Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: ONeill868 am 10. August 2017, 11:10:56

Titel: TG Wohnung 4 Monate vor DA anerkennen lassen
Beitrag von: ONeill868 am 10. August 2017, 11:10:56
Hallo,

Kurz zu mir, ich bin bereits zum 2.01.2018 eingeplant, komme nördlich von Frankfurt, soll nach Pfullendorf als FSchJg FA die ersten drei Jahre

Bei meiner Einplanung im Januar war das Thema Trennungsgeld noch wichtig, da ich mich noch in der Ausbildung befunden habe und eh keine eigene Wohnung hatte bzw. im Raum Frankfurt das auch unbezahlbar ist.
Mittlerweile aber ist doch eine eigene Wohnung geplant, sofern ich mir diese anerkennen lassen kann. Nach einem kurzen Telefonat mit der Karriereberatung (mein Einplaner ist im Urlaub) ob ich mir diese von der Bundeswehr anerkennen lassen kann, meinte mein Karriereberater nein, da der Mietvertrag mindestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt hätte bestehen müssen.

Jetzt die eigentliche Frage: Stimmt das so? Kann ja sein aber gibt es hier vlt. Eine Ausnahme Regelung, für Leute die grade erst aus der Ausbildung kommen und bisher eine eigene Wohnung kein Thema war oder ähnliches.
Rechnet es sich überhaupt finanziel TG empfänger zu sein, wenn ich nur am Wochenende nach hause fahre? (377km ein Weg)

LG
ONeill
Titel: Antw:TG Wohnung 4 Monate vor DA anerkennen lassen
Beitrag von: KillBurn93 am 10. August 2017, 11:59:06
Da TG pauschal und unabhängig von der Miete gezahlt wird kann man froh sein wenn man +/- 0 kommt. In den meisten Fällen zahlt man für die Wohnung aber drauf. Es wird ja auch nicht jede Fahrt nach Hause erstattet sondern bei ledigen nur 1 und bei verheirateten 2 Fahrten im Monat.
Und nein dafür gibt es keine Ausnahme nur bei dieser Frist mit den 6 Monaten bin ich mir aktuell nicht sicher. Das muss jemand mit Zugriff auf die aktuellen Vorschriften oder der nötigen Erfahrung Auskunft geben.
Titel: Antw:TG Wohnung 4 Monate vor DA anerkennen lassen
Beitrag von: Ralf am 10. August 2017, 12:08:57
Zitatmeinte mein Karriereberater nein, da der Mietvertrag mindestens ein halbes Jahr vor Dienstantritt hätte bestehen müssen.
Nein. Diese Frist gibt es nicht.
Wichtig ist, Mietvertrag unbedingt vor Dienstantritt ans KarrC Bw schicken und um Änderung der UKV-Zusage bitten auf "Nichtzusage".

Allerdings würde ich mir das überlegen, ob du die Miete etc. zahlen willst und fast nie da bist. Da zahlst du mit Sicherheit mehr. An Fahrkosten bekommst du sowieso nur einmal im Monat erstattet.
Titel: Antw:TG Wohnung 4 Monate vor DA anerkennen lassen
Beitrag von: ONeill868 am 10. August 2017, 12:59:52
Danke für die raschen Antworten  :)