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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Joker88 am 04. August 2017, 14:16:56

Titel: PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 14:16:56
Mahlzeit Kameradinnen und Kameraden, vorab ist bitte nur im ernst gemeinte Informationen und nicht irgendwelchen blöden Sprüchen.



Ich benötige wirklich dringend Rat weil ich absolut nicht mehr weiter weiß.

Zu mir,  ich bin Saz 12 im 10ten Dienstjahr und hab die BFD Wandeloption in Anspruch genommen.

Da ich in einem "Sicherheitsempfindlichen " Bereich diene, wurde im Jahr 2015 eine ü2 vs + Sabotageschutz durchgeführt ohne jeglichen Auflagen.

Seit ca 9 Monaten habe ich plötzlich die Auflage bekommen einmal im Jahr Kontoauszüge offen zu legen  (Hintergrund hierfür, mir gehören ca 25% meines Elternhauses, da mein Vater noch während der Finanzierungsphase verstorben ist und meine Mama  Rate nicht alleine stemmen konnte.
Da ich nicht wollte dass meine kleinen brüder ihr Elternhaus verlieren, stemmte ich 3 Jahre die Finanzierung mit.)
Meine Mama ist 2015 an Krebs erkrankt und das Haus musste aufgegeben werden und Zwangsversteigert werden, da ich es selbst nicht mehr stemmen konnte. (Dienstort - Wohnort Mama 800km) deswegen besitze ich auch selbst eine Wohnung.

Diese Angaben stehen auch seit neuesten in meiner Sicherheitsakte da ich wegen diesen Vorfalles ein Gespräch mit meinem s2 und den MAD führen musste.


Nun zu meinem eigentlichen Problem, die Informationen wurden vermutlich von meinem s2 fw oder s1offz  (die 2 sind auch sehr dicke miteinander) weiter getragen....
So dass mich Leute aus meiner Einheit daraus angesprochen haben warum ich denn Sicherheitsauflagen hätte?!

Seit Monaten ist das getuschel hinter meinem Rücken groß, als ich beide darauf ansprach kam nur ein "das weiß ich auch nicht wie solche Informationen nach außen getragen werden können "

Jedenfalls ist mein Vertrauen diesen 2 Dienstgraden in "Vorbildfunktion " komplett zerstört und ich kann es irgendwie nicht mehr mit mir selbst vereinbaren dass ich meinen s2 meine Kontoauszüge offen lege.
Woher ich mir sicher bin dass es jemand von diesen 2 Personen war? Ein ziemlich guter Freund arbeitet in jener der zwei Abteilungen und hatte gehört als beide nen Spruch im Aufenthaltsdauer abgelassen haben und spöttisches gelächter zu hören war....

Ich habe bereits mit meinem Spieß darüber geredet weil mich dieses Thema echt fertig macht, der hat aber auch nur den Tipp zum Platz der Republik zu schreiben und einen Datenschützer zu beauftragen.


Versteht mich bitte nicht falsch ich habe absolut nichts zu verheimlichen aber wie jeder weiß,  werden immer wieder Sachen dazu erfunden, so soridht sich momentan herum ich würde bei Rock am Ring Pfandflaschen sammeln um mir meinen Urlaub zu finanzieren....

Welche Tipps könnt ihr mir geben?
Ich bin wirklich am Ende und weiß nicht mehr was ich machen soll...für mich ist es jeden Tag eine Qual zum Dienst zu gehen da ich mich mittlerweile wirklich wie Dreck fühle und man mich auch so ansieht....

MkG


Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. August 2017, 14:21:47
Wie wäre es mit einer Beschwerde gegen Ihr S2Personal? Nur von dort kann diese Infoverbreitet worden sein.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 14:23:13
Sorry für die Fehler im Text aufn Smartphone ist die Seite bisschen unübersichtlich:(
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 14:28:14
Zitat von: miguhamburg1 am 04. August 2017, 14:21:47
Wie wäre es mit einer Beschwerde gegen Ihr S2Personal? Nur von dort kann diese Infoverbreitet worden sein.

Über den Dienstweg?
Fällt Flach, unser Kommandeur sein direkter Chef ist leider eine ziemliche Flachzange der das Problem mit dem "u böser s2 feldwebel" versucht aus der Welt zu schaffen..alles andere wäre Arbeit und kurz vorn Ruhestand zu viel Arbeit.

Mir bleibt nur die Beschwerde über den Wehrbeauftragten...jedoch dauert dies Ewigkeiten
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: dunstig am 04. August 2017, 14:34:22
Zitat"u böser s2 feldwebel" versucht aus der Welt zu schaffen..alles andere wäre Arbeit und kurz vorn Ruhestand zu viel Arbeit.
Bei einer schriftlich (oder auch mündlich) eingelegten Beschwerde gemäß WBO bleibt dem Chef aber nicht viel anderes übrig, als Ermittlungen aufzunehmen, die betroffenen Personen zu vernehmen, usw.
Macht er dies nicht oder nur unzureichend, dann wäre direkt die nächste Beschwerde gegen den Chef fällig. Das Beschwerdespiel kann sehr schnell seinen Weg weit nach oben gehen. ;)

ZitatMir bleibt nur die Beschwerde über den Wehrbeauftragten...jedoch dauert dies Ewigkeiten
Hmm nö.

Aber mal ganz abgesehen von der Dauer, ist dies hier ein typischer Fall für eine Beschwerde. Was der Wehrbeauftragte da aus Berlin von "oben nach unten" ermitteln soll und welchen Vorteil das gegenüber einer Beschwerde hätte, erschließt sich mir nicht.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 14:44:41
Zitat von: dunstig am 04. August 2017, 14:34:22
Zitat"u böser s2 feldwebel" versucht aus der Welt zu schaffen..alles andere wäre Arbeit und kurz vorn Ruhestand zu viel Arbeit.
Bei einer schriftlich (oder auch mündlich) eingelegten Beschwerde gemäß WBO bleibt dem Chef aber nicht viel anderes übrig, als Ermittlungen aufzunehmen, die betroffenen Personen zu vernehmen, usw.
Macht er dies nicht oder nur unzureichend, dann wäre direkt die nächste Beschwerde gegen den Chef fällig. Das Beschwerdespiel kann sehr schnell seinen Weg weit nach oben gehen. ;)

ZitatMir bleibt nur die Beschwerde über den Wehrbeauftragten...jedoch dauert dies Ewigkeiten
Hmm nö.

Aber mal ganz abgesehen von der Dauer, ist dies hier ein typischer Fall für eine Beschwerde. Was der Wehrbeauftragte da aus Berlin von "oben nach unten" ermitteln soll und welchen Vorteil das gegenüber einer Beschwerde hätte, erschließt sich mir nicht.

Keine Ahnung den Tipp gab mir nur mein Spieß.

Ich musste mich in meinen aktiven 10 Jahren noch nie beschweren, deswegen ist das komplettes Neuland für mich.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Jens79 am 04. August 2017, 14:55:12
ZitatFällt Flach, unser Kommandeur sein direkter Chef ist leider eine ziemliche Flachzange der das Problem mit dem "u böser s2 feldwebel" versucht aus der Welt zu schaffen..alles andere wäre Arbeit und kurz vorn Ruhestand zu viel Arbeit.

Für jemanden der sich über blödes Geschwätz beschweren will, ziehen Sie aber ganz schön übel über Ihre Vorgesetzten her. ::)

Die richtigen Hinweise wurden bereits gegeben. Da Sie dieser aber für entweder zu langwierig oder nicht zielführend halten, müßen Sie wohl damit leben.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 15:05:18
Zitat von: Jens79 am 04. August 2017, 14:55:12
ZitatFällt Flach, unser Kommandeur sein direkter Chef ist leider eine ziemliche Flachzange der das Problem mit dem "u böser s2 feldwebel" versucht aus der Welt zu schaffen..alles andere wäre Arbeit und kurz vorn Ruhestand zu viel Arbeit.

Für jemanden der sich über blödes Geschwätz beschweren will, ziehen Sie aber ganz schön übel über Ihre Vorgesetzten her. ::)

Die richtigen Hinweise wurden bereits gegeben. Da Sie dieser aber für entweder zu langwierig oder nicht zielführend halten, müßen Sie wohl damit leben.

Richtig das Vertrauen zu meinem Vorgesetzten im Stab ist dahin.

Ehm?was daran ist Geschwätze? Es geht darum dass jemand Persdaten weitergibt und Sachen aus der Sicherheitsakte weiterplaudert....! Stellen Sie sich bitte vor, ich würde ihr Beurteilung ohne ihr Einverständnis an Kameraden weiterleiten...wäre nicht so prickelnd oder?
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: OSB am 04. August 2017, 15:08:32
Ich kann mich nur anschließen: Das ist ein typischer Fall für eine offizielle (ich empfehle eine schriftliche) Beschwerde. Und Sie werden sich wundern wie die wirkt, ab einem bestimmten Level der u.U. schnell erreicht ist werden solche Vorkommnisse recht ernst genommen.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: wolverine am 04. August 2017, 16:07:39
Eine Eingabe ist keine Beschwerde! Der Wehrbeauftragte trifft keine rechtsförmigen Entscheidungen. D. h.: das "beste" Ergebnis, dass Sie mit einer Eingabe erreichen könnten, ist, dass es der WBdBT in seinen Bericht aufnimmt. Coole Sache das. ::)
Und ich schließe mich grundsätzlich "Jens" an: über Sie wird geschwätzt; Sie ziehen über Ihren unfähigen Kommandeur her; ihr Kumpel gibt Dienstliches ungefiltert weiter: da beklagt ein Hase die langen Ohren des anderen. :-\
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: HUT am 04. August 2017, 18:35:29
Wenn du noch unschlüssig bist, kannst du ja vielleicht erstmal ein Gespräch mit den entsprechenden Personen vereinbaren, am besten mit der Vertrauensperson als Vermittler. Wenn man solche Leute im direkten Kontakt auf ihr Fehlverhalten hinweist, kann man da eigentlich häufig eine Lösung finden.
Wenn du damit keinen Erfolg hast, kannst du immer noch eine Beschwerde einreichen. Und glaub mir: Wenn sowas auf dem Tisch eines Vorgesetzten landet, wird er sich mit ziemlicher Sicherheit eingehend damit beschäftigen, oder im unwahrscheinlichen Fall die von Dunstig beschriebenen Konsequenzen tragen (das gilt auch kurz vor dem DZE - im Extremfall hätte ein Truppendienstgericht nämlich auch dafür geeignete Mittel und Wege...).

Ansonsten schließe ich mich Ulli und Jens an: Wenn du deinen Vorgesetzten nicht mehr vertraust ist das eine Sache. Sie hier als "Flachzangen" o.ä. zu bezeichnen, spricht dennoch nicht für dich.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 04. August 2017, 18:53:20
Zitat von: HUT am 04. August 2017, 18:35:29
Wenn du noch unschlüssig bist, kannst du ja vielleicht erstmal ein Gespräch mit den entsprechenden Personen vereinbaren, am besten mit der Vertrauensperson als Vermittler. Wenn man solche Leute im direkten Kontakt auf ihr Fehlverhalten hinweist, kann man da eigentlich häufig eine Lösung finden.
Wenn du damit keinen Erfolg hast, kannst du immer noch eine Beschwerde einreichen. Und glaub mir: Wenn sowas auf dem Tisch eines Vorgesetzten landet, wird er sich mit ziemlicher Sicherheit eingehend damit beschäftigen, oder im unwahrscheinlichen Fall die von Dunstig beschriebenen Konsequenzen tragen (das gilt auch kurz vor dem DZE - im Extremfall hätte ein Truppendienstgericht nämlich auch dafür geeignete Mittel und Wege...).

Ansonsten schließe ich mich Ulli und Jens an: Wenn du deinen Vorgesetzten nicht mehr vertraust ist das eine Sache. Sie hier als "Flachzangen" o.ä. zu bezeichnen, spricht dennoch nicht für dich.


Gut ich korrigiere die Aussage mit Flachzange und beschreibe ihn mit nicht Entscheidungsfreudig in wichtigen Aspekten in wichtigen Angelegenheiten.


Gut,  dann werde ich eine Beschwerde schreiben,  denn das Gespräch hatte ich ja bereits Gesucht und dabei kam nichts als Luft heraus....
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: ulli76 am 04. August 2017, 20:27:06
Irgendwie ist deine Reaktion nicht wirklich zielführend.

Also das Gerede ist nun mal in der Welt- warum nicht offensiv damit umgehen und das im passenden Rahmen klarstellen.
Was die Sache mit den Kontoauszügen angeht: Bitte um ein Gespräch mit dem MAD- dann können die ja die Kontoauszüge bekommen.

Und halt Beschwerde- mal davon abgesehen, dass der Sachbearbeiter beim MAD wohl auch große Ohren bekommen wird, wenn einer "seiner" S2 so mit sensiblen Daten umgeht.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: CIRK am 05. August 2017, 09:38:04
Sie sollten auch mal in sich gehen und überlegen, ob die Informationen nicht schlicht und ergreifend durch Sie selbst an die "Öffentlichkeit" gebracht wurden. So freizügig, wie Sie hier mit Informationen umgehen würde mich dass nicht wundern.

Anhand der Schilderungen, die Sie in diesem Thread gegeben haben dürften einige Ihrer Kameraden Sie erkannt haben (hoffentlich nicht auch Ihr Kommandeur).
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Tommie am 05. August 2017, 16:28:15
Zitat von: ulli76 am 04. August 2017, 20:27:06... - mal davon abgesehen, dass der Sachbearbeiter beim MAD wohl auch große Ohren bekommen wird, wenn einer "seiner" S2 so mit sensiblen Daten umgeht.

Ein solches Dienstvergehen, und darum handelt es sich, wenn der S2-Fw (Beispiel!) Inhalte aus der Sicherheitsakte ausposaunt, ist zunächst einmal für dessen Disziplinarvorgesetzten interessant! Und wenn der das richtig würdigt, wird man weiter sehen, denn dann ist der S2-Fw womöglich bald kein S2-Fw mehr ;) !
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zitat von: CIRK am 05. August 2017, 09:38:04
Sie sollten auch mal in sich gehen und überlegen, ob die Informationen nicht schlicht und ergreifend durch Sie selbst an die "Öffentlichkeit" gebracht wurden. So freizügig, wie Sie hier mit Informationen umgehen würde mich dass nicht wundern.

Anhand der Schilderungen, die Sie in diesem Thread gegeben haben dürften einige Ihrer Kameraden Sie erkannt haben (hoffentlich nicht auch Ihr Kommandeur).

Mein guter Heer, ich werde wohl kaum 1:1 die Story wieder geben schon alleine weil mir bewusst ist dass es hier genügend Mitleser gibt:) nicht jeder der kein Offizier ist, ist nicht doof auch wenn es gerne so hingestellt wird.

Zu ihrer Aussage ob es nicht von mir an die Öffentlichkeit gebracht wurde, musste ich schon sehr lachen.

Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 05. August 2017, 18:40:16
*Herr
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: wolverine am 05. August 2017, 20:11:45
Ein wenig albern klingt das jetzt für schon. :-\
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Kestrel am 06. August 2017, 21:14:06
Na ja, ganz so albern klingt das nicht. Also entweder diese Information ist doch auf irgendeine anderen Weise nach draußen gelangt (selber verplappert? aus dem persönlichen Umfeld heraus?) - oder es hat tatsächlich jemand mit Zugang zur Sicherheitsakte sensible Inhalte ausgeplaudert. Dazu scheint es ja sogar einen Zeugen zu geben. Und damit wären wir dann ganz schnell im Bereich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Gerade beim SÜG empfehle ich mal einen Blick in den §37; das lohnt sich...

Die Inhalte einer Sicherheitsakte - gerade solche wie hier beschrieben - sind wie PersDat3 zu behandeln. Entsprechend sind auch Sicherheitsakten zu handhaben und zu schützen. Und auch S1-Personal darf keinen Zugang dazu erhalten, selbst dann nicht wenn es dienstlich zweckmäßig wäre - was hier ja nicht der Fall war. Da wäre ich persönlich auch nicht nur ein wenig sauer...

Hier schon angesprochen wurde die zweckmäßige schriftliche Beschwerde gemäß WBO. Immerhin besteht zumindest seitens des Beschwerten der Verdacht auf eine Straftat; gerade in der jetzigen Situation wird sich kein Disziplinarvorgesetzter gleich welcher Ebene damit die Finger verbrennen wollen. Selber angesprochen wurden der ADSB sowie der GB; beide können recht schwere Hämmer schwingen.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit sich an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) der vorgesetzten Dienststelle wenden; das ist derjenige der den eigenen S2 (ich vermute mal im Btl?) mindestens im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Theoretisch kann man auch mehrere dieser Maßnahmen kombinieren.


@Joker88:
Was sagt denn der eigentliche SiBe / S2 zu dieser Sache, weiß der schon konkret davon? Ich gehe davon aus, dass der S2Fw lediglich der Gehilfe des SiBe ist und in dessen Autrag die Sicherheitsakten bearbeitet. Und ich gehe auch davon aus, dass so ein S2 seinen persönlichen Sicherheitsstatus gerne behält...
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: CIRK am 06. August 2017, 21:19:12
Ganz Ehrlich - ich tippe auf selber verplappert. Wenn dem nicht so ist, dann ganz klar Beschwerde schreiben.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: BSG1966 am 06. August 2017, 21:53:46
Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.

Und dann können Sie endlich wieder stolz und erhobenen Hauptes zum Dienst kommen. Läuft bei Ihnen!
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 07. August 2017, 12:38:40
Zitat von: BSG1966 am 06. August 2017, 21:53:46
Zitat von: Joker88 am 05. August 2017, 18:39:22
Zu Info der Runde, ich habe mir beim Anwalt der mit auf Soldatenrecht spezalisiert ist gestern noch Rat eingeholt, und dies war nicht nur ein Dienstvergehen sondern auch ein offizieller Verstoß gegen den Datenschutz zumal man ihn auch noch Rufmord anhängen kann und da ich einen direkten Zeugen habe wird es wohl nicht mehr nur bei einer beschwerde bei meinem Dienstherren bleiben sondern ich werde den Geheischutzbeauftragten sowie den Datenschutzbeauftragten über diesen Sachverhalt informieren. Sollte dies auch nichts bringen bleibt mir immer noch der zivilrechtliche weg offen.

Und dann können Sie endlich wieder stolz und erhobenen Hauptes zum Dienst kommen. Läuft bei Ihnen!


Nein darum geht es nicht, wenn ich aus meinem Tätigkeitsbereich Informationen ausplaudere und der s2 etc bekommt etwas mit, muss ich mit Konsequenzen rechnen.

Warum soll ich dann in so einen Fall nicht nach ehrlicher Hilfe fragen?

Nein ich habe lediglich damals beim s2 darüber gesprochen weil dieser mich dazu befragt hat als mir die Auflage erörtert wurde.

Es geht nicht darum dass der Kerl seinen Job etc verliert, ein " Entschuldigung ich habe ausversehen die Information ausgeplaudert an den S1 und es kommt nicht wieder vor" würde mir reichen.
Aber man versucht mich permanent für dumm zu halten. Und dies ist nicht der erste Vorfall an diesem Standort an den dienstliche Sachen ausgeplaudert werden.

Dass andere Leute von meinen Auflagen wissen stört mich garnicht so sehr, mich stört dass mir beide ohne jeglichen Scham in das Gesicht lügen.  Einen Fehler kann jeder mal machen, keiner ist perfekt. Aber dann steht man offiziell zu seinem Fehlverhalten und der Drops ist gelutscht.

Das letzte was ist will ist, dass hier jemand seine Uniform ausziehen muss aber man sollte nicht noch Salz in die Wunde streuen und sich hinter den Rücken anderer lustig machen! Es hat niemand im Leben leicht,  jeder trägt seine eigene Last, aber es ist unter aller Kanone sich über das Schicksal einer Person lustig zu machen die seit seinem 20ten Lebensjahr dafür gesorgt  hat dass die Familie trotz schweren Schicksalschlags über die Runden kommt.

Oder lachen Sie Kinder ohne Eltern aus? Ich glaube weniger.....!


Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55
Zitat von: Kestrel am 06. August 2017, 21:14:06
Na ja, ganz so albern klingt das nicht. Also entweder diese Information ist doch auf irgendeine anderen Weise nach draußen gelangt (selber verplappert? aus dem persönlichen Umfeld heraus?) - oder es hat tatsächlich jemand mit Zugang zur Sicherheitsakte sensible Inhalte ausgeplaudert. Dazu scheint es ja sogar einen Zeugen zu geben. Und damit wären wir dann ganz schnell im Bereich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie des Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG). Gerade beim SÜG empfehle ich mal einen Blick in den §37; das lohnt sich...

Die Inhalte einer Sicherheitsakte - gerade solche wie hier beschrieben - sind wie PersDat3 zu behandeln. Entsprechend sind auch Sicherheitsakten zu handhaben und zu schützen. Und auch S1-Personal darf keinen Zugang dazu erhalten, selbst dann nicht wenn es dienstlich zweckmäßig wäre - was hier ja nicht der Fall war. Da wäre ich persönlich auch nicht nur ein wenig sauer...

Hier schon angesprochen wurde die zweckmäßige schriftliche Beschwerde gemäß WBO. Immerhin besteht zumindest seitens des Beschwerten der Verdacht auf eine Straftat; gerade in der jetzigen Situation wird sich kein Disziplinarvorgesetzter gleich welcher Ebene damit die Finger verbrennen wollen. Selber angesprochen wurden der ADSB sowie der GB; beide können recht schwere Hämmer schwingen.

Weiterhin besteht noch die Möglichkeit sich an den Sicherheitsbeauftragten (SiBe) der vorgesetzten Dienststelle wenden; das ist derjenige der den eigenen S2 (ich vermute mal im Btl?) mindestens im Rahmen der jährlichen Sicherheitsinspektion überprüft. Theoretisch kann man auch mehrere dieser Maßnahmen kombinieren.


@Joker88:
Was sagt denn der eigentliche SiBe / S2 zu dieser Sache, weiß der schon konkret davon? Ich gehe davon aus, dass der S2Fw lediglich der Gehilfe des SiBe ist und in dessen Autrag die Sicherheitsakten bearbeitet. Und ich gehe auch davon aus, dass so ein S2 seinen persönlichen Sicherheitsstatus gerne behält...


Danke für die Info! Solche Antworten wünscht man sich.

Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: CIRK am 07. August 2017, 12:45:08
Sorry aber Sie haben bereits festgestellt, dass reden mit den Betroffenen nichts bringt. Weiterhin sind Sie sich scheinbar sicher, dass nicht Sie einen Fehler begangen haben und die Informationen heuausgeplaudert haben, sondern das ein Soldat gegen seine Dienstpflichten verstoßen hat. In diesem Fall ist der nächste Schritt, wie Ihnen bereits dargelegt wurde, die Beschwerde.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Kestrel am 07. August 2017, 15:37:47
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Nur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: F_K am 07. August 2017, 18:53:02
Halten wir mal fest: Wenn der Vorfall "Monate alt" ist, und dies dem TE so bekannt ist, dann sind gewisse Fristen nach WBO abgelaufen ....
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: CIRK am 07. August 2017, 19:08:55
Zitat von: F_K am 07. August 2017, 18:53:02... dann sind gewisse Fristen nach WBO abgelaufen ....
Das mag schon sein, aber wenn hier tatsächlich ein eklatantes Dienstvergehen begangen ist, dann muss der Vorgesetzte trotzdem tätig werden.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: F_K am 07. August 2017, 19:48:22
Der TE hat damit aber keine Chance mehr auf den ausführlichen Beschwerde Bescheid - es ist dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde, mit dem Text "ich habe geprüft und die notwendigen Massnahmen eingeleitet".

Wenn es dem TE um "Ehre" geht, wird damit kaum Satisfaktion erreicht ...
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Joker88 am 07. August 2017, 21:16:45
Zitat von: Kestrel am 07. August 2017, 15:37:47
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 12:42:55Der S2 streitet seit Wochen / Monaten natürlich alles ab. Der SiBe sitzt an einer höheren Dienststelle, jedoch weiß ich nicht ob ich mich bereits vor einer schriftlichen Beschwerede melden soll
Nur damit ich das richtig verstehe: Der SiBe / S2 Offz im Btl (?) weiß "seit Wochen bzw. Monaten" von dem Vorwurf, dass sein Gehilfe / S2 Fw möglicherweise sensible Informationen aus der Sicherheitsakte zusammen mit dem S1 Offz besprochen hat und sich beide darüber köstlich amüsiert haben sollen? Und er hält es für ausgeschlossen, dass sein Fw so etwas gemacht haben könnte? Oder streitet "nur" der S2 Fw selber diese Sache ab?

Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.

Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...

Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: StOPfr am 07. August 2017, 21:28:12
Inzwischen wurde alles gesagt und die wichtigen Hinweise wurden gleich mehrfach gegeben.
Wenn eh schon alle Fristen ungenutzt verstrichen sind, können wir die Unterhaltung gern fortführen und das Thema totquatschen. Davon wird niemand etwas haben, aber das ist jetzt auch schon so.
Titel: Antw:PROBLEM S2
Beitrag von: Kestrel am 08. August 2017, 17:01:12
Zitat von: Joker88 am 07. August 2017, 21:16:45Nein der SiBe weiß nicht Bescheid, nur der s2fw mit dem ich bereits öfters diskutiert.

Naja die ganze Sache geht jetzt gute 4 Monate. Jedoch ist der jüngste Vorfall dass beide sich darüber amüsiert haben noch keine 5 Tage her. Ich habe halt in einem der betroffenen Bereiche einen guten Freund der mit natürlich alles steckt und sich selbst alles aufschreibt....nur hat er halt auch bedenken gegen seine eigene TE etwas zu sagen...

Wenn dieses gemeinsame "Amüsieren über..." erst eine knappe Woche her ist, dann ist die Sache auch noch aktuell. Selbst wenn die Information nicht über den S2 Fw gestreut wurde, dann wäre allein diese Unterhaltung schon nah dran an einem Verstoß gegen §12 SG. Darüber müsste dann der jeweils zuständige Disziplinarvorgesetzte entscheiden - und eine Beschwerde gem. WDO beim eigenen Disziplinarvorgesetzten ist ein geeigneter Weg, um den zuständigen aktenkundig auf ein mögliches Dienstvergehen hinzuweisen. Dann muss er gem. §32 (1) WDO Ermittlungen zumindest aufnehmen.

Und noch eine letzte Empfehlung: Nicht mehr mit Hänschen reden, sondern mit Hans. Damit meine ich: Den SiBe selber um ein offizielles Betreungsgespräch bitten und ihm dann den Sachverhalt (aus der eigenen Sicht heraus) darstellen. Und ihn aufgrund dieses Verdachtes bitten, dem S2 Fw den Zugriff auf diese eine persönliche Sicherheitsakte zu entziehen - zumindest solange, bis die Sache geklärt ist. Es kann natürlich sein, dass er seinem Feldwebel kompromislos den Rücken deckt und die Bitte ablehnt -das findet man aber erst dann heraus, wenn man es versucht hat... Damit ist dann natürlich die Katze aus dem Sack - ich sehe darin aber keinen Nachteil im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens. Die Wahrscheinlichkeit ist dann aber so oder so groß, dass mindestens das gemeinsame "Amüsieren über..." ein Ende hat. Und im Idealfall wird eine undichte Stelle zumindest vorläufig gestopft und trägt nicht weiterhin sensible Informationen in die Welt hinaus.