Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Apfelgruen am 02. August 2017, 18:05:01

Titel: Trennungsgeld
Beitrag von: Apfelgruen am 02. August 2017, 18:05:01
Hey Leute,

mich interessiert es, ob jemand einen ähnlichen Fall hat wie meiner.
Hinweg sind knapp 29,5 Km und der Rückweg nach hause sind knapp 32 Km.

Trennungsgeld wurde mir nicht mehr zugesagt aufgrund der 29,5 Km.
Der Rückweg wird nicht berücksichtigt.

Gibt es irgendwelche Erfahrungen, ob man es doch so drehen kann, sodass man wieder TG bekommt ?

Leine Grüße
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Mike Brisket am 02. August 2017, 18:22:24
Drehen??? Wie soll man das verstehen?
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Flexscan am 02. August 2017, 18:31:41
bescheissen betrügen such dir was aus.

Nein kann man nicht.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Apfelgruen am 02. August 2017, 18:38:35
Drehen war falsch ausgedrückt.
Ich meine, da der Rückweg über 30Km ist.. Könnte die das eigentlich bewilligen.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: KlausP am 02. August 2017, 18:50:57
Haben Sie einen schriftlichen ablehnenden Bescheid auf Ihren Antrag bekommen? Falls ja, hat der ja eine Rechtsbehelfbelehrung und danach können Sie dann vorgehen.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Apfelgruen am 02. August 2017, 19:00:02
Auf meiner Versetzung steht, da ich nun im "Einzugsgebiet" wohne bin ich nicht mehr TG berechtigt.

Dane für Ihre Antwort.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Andi8111 am 02. August 2017, 21:34:50
Was wollen Sie denn? Jetzt wohnen Sie im Einzugsgebiet und pendeln. Die Fahrtkosten können Sie steuerlich geltend machen aber TG erhalten Sie nicht.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: 200/3 am 03. August 2017, 03:16:15
Wie sieht es denn mit dem ÖPNV aus? Ist damit morgens pünktlich der Dienstort zu erreichen und kommt man nach Dienst in "angemessener" Zeit nach Hause? Stichwort "regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel" in der TGV...
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: Andi8111 am 03. August 2017, 07:22:02
Die TGV greift nicht, da rechtmäßig abgelehnt.
Titel: Antw:Trennungsgeld
Beitrag von: 200/3 am 03. August 2017, 10:28:59
D'accord, mein Fehler, ich hatte das durcheinander gehauen, bei mir ging es damals nur um die Frage ob TG nach §3 oder nach §6 als der ÖPNV für die Entscheidung wichtig war.