniger Dienst pro Woche zu leisten sind. Dies kann auf unterschiedliche Arten geschehen, aber in jedem Fall verbindlich und mit Beteiligung der VP.
Die gängigste Form der Regelung ist eine Grundsatzregelung für alle Angehörigen der Einheit, die eine 40 Stundenwoche haben. Diese kann z.B. die Arbeitszeit von Montag bis Dienstag um 15 Minuten reduzieren oder am Freitag um eine Stunde - das sind Beispiele, das ist keine abschließende Aufzählung. Ergänzend dazu kann es für einzelne Soldaten eine abweichende Arbeitszeitvereinbarung geben, die auf den ganz speziellen Fall zugeschnitten ist - immerhin können die Gründe für die 40 Stundenwoche ja durchaus schwerwiegend sein (z.B. pflegebedürftige Person im Haushalt).
Es ist aber genauso möglich für jeden Soldaten eine individuelle Arbeitszeitvereinbarung zwischen Disziplinarvorgesetztem und Soldaten abzuschließen - das muss der Disziplinarvorgesetzte für sich entscheiden. Ganz wichtig: In jedem Fall ist die VP oder je nach Beteiligungsform der Personalrat zu beteiligen. Die Beteiligung kann nicht abgelehnt werden.

Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Er sagte mir auch dass es danach nicht mehr möglich sei diesen Tag zu tauschen bzw. das ich mindestens 4 5 oder 6 Monate diesen angegeben Tag nutzen muss.
Ist das erlaubt ? Hat dieser Befehl Gültigkeit ? Falls nein, welche Rechtsvorschriften stehen mir zur Verfügung ?

Sowas ließe sich natürlich vereinbaren. Wenn die Stunde jede Woche am Donnerstag wegfällt, dann tut sie dies auch, wenn an diesem tag ein feiertag ist. Aber wie gesagt: Der Zugführer hat in dem Bereich nichts zu melden, sondern Befehle seines Disziplinarvorgesetzten umzusetzen!

Zitat von: Concorde57 am 20. Juli 2017, 15:59:09
Letzte Woche war es mir aus Dienstlicher Sicht nicht möglich den befohlenen Donnerstag 1 Std. eher abzuhauen, dürfte ich dann Theoretisch auf den Freitag ausweichen und eine Stunde am Freitag eher gehen ? Also muss er auch dafür Sorgen dass ich mich an die 40 Std. halten kann ?

Die Anordnung von Mehrarbeit muss unter Beteiligung der VP erfolgen. Hierbei hat auch eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung zu der Umsetzung von Dienstzeitvereinbarungen mit Einzelfallprüfung zu erfolgen!

Gruß Andi