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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: RockStylez am 27. Juli 2017, 23:17:50

Titel: Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: RockStylez am 27. Juli 2017, 23:17:50
Hallo,

ich war SAZ 8 von 01.06-12.13. A5 E 4
Ich gehe wieder zum Bund als SG UA ab dem 1.10.17 als Wiedereinsteller in die AGA.
Behalte ich nun meine alte Berechnung des Soldes bei oder ändert sich was.

Mit freundlichen Grüßen
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2017, 04:25:42
Jein. Du wirst als A5 besoldet, das richtet sich ja nach deinem Dienstgrad.
Deine Erfahrungsstufe richtet sich nach deiner Vordienstzeit.
Somit
EF1=2J
EF2=3J
EF3=3J
Du wirst mit EF 4 eingestellt werden. Das ist aber Zufall, dass es der vorigen entspricht. Bei nur 4 Jahre Vordienstzeit wäre es weniger geworden.
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: RockStylez am 28. Juli 2017, 06:14:17
Ah ok danke. Das Alter hat ja anscheinend nichts mit der Erfahrungsstufe zu tun da ich ja 31 bin und vor 11 Jahren eingezogen wurde. Ich bekam die 4 in der BFD Zeit. Wird diese mit dazugerechnet oder fällt die bei der Neuberechnung hinten weg? Lg
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2017, 11:01:31
Vordienstzeit = 8 Jahre, somit siehe meine o.a. Rechnung.
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Chakou am 03. August 2017, 16:42:56
Hi,

eine kurze Frage bitte. Ich war von 04/04 - 03/08 beim Bund und bin als Sg ausgeschieden. Am 01.11 fange ich als Stuffz/fa an. Zu meiner Frage weiß einer zufällig welche Eingruppierung und Erfahrungsstufe ich bekomme?

gruß chakou
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: KlausP am 03. August 2017, 16:58:29
Was meinen Sie mit "Eingruppierung"? Die Besoldungsgruppe? StUffz A6.
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Tschakou am 03. August 2017, 17:08:26
Ja das meine ich und ich weiß leider nicht welche Erfahrungsstufe ich bekomme. Ich werde im Oktober 34.

Kann mich über Handy nicht einlogen  :(
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Ralf am 03. August 2017, 18:02:50
Da wird dann berechnet werden unter Einbeziehung der Vordienstzeit, von Ausbildungszeiten und Zeiten, in denen du in deinem Beruf auch beschäftigt warst (siehe §27 BBesG).
Das Alter ist unwichtig.
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Chakou am 03. August 2017, 18:51:01
So ich habe es mir gerade angeschaut und verstehe es nicht ganz. Ich war 4 Jahre ABC/SE Soldat, 28 Monate dauerte meine Ausbildung zum Chemielaborant. In den Beruf arbeite ich bisher über 3 jahre. Laut meiner Rechnung wäre meine Erfungsstufe 3 oder?

gruß chakou
Titel: Antw:Wiedereinsteller und Erfahrungsstufe
Beitrag von: Ralf am 03. August 2017, 19:45:36
Falls 4+2+3 Jahre= 9 Jahre angerechnet werden?
Ich schlage vor, dass Bewerber ihre EF selbst "berechnen" müssen und so eingestuft werden. Da würde Die Bw schon Geld sparen.