Hey Leute,
mich interessiert es, ob jemand einen ähnlichen Fall hat wie meiner.
Hinweg sind knapp 29,5 Km und der Rückweg nach hause sind knapp 32 Km.
Trennungsgeld wurde mir nicht mehr zugesagt aufgrund der 29,5 Km.
Der Rückweg wird nicht berücksichtigt.
Gibt es irgendwelche Erfahrungen, ob man es doch so drehen kann, sodass man wieder TG bekommt ?
Leine Grüße
Drehen??? Wie soll man das verstehen?
bescheissen betrügen such dir was aus.
Nein kann man nicht.
Drehen war falsch ausgedrückt.
Ich meine, da der Rückweg über 30Km ist.. Könnte die das eigentlich bewilligen.
Haben Sie einen schriftlichen ablehnenden Bescheid auf Ihren Antrag bekommen? Falls ja, hat der ja eine Rechtsbehelfbelehrung und danach können Sie dann vorgehen.
Auf meiner Versetzung steht, da ich nun im "Einzugsgebiet" wohne bin ich nicht mehr TG berechtigt.
Dane für Ihre Antwort.
Was wollen Sie denn? Jetzt wohnen Sie im Einzugsgebiet und pendeln. Die Fahrtkosten können Sie steuerlich geltend machen aber TG erhalten Sie nicht.
Wie sieht es denn mit dem ÖPNV aus? Ist damit morgens pünktlich der Dienstort zu erreichen und kommt man nach Dienst in "angemessener" Zeit nach Hause? Stichwort "regelmäßig verkehrende Verkehrsmittel" in der TGV...
Die TGV greift nicht, da rechtmäßig abgelehnt.
D'accord, mein Fehler, ich hatte das durcheinander gehauen, bei mir ging es damals nur um die Frage ob TG nach §3 oder nach §6 als der ÖPNV für die Entscheidung wichtig war.