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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Opa_Hagen am 28. Juli 2017, 08:22:43

Titel: Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 28. Juli 2017, 08:22:43
Moin Kameraden,

ich gehe nächste Woche (als Reservist) in den Einsatz als MatDispoFw Bw TrpFhr SK.
Mein Chef meinte nun, als OMaat hätte ich nicht soviel "Durchschlagskraft" auf diesem DP und hat gemäss A2-1300/0-0-2 / 3.8.3, einen Antrag gestellt auf Verleihung zeitweilig höherer Dienstgrad. DP ist ja offen bis StBtsm bzw. StFw.
3.8.3. spricht ja eindeutig von Lebens- und Berufs"erfahrung" - hat hier jemand Erfahrung bzw. Ausführungsbestimmungen zur Hand? Nein, ich habe keinen Meister/ Fachkaufmann, habe nur 30 Jahre Berufserfahrung als "Geselle" (Logistikkaufmann) und über 1000 RDL Tage auf entsprechenden DP. Habe auch schon auf DP MatDispoFw gearbeitet.

Gruss

Hagen
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 28. Juli 2017, 10:00:34
Laufbahnprüfung abgelegt?
ATB in der Ebene vorhanden?

Was war das Ergebnis des Antrages auf Laufbahnwechsel?
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 28. Juli 2017, 10:06:56
Moin F_K,

wenn das alles vorhanden wäre, könnte man ja auf das Konstrukt gemäss 3.8.3 verzichten und aus dem "zeitweilig" ein "endgültig" machen. Da muss sich ja jemand etwas dabei gedacht haben mit dieser Formulierung.

Gruss


Hagen
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: BSG1966 am 28. Juli 2017, 10:24:48
Man verzeihe meine Kenntnis der Vorschriftslage - aber kann man einem für nen begrenzten Zeitraum nicht auf die Schulter packen (lassen), egal was für ATB und Laufbahnprüfung man hat?!
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 28. Juli 2017, 10:41:17
Moin BSG1966,

die zivilen Köche gehen ja auch meist als SU in den Einsatz, und ich vermute mal nicht, dass die 50jährigen Kolleginnen je einen Uffz Lg  gesehen haben;)
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2017, 11:14:46
Bei Zivilpersonal (sowohl bei Angestellten als auch bei Beamten) ist das ja auch anders geregelt. Die gehen grundsätzlich im Soldatenstatus (Stichwort "Kombattantenstatus") in eine besondere Auslandsverwendung und dann in der Regel mit dem niedrigsten Dienstgrad, die der Einsatz-Dienstposten in der SBL hergibt.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: mmg am 28. Juli 2017, 12:50:16
Wofür braucht ein MatDispoFw "Durchschlagkraft"?  :o
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: justice005 am 28. Juli 2017, 12:55:59
Bei Beamten ist es einfach: Die kriegen den militärischen Dienstgrad, der ihrer Besoldungsgruppe entspricht.
Bei Angestellten im ÖD wird es ähnlich laufen, da kann man auch über die Ebenen des Tarifs eine Vergleichbarkeit erzielen.

Was ist nicht weiß, ist wie es bei Zivilisten von außerhalb geregelt ist, aber ich vermute, es ist bei denen so, wie KlausP gesagt hat. Zumindest würde das Sinn ergeben.

Der Fall des Fragestellers ist aber seltsam und für mich nicht nachvollziehbar. Soldaten erhalten meines Wissens nach nur dann einen höheren Dienstgrad, wenn sie auf einem Dienstposten verwendet werden, der einen höheren Dienstgrad voraussetzt. Ist zum Beispiel ein Dienstposten zwingend mit A16 geschlüsselt und ich habe nur einen Oberstleutnant A15, der für diesen Dienstposten in Frage kommt, dann wird dieser Oberstleutnant zeitweilig für die Dauer des Einsatzes zum Oberst ernannt.

Wenn aber der Dienstposten ohnehin für mehrere Dienstposten geschlüsselt ist und ich habe einen Soldaten, der einen der möglichen Dienstgrade besitzt, dann besteht kein Grund, diesem einen höheren Dienstgrad zu verleihen. Das Argument mit der "Durchschlagskraft" wird dem BAPersBw wohl kaum genügen.

Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: BSG1966 am 28. Juli 2017, 17:45:12
hm, soviel ich weiß, wurden aber auch schon Oberste zum General für die Dauer des Einsatz ernannt um international "auf Augenhöhe" agieren zu können?!
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: mmg am 28. Juli 2017, 17:53:50
Die Oberste standen i.d.R. auch später zur Beförderung zum General an.
Für einen MatDispoFw und in dieser Konstellation des TE überhaupt nicht notwendig und nachzuvollziehen.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: KlausP am 28. Juli 2017, 18:32:55
Sehe ich auch so. Wenn ein UoP im normalen Dienstgeschaeft seinen Feldwebel vertritt, weil der auf Lehrgang, im Einsatz oder länger krank ist wird ihm auch nicht ein vorläufiger höherer Dienstgrad verliehen.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 28. Juli 2017, 19:26:35
... und 30 Jahre Geselle ist welcher Dienstgrad?

Genau - StUffz / Obermaat.

Wenn mir so was dienstlich zu Ohren käme, würde ich melden und eine Schadensbearbeitung einleiten - da geht es um erhebliche Summen.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 28. Juli 2017, 19:52:56
ZitatDie Oberste standen i.d.R. auch später zur Beförderung zum General an.
Richtig.
Bei nem Fw von fehlender "Durchschlagskraft" zu sprechen, hmm naja.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: bayern bazi am 29. Juli 2017, 12:27:12
Zitat von: Ralf am 28. Juli 2017, 19:52:56
Bei nem Fw von fehlender "Durchschlagskraft" zu sprechen, hmm naja.

würde ich jetzt nicht so stehen lassen - gerad bei Multinationalen Einheiten / Stellen

wenn man bedenkt, das in einigen Armeen der Mensch erst ab  OR 8  was zählt - dann kann ich schon verstehen wenn ein "nur" SU evtl auf OR 6 oder 7 hochgeputscht (Temporär Rank) werden soll

hatte ja damals (TM) ja selber die Erfahrung bei den Franzosen in Mostar gemacht - und da war ich ja auch "nur" OR 7 - und hatte am Anfang einige Kämpfe mit den 8ern ;) - wenn da jetzt "nur" ein SU (OR 5 ) ankommt und was braucht - na ja
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Ralf am 29. Juli 2017, 14:06:20
Das ist aber unabhängig vom Dienstgrad. Wir waren ja fast zeitgleich dort und mir ging es als OF 1 nicht anders. Wäre ich OF 2 gewesen, wäre besser gewesen OF 3 zu sein usw.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: miguhamburg1 am 29. Juli 2017, 14:21:39
Die einzige Verwendungen, in denen temporäre Dienstgrade vergeben wurden, waren die auf der Generalsebene, und zwar genauer gesagt, Brigadekommandeure im Balkaneinsatz. Und zwar weniger wegen der gewünschten "Durchschlagskraft", sondern vielmehr, weil das eine Vorgabe der NATO war. Da die Bundeswehr meines Wissens nach die einzige Armee des Bündnisses ist, die Plan- und Haushaltsstellen trennt, musste also für BrigKdr, die zunächst mit Übernahme des Kommandos auf eine B-3-HH-Stelle eingewiesen wurden, bis sie zur Beförderung zum BrigGen heranstanden und in den Einsatz kommandiert wurden, die "temporäre Führung" des geforderten Dienstgrades BrigGen ermöglicht werden.

Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: mmg am 29. Juli 2017, 14:56:38
Nicht nur im Balkaneinsatz sondern auch in Afghanistan wurden temporäre Dienstgrade vergeben.
Und es waren nicht nur Brigadekommandeure sondern auch auch andere Dienstposten im Rang eines Generals.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Tommie am 29. Juli 2017, 16:27:08
Der General, den wir mal bei UNAMA hatten, der hatte einen Temporary Rank! Könnte General Brinkmann gewesen sein, aber nagelt mich jetzt nicht darauf fest ...
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: mmg am 29. Juli 2017, 16:56:40
Dass temporäre Dienstgrade für den Auslandeinsatz gibt, dürfte nun bekannt sein. Weitere Aufzählung aller Generale und deren Einsätze bringt keinen weiter.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Bemerkung der Vorschrift, wann ein temporärer Dienstgrad in Bertracht kommt.
Nämlich dann, wenn der Reservist über die vorgegebenen Bildungsvoraussetzungen, über Ausbildungen und Erfahrungen verfügt, die für die vorgesehene Verwendung von besonderer Bedeutung sind.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 31. Juli 2017, 07:37:25
Moin Kameraden,

nachdem ich nun jede Menge gelernt habe über aktive Obristen, die dann zeitweilig General wurden, bleibt immer noch die Frage, was gibt die Vorschrift aus dem Eingangspost her. Für Reservisten. Da muss sich ja jemand was bei gedacht haben, diesen Passus einzufügen. Ansonsten hätte man es ja bei der Regelung der SLV belassen können.
Und ich "vertrete" im Einsatz niemanden, sondern bin eingeplant für diesen DP. Ich vergass zu erwähnen oder hielt es nicht für notwendig, dass ich die MatGrp übernehmen soll. Zum puncto Durchschlagskraft.


Gruss


Hagen
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 31. Juli 2017, 08:46:59
Lieber Hagen,

Du verfügst nicht über die notwendigen Voraussetzungen  (Schulbildung / Berufsausbildung ) - damit kommt ein vorl. Dienstgrad für Dich nicht in Frage.

Warum gibt es die Vorschrift?  Damit z. B.  ein BauIng vorl. Hptm d. R. werden kann - ohne Beorderung und ohne Laufbahnprüfung / Ausbildung. Da gibt es div. Presseberichte aus Einsatzgebieten.
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 31. Juli 2017, 08:55:05
Moin F_K,

alles klar. Aber woher kennst Du meine Schulbildung? Meine Hochschulreife ist sogar in PersWiSys gepflegt, ebenso wie ein (nach fünf Semestern) abgebrochenes Hochschulstudium. Nur am Rande mal, weil Du darauf abgezielt hast.
Aber egal. Kann jetzt und hier geschlossen werden.

Gruss


Hagen
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: F_K am 31. Juli 2017, 08:58:42
Hab ich wohl übersehen - ändert aber nichts am Beruf - daran scheitert es mMn weiterhin.

Viel Soldatenglück im Einsatz.

(Da gibt es schon die Zuziehung mit Dienstgrad,  oder?)
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 31. Juli 2017, 10:02:08
Ja, gibt es alles schon. Auch Flug... oder Fluch?!? Hab fast 600km Anfahrt zum Flughafen... und dann noch Abflug 0800. Hätt ich ja gleich mit Auto in den Einsatz verlegen können ;)
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: wolverine am 31. Juli 2017, 10:28:31
Wenn der Dienstgrad auf der Zuziehung steht, verstehe ich aber die Frage nicht wirklich. Dann stand doch bereits fest, in welchem Dienstgrad man dort teilnimmt und die beteiligten Stellen fanden das auch so in Ordnung?! ???
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: Opa_Hagen am 31. Juli 2017, 10:53:43
Moin wolverine,

das ist doch nicht meine "Idee" gewesen, sondern die meines Chefs. Ausserdem ging alles holterdiepolter. Zwischen Einplanung und IN keine 20 Tage.

Gruss

Hagen
Titel: Antw:Auslandsverwendung / zeitweilig höherer Dienstgrad
Beitrag von: LwPersFw am 31. Juli 2017, 15:05:42
Vielleicht hilft dies ja weiter...

3.4 Besondere Auslandsverwendungen

3.4.3 Ergänzende Festlegungen

3.4.3.1 Dienstgradführung und Beförderung

3141. Die Verwendung in einer besonderen Auslandsverwendung ist keine Beorderung. Eine
Beförderung nur aufgrund einer Verwendung in einer besonderen Auslandsverwendung erfolgt daher
nicht.

3142. Für beorderte Reservistinnen und Reservisten wird die im Rahmen einer besonderen
Auslandsverwendung abgeleistete Dienstzeit für eine Beförderung nur angerechnet, wenn die in der
A-1340/49 geforderten Voraussetzungen bezüglich Bewertung und Verwendung erfüllt werden.

Aufgaben in einer besonderen Auslandsverwendung werden grundsätzlich mit dem verliehenen, einem
zeitweiligen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad
wahrgenommen.


Die Dotierung der Verwendung in der besonderen Auslandsverwendung hat keine
Auswirkungen auf die Höhe des Dienstgrades.

3143. Personen, die aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung für eine besondere Auslandsverwendung
ausgewählt werden, aber nicht beordert sind oder werden möchten, kann ein zeitweiliger
höherer Dienstgrad gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SLV für die Dauer der Verwendung im Ausland
verliehen werden, sofern ein der wahrzunehmenden Funktion entsprechender oder höherer Dienstgrad
nicht bereits verliehen worden ist.

Die Höhe des zeitweiligen Dienstgrades und das Verfahren für die Verleihung richten sich nach den Bestimmungen für die Dienstgradführung und Verleihung von Dienstgraden an Reservistinnen und Reservisten.

Also Abschnitt 3.8 der Vorschrift...

3.8.3 Verleihung zeitweilig höherer Dienstgrade

3.8.3.1 Grundsätze und Verfahren

3325. Reservistinnen und Reservisten leisten grundsätzlich Dienst im verliehenen Dienstgrad.

Reservistinnen und Reservisten, die aufgrund von in Lebens- und Berufserfahrung erworbener
Eignung für eine besondere Auslandsverwendung eingeplant werden, kann ein zeitweilig höherer
Dienstgrad nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der SLV für die Dauer der besonderen Auslandsverwendungen
und den jeweils damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen zur Ausbildung verliehen werden.

Die Höhe des zeitweilig zu verleihenden höheren Dienstgrades richtet sich nach der Dotierung
vergleichbarer Dienstposten in der VstkgRes oder vergleichbarer Beorderungsmöglichkeiten
der PersRes, für deren Besetzung die Bewerberin oder der Bewerber im Falle einer
Beorderung bei Berücksichtigung des bei einer Einstellung als Offizier der Reserve (§ 43 Abs 3 der
SLV) oder Unteroffizier der Reserve (§ 22 Abs. 5 der SLV) vorgegebenen Bildungs- und
Berufsabschlusses in Betracht käme.

3326. Die Dotierung der in einer besonderen Auslandsverwendung wahrzunehmenden Aufgabe
hat keinen Einfluss auf die Höhe des zeitweilig zu verleihenden höheren Dienstgrades.

Die Anträge sind BAPersBw vorzulegen. BAPersBw prüft und bewertet die im Antrag gemachten Angaben.

Es prüft darüber hinaus – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den KarrC Bw –, ob alternativ
geeignete ausgebildete Reservistinnen und Reservisten zur Verfügung stehen.
BAPersBw ist auch zuständig für die Verleihung der zeitweilig höheren Dienstgrade.

3.8.3.2 Maßnahmen nach Entscheidung über die Verleihung eines zeitweilig höheren Dienstgrades

3327. Wird der Verleihung eines zeitweilig höheren Dienstgrades durch BAPersBw VI nicht oder
abweichend von der Antragstellung zugestimmt, informiert die DSt, die die Verleihung beantragt hat,
die Bewerberin oder den Bewerber. Nach Zustimmung zur Verleihung eines zeitweilig höheren
Dienstgrades sind die für die Heranziehung zu den geplanten Dienstleistungen erforderlichen
Maßnahmen von der Dienstleistungsdienststelle und den KarrC Bw durchzuführen. Soldatinnen bzw.
Soldaten und Ungediente, denen ein zeitweilig höherer Dienstgrad verliehen wird, sind durch
BAPersBw schriftlich darauf hinzuweisen, dass das Recht, diesen Dienstgrad zu führen, mit Ende der
Verwendung (unter Nennung des Datums) entfällt und der Dienstgrad auch nicht mit dem Zusatz ,,d. R."
weitergeführt werden darf (Muster siehe GAIP). Darüber hinaus ist der Dienstgrad anzugeben, den
die Soldatin oder der Soldat nach Fortfall des zeitweilig höheren Dienstgrades führen darf. Dies ist
der vor der Verleihung des zeitweilig höheren Dienstgrades endgültig verliehene Dienstgrad.


Wenn also "der Chef" dies will ... muss er prüfen, ob die o.g. Sachverhalte zum Tragen kommen...

...und wenn ja ... einen entsprechenden Antrag beim BAPersBw stellen.