Hallo zusammen
Wollte mal gerne wissen wie das mit dem KDV beantragen funktioniert!
Und wovon es abhängt ob es genehmigt wird??
Und wie ist das mit dem Heimschläfer wonach wird das genehmigt oder auch nicht!
Wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte!
Das sind zwei themen die mich einfach mal interessieren weil man da viel drüber hört!
Walhalla
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:24:54
Hallo zusammen
Wollte mal gerne wissen wie das mit dem KDV beantragen funktioniert!
Und wovon es abhängt ob es genehmigt wird??
Wie bitte? Das glaub ich jetzt nicht. Erwartest du wirklich in DIESEM Forum dazu Stellungnahmen zu bekommen??
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:24:54
Und wie ist das mit dem Heimschläfer wonach wird das genehmigt oder auch nicht!
Das geht natürlich nur, wenn du im Einzugsbereich (ca. 30km Radius) wohnst und über 25 bist. Darunter nur mit Ausnahmegenemigung.
M
Mein Freund ist ja schon beim Bund also es geht nicht darum das er KDV beantragen will es hatte mich nur mal interessiert wie gesagt habe halt schon viel davon gehört!
Und warum muss man über 25 sein um Heimschläfer zu werden hat das einen bestimmten Grund?
Walhalla
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:34:31
Mein Freund ist ja schon beim Bund also es geht nicht darum das er KDV beantragen will es hatte mich nur mal interessiert wie gesagt habe halt schon viel davon gehört!
Wie das genau geht kann man sicherlich in anderen Foren im www finden. Dort soll es alles geben was man braucht. Hab dazu keine genauen Aussagen.
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:34:31
Und warum muss man über 25 sein um Heimschläfer zu werden hat das einen bestimmten Grund?
Tja, den Grund genau kenn ich auch nicht. Ich weiß nur das es bei mir ein HickHack gab weil ich Heimschläfer beantragt habe, damals 24 aber nur 15km von der Kaserne entfernt. Vielleicht weiß ja einer da genauer bescheid.
M
also ich wollte wirklich nicht das dass jemand falsch versteht bezüglich der frage zum Kdv!
Sry
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:52:42
also ich wollte wirklich nicht das dass jemand falsch versteht bezüglich der frage zum Kdv!
Kam unglücklich rüber ;)
M
Zitat
Das geht natürlich nur, wenn du im Einzugsbereich (ca. 30km Radius) wohnst und über 25 bist. Darunter nur mit Ausnahmegenemigung.
M
Zitat
nein, der kpchef/spieß müssen das genehmigen, und wesentlich wichtiger ist meiner erfahrung (!!) nach, dass der soldat zu einem als zuverlässlich einstuft wird, sprich er nicht beispielsweise jeden morgen zu spät kommt, und wenn tatsächlich etwas wie stau o.ä. sein sollte er sich rechtzeitig meldet.
Desweiteren muss davon auszugehen sein, dass die Fürsorge oder wie man das nennen soll, weiter gewährleistet ist, sprich das er/sie ein dach über dem kopf und was zu essen hat, wenn er/sie ausserhalb der kaserne wohnt/sich aufhält.
Wie auch immer, jedenfalls hat es bei mir direkt nach Versetzung in die Stammeinheit mit einem formlosen Antrag beim S1-Uffz gereicht und ich habe in Bezug auf den täglichen Dienst immer zu Hause geschalfen ;)
Zitat von: Walhalla am 10. April 2006, 10:52:42also ich wollte wirklich nicht das dass jemand falsch versteht bezüglich der frage zum Kdv!
Dazu findet sich alles in den dafür maßgeblichen Gesetzen: Grundgesetz, Wehrpflichtgesetz, Zivildienstgesetz.
Prinzipiell läuft es folgendermaßen ab: Man stellt den Antrag (mit Begründung) an die zuständige Stelle, diese prüft den Antrag, befragt den Antragssteller dazu und entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben werden kann.
ZitatWie bitte? Das glaub ich jetzt nicht. Erwartest du wirklich in DIESEM Forum dazu Stellungnahmen zu bekommen??
Durchaus - wenn jemand einen Antrag auf KDV stellen möchte, dann soll er das tun, damit er schnellstmöglich aus der Truppe rauskommt ;) Und der genaue Ablauf ist auch nichts, was man nicht verlauten lassen dürfte.
Allerdings wird es keine Tipps geben, wenn jemand nach einer Begründung für den Antrag oder Tipps zum Drücken vor dem Wehr- oder Ersatzdienst fragen sollte.
@ 'Dennis
Also hat es auch nicht mit dem Alter zu tun ob man nach der Grundausbildung heimschläfer werden kann oder nicht??
Walhalla
Ein Anrecht hat man, wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat oder verheiratet ist. Ansonsten hat man in der Regel Ausgang bis zum Wecken - was faktisch annähert das Gleiche ist. Wenn man auf Antrag vom Wohnen in der Gemeinschaftunterkunft befreit wird (kann genehmigt werden auf Antrag), hat man die Möglichkeit, von der Früh- und Abendverpflegung ebenfalls befreit zu werden und das entsprechende Geld ausbezahlt zu bekommen.
Zitat von: wolverine am 10. April 2006, 18:12:56Ein Anrecht hat man, wenn man das 25. Lebensjahr vollendet hat oder verheiratet ist. Ansonsten hat man in der Regel Ausgang bis zum Wecken - was faktisch annähert das Gleiche ist.
Wobei sicherlich interessant wäre, zu wissen, wie das versicherungstechnisch aussieht - ob es Unterschiede gibt zwischen jemandem, der "Ausgang bis zum Wecken" (oder Dienstbeginn, je nachdem) hat und jemandem, der vom Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft befreit ist?
Von der Berufsunfallversicherung ist der direkte Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte abgedeckt. Verunglückt man während des Ausgangs auf einem anderen Weg, fand der Unfall in der Freizeit statt - also "Privatvergnügen"!
Danke euch
Jetzt weiß ich bescheid ;D
Mfg Walhalla