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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: ju-imhof am 10. August 2017, 20:11:11

Titel: Sozialstunden
Beitrag von: ju-imhof am 10. August 2017, 20:11:11
Hallo!

Ich habe mal eine Frage, ich habe mich bei der Bundeswehr beworben und alles lief ganz ok, ich wurde für Unteroffizierlaufbahn eigentlich angenommen, jedoch warte ich noch auf Post vom Rechtsberater, weil ich als ich 17 Jahre war 20 Sozialstunden hatte wegen einer schlägerei (leichte Körperverletzung). Aber im Brief stand, es dauert zwischen 3-5 Monaten um das ganze zu prüfen. Im persönlichen Gespräch kam dann die Frage ob seit dem nochmal etwas vorgefallen ist außer dieser Schlägerei, die Antwort war nein.

Im Führungszeugnis steht nichts davon drin, lediglich im Erziehungsregister und das Aktenzeichen habe der der Bundeswehr mitgeteilt.

Jetzt die Frage, steht der Einstellung noch was im Weg oder eher nicht?

LG Julian
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: Ralf am 10. August 2017, 20:33:16
Ja, es steht noch etwas im Wege...die Stellungnahme des RB:
Zitatjedoch warte ich noch auf Post vom Rechtsberater,
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: ju-imhof am 10. August 2017, 20:42:11
Oh okay, danke für die schnelle Antwort.

Hat jemand von euch mal ein ähnliches Problem gehabt? Wonach urteilt der RB? Weil ich finde 20 Sozialstunden sind meiner Meinung nach als Jugendsünde einzustufen, gibts hier Leute die deswegen abgelehnt wurden?

LG
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: wolverine am 10. August 2017, 21:10:06
Wenn die Stellungnahme nur ein Ergebnis zulassen würde, würde man Sie dann anfordern?!
Es geht bei der Bewertung darum, ob der Bewerber trotz seiner Verfehlung für den Dienst in den Streitkräften tragbar ist. Maßgeblich werden Art des Delikts, Strafmaß und auch die Einsicht des Täters in sein Unrecht sein; z. B. ob man dieses einsieht oder als Jugendsünde runter zu spielen versucht...

By the way: es gibt keine leichte Körperverletzung. Es gibt Körperverletzung, schwere und gefährliche Körperverletzung.

By the way 2: Sind die RB nicht aus der Nummer raus? Hatten wir das hier nicht erst vor Kurzem?
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: ju-imhof am 10. August 2017, 21:25:03
Ja okay, ich wollte das jetzt auch nicht runterspielen, habe es im Gespräch sachlich geschildert ohne es runterzuspielen.

Wie gesagt, dann halt Körperverletzung und 20 Sozialstunden, die eigentlich Frage war ja, ob jemand mit einem ähnlichen Problem abgewiesen wurde. Sonst hatte ich keine weiteren Vorfälle.

LG
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: Ralf am 11. August 2017, 04:34:22
Zitat von: wolverine am 10. August 2017, 21:10:06
By the way 2: Sind die RB nicht aus der Nummer raus? Hatten wir das hier nicht erst vor Kurzem?
Ja, aber es ist sicherlich für einen KarrBer die althergebrachte Denkweise einem im Bw-System Unkundigen den nächsten Schritt darzulegen, als den formal korrekten Weg (wobei ich mir nicht sicher bin, ob da alle KarrBer das sowieso unterscheiden (können). Sie geben das ja auch nur auf dem Dienstweg weiter und bekommen später ein Prüfungsergebnis) http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=58895.msg613898#msg613898
Titel: Antw:Sozialstunden
Beitrag von: ulli76 am 11. August 2017, 05:41:33
Es gilft nix- du wirst warten müssen, bis die Entscheidung da ist und sicherheitshalber mal um Plan B kümmern