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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Dean14 am 22. Juli 2017, 12:59:33

Titel: Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: Dean14 am 22. Juli 2017, 12:59:33
Moin,

aufgrund der Umstände in meiner Einheit wurde ich (wie die anderen FWDL) komplett von der Verpflegung befreit und frage mich nun, wie hoch der Satz für das Verpflegungsgeld ist. Ich habe gehört, dass der Soldat den doppelten Tagessatz erstattet bekommt, wenn er einen ganzen Tag nicht an der Verpflegung teilnimmt. Dafür finde ich nun aber keinen Beleg. Ist das also nur mal wieder so eine Legende, die sich unter FWDL erzählt wird oder ist da was dran?

Danke im Voraus

Dean
     
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: CIRK am 22. Juli 2017, 15:57:44
FWDL, die von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreit sind oder denen die Gemeinschaftsverpflegung nicht bereitgestellt werden kann, erhalten als Verpflegungsgeld für die Tagesverpflegung den Tagessatz des nach der SvEV festgesetzten Wertes für den Sachbezug Verpflegung. Für eine Mahlzeit erhalten sie den entsprechenden Teilbetrag.

Für das Jahr 2015 war gemäß der SvEV der Tagessatz auf 7,63 € festgelegt. Der Satz für das Frühstück beträgt dabei 1,63 € und für das Mittag- und Abendessen jeweils 3,-- €.

2017 wird es vermutlich ähnlich aussehen. Ihr KpFw sollte Ihnen sicher die aktuelle Lage darlegen können.
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: Andi8111 am 22. Juli 2017, 16:39:38
F1,79M3,17,A3.17=8,04€
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: StOPfr am 22. Juli 2017, 17:12:18
Mit der Qualität steigen die Preise  ;)!
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: Dean14 am 24. Juli 2017, 14:41:36
Danke für die Antworten!

Also war der doppelte Tagessatz wohl nur ein Märchen unter FWDL, dem ich auf den Leim gegangen bin.

Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: KlausP am 24. Juli 2017, 15:13:11
Bis vor ein paar Jahren war das ja auch noch so. Wann das evtl. geändert wurde kann ich aber nicht sagen.
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: Dean14 am 24. Juli 2017, 18:05:57
Aha. Da liegt also der Hase im Pfeffer. Bin auch der Meinung das von einem DBwV-"Vertreter" so gehört zu haben.
Titel: Antw:Höhe des Verpflegungsgeldes für FWDL
Beitrag von: Tommie am 24. Juli 2017, 20:06:28
Nachdem ich am letzten Standort auch ein paar FWDLer hatte, die vor exakt dieser Problematik standen, kann ich hier ein wenig weiter helfen ;) : Richtig ist, dass der reguläre Verpflegungssatz bei € 8,04 am Tag liegt. Wenn am Standort keine Möglichkeit besteht, Verpflegung einzunehmen, bekommen die von der Teilnahme an der Gemeinschaftsverpflegung befreiten FWDLer den erhöhten Verpflegungssatz von 150 % ausgezahlt, also € 12,06 am Tag!