Guten Tag liebes Forum,
heute möchte ich mal Eure Meinungen zu einem gewissen Thema hören.
Ich stelle mich kurz vor: Ich heiße Chris, und bin 27 Jahre alt. Vor kurzem hatte ich meine 3-jährige Berufsausbildung zum Systemgastronom beendet.
Nun, ich hatte mich bei der Bundeswehr beworben und um Januar diesen Jahres meine Eignungsfeststellung mit Erfolg bestanden.
Ich sollte zum 10/2017 meinen Dienst antreten als PersUffz (Natürlich mit UA/FA Lehrängen etc.).
Zum eigentlichen Thema:
Im April diesen Jahres hatte ich ein Unfall, in dessen ich zwei Baken einer Baustelle umgefahren hatte. Ich war weder berauscht noch betrunken. Durch den Schock, hatte ich die Polizei nicht informiert
und so kam das eine zum Anderen. Ich wurde verurteilt, und muss durch die Strafanzeige eine Geldstrafe i.H.v. ca 950 Euro zahlen. Die Unterlagen hatte ich bis Dato bei der BW
nicht nachgereicht.
Heute Mittag bekam ich einen Anruf aus dem KC mit der Information, dass aufgrund des BZR Eintrages des Stafbefehls den Dienst zum Oktober nicht antreten kann und die Unterlagen dazu nochmals zum Rechtspfleger geschickt werden zur Überprüfung. Meine Zusage zu der besagten Stelle wurde aufgehoben. Die Dame meinte auch, das mir vermutlich auch ein Einstellungshindernis verhängt wird, über die, die Dauer der "Sperre" der Rechtspfleger entscheiden wird, jedoch nach Ihrer Einschätzung das vermutlich bis Mitte 2018 dauern kann bis ich den Dienst antreten darf.
Meine Frage dazu: Muss ich befürchten, das ich nicht mehr als Soldat aufgenommen werden kann bzw die "Sperre" sich länger ziehen könnte?
Ich bin leider zu wenig informiert über solch Situationen.
Danke für jegliche konstruktive Meinung dazu.
Mit kameradlichen Grüßen
Chris
Ja - die Befürchtung ist berechtigt.
Ist ja nicht nur die Straftat - sondern auch Dein Schweigen.
unwahre oder verschwiegene Angaben stellen einen Einstellungsbetrug dar.
Sollten solche Sachen nach Dienstantritt herauskommen, hat dies eine sofortige fristlose Entlassung zur Folge, vor Dienstantritt halt Aufhebung und Sperre.
Für wie lange entscheidet der Rechtsberater.
Über sowas wird man eigentlich auch beim KC belehrt.
Ob dann eine erneute Einstellung in Frage kommt kann hier niemand vorhersagen.
Würd aber mal mit ner mindestens einjährigen Sperre rechnen.
Danke für die schnellen Antworten.
War eine Ersttat und ich möchte nichts schlimmer machen als es ist.
Während des Gespräches habe ich mich entschuldigt und auch versichert, die Unterlagen umgehend zuzusenden.
Ich hoffe natürlich das Beste.
Danke trotzdem!
MKG
C.
Nö - Du bist Wiederholungstäter.
2 x ordentlich Mist gebaut, und beide Male nicht dazu gestanden.
Von Dir erwartet man aber, auch ohne Aufsicht unter Lebensgefahr das Richtige zu tun.
Neben der Sperre von der zuständigen Stelle kann es ggf. auch zu einem überdenken der Eignung an sich kommen.
Wahrscheinlich ist eine Sperre von zwei bis drei Jahren.
Hätte ich vor der Trendwende auch getippt.